Sprachkurs (mit evtl. anschliessendem Studium)

Sprachkurs (mit evtl. anschliessendem Studium) und Studienbewerber
Visa für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können in der Schweiz
ausschließlich bei der Deutschen Botschaft in Bern beantragt werden. Persönliche Vorsprache
nach Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
Hinweis : Es wird unterschieden, ob ein Sprachkurs zur Vorbereitung eines Studiums belegt werden
soll, oder ob es sich um einen „isolierten“ Sprachkurs handelt, der nicht der unmittelbaren
Studienvorbereitung dient. Handelt es sich um einen studienvorbereitenden Sprachkurs, gilt das
Merkblatt „Visum zum Studium bzw. studienvorbereitender Sprachkurs“.
Die Teilnahme an einem Intensiv-Sprachkurs, der nicht unmittelbar zur Studienvorbereitung dient,
kann für die maximale Dauer von einem Jahr erfolgen. Eine Verlängerung des Aufenthalts darüber
hinaus ist nicht möglich. Sollte sich der Antragsteller im Laufe seines Aufenthalts in Deutschland
dazu entscheiden, im Anschluss an den Sprachkurs ein Studium zu beginnen, muss ein neues „Visum
zum Studium“ beantragt werden. Dies ist nicht in Deutschland möglich, sondern kann nur bei der
deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes beantragt werden.
Allgemeine Informationen:
Das Merkblatt (2. Seite) wird regelmäßig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Achten Sie auf die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen, damit der Visumsantrag
angenommen werden kann. Ihr Antrag wird i.d.R. sofort von der Botschaft an die für den geplanten
Aufenthalt zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet.
Das Visum kostet 60,- Euro. Die Gebühren müssen bei Antragstellung bar in Schweizer Franken
entrichtet werden. Zusätzlich können Auslagen in Höhe von 5,- Euro, z.B. für
Telekommunikationskosten, verlangt werden.
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Monaten zu rechnen (ohne Gewähr). Vor Ablauf von 2
Monaten wird dringend gebeten, von Sachstandsabfragen Abstand zu nehmen. Unmittelbar nach
Eingang der Stellungnahme der Ausländerbehörde bei der Botschaft werden Sie schriftlich über den
Ausgang des Verfahrens unterrichtet.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin zur Antragstellung:
www.bern.diplo.de/termine
Bitte beachten Sie das Merkblatt auf der folgenden Seite
WICHTIGER HINWEIS
Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.
Alle Unterlagen müssen im Original und zweifacher Kopie vorgelegt werden.
Durch die vollständige Vorlage der unten genannten Unterlagen entsteht kein Anspruch auf Visumserteilung.
Zur Beantragung eines Visums müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Gültiger Reisepass
2 vollständig ausgefüllte Antragsformulare im Original
Schweizer Aufenthaltserlaubnis
2 eigenhändig unterschriebene Belehrung und Befragung nach
§ 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
2 aktuelle, biometriefähige Passfotos
Bestätigung der Einschreibung zum Sprachkurs
(mindestens 20 Stunden/Woche Intensivkurs)
Lebenslauf und Nachweis bisheriger Schul-/Universitätsabschlüsse
Motivationsschreiben zum Sprachkurs (übersetzt auf Deutsch)
Einladungsschreiben oder sonstiger Nachweis einer Unterkunft/ Adresse
Nachweis über eine in Deutschland gültige Kranken- und Unfallversicherung
für die Dauer des Sprachkurses
Finanzierungsnachweis (siehe „Merkblatt Finanzierungsnachweis“)
Bei anschliessendem Studium oder Studienbewerbung bitte folgendes vorlegen:
Zulassungsbescheid der deutschen Universität
- oder Studienplatzzusage
- oder Nachweis über Austauschprogramm (z.B. ERASMUS)
Nachweis eines Schulabschlusses, der zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt
(in Deutsch oder Englisch)
Nachweis über ausreichend Sprachkenntnisse