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Lehrerin, Lehrer
(Fachbereich Information und
Kommunikation an berufsbildenden
mittleren und höheren Schulen)
INHALT
Hinweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
HINWEIS
Lehramtsstudien werden nicht mehr nach Schularten, sondern entsprechend der Bildungshöhe nach
Primarstufe und Sekundarstufe im Bereich der Allgemeinbildung oder der Berufsbildung angeboten:
Primarstufe: Volksschule.
Sekundarstufe I: Allgemeinbildung (NMS, AHS-Unterstufe).
Sekundarstufe II: Berufsbildung und Oberstufen (Polytechnische Schulen, Berufsschule, BMS, BHS, AHSOberstufe)
TÄTIGKEITSMERKMALE
LehrerInnen für den Fachbereich Information und Kommunikation für die Sekundarstufe 2 sind in ihrer
beruflichen Tätigkeit mit der Planung, Durchführung und Reflexion ihres fachspezifischen Unterrichts sowie
mit der Förderung des Lernens und der Persönlichkeit von SchülerInnen beschäftigt.
Unterrichtsgegenstand ist die grundlegende Bedienung und Funktionsweise von Computern und
Betriebssystemen. Weiters über die Grundlagen der Texterfassung, Textbearbeitung, Tabellenkalkulationen
und der Erstellung und Gestaltung von Präsentationen. Sie berücksichtigen dabei die Querverbindungen zu
anderen Fächern (Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik u.a.).
Darüber hinaus sind sie zur Übernahme von Erziehungsmitverantwortung und zur Qualitätssicherung
sowie forschendem Weiterentwickeln der eigenen Professionalität angehalten.
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(Fachbereich Information und Kommunikation an berufsbildenden mittleren und
höheren Schulen)
Siehe auch die Berufe MedieninformatikerIn und MedienlinguistIn.
ANFORDERUNGEN
Freude an Informatik, Bereitschaft und Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit fachlichen und damit
verbundenen gesellschaftsrelevanten Fragen und Problemen, psychische Stabilität, Fitness, Fähigkeit
andere zu Motivieren, didaktisches und pädagogisches Interesse und Know-how, soziale Kompetenzen
(Konfliktlösungsfähigkeit), Frustrationstoleranz, tlw. Sensibilität für berufliche Integrationsaufgaben.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
LehrerInnen im berufspädagogischen Bereich (Sekundarstufe 2) unterrichten in der Schule und sind
daneben oftmals in ihrem angestammten Ausbildungsberuf tätig (z.B. als InformatikerIn, der gleichzeitig in
der Berufsschule unterrichtet).
Das Erreichen eines Masterabschlusses wird (voraussichtlich) künftig Voraussetzung für eine
Fixanstellung sein, dieser kann allerdings auch berufsbegleitend während der Induktionsphase
(Berufseinstiegsphase) absolviert werden.
BERUFSAUSSICHTEN
Grundsätzlich darf man ab dem Bachelorabschluss schon unterrichten, wird aber vermutlich nur befristete
Arbeitsverträge bekommen. Die Arbeitsmarktsituation ist stark von politischen Entscheidungen im
Bildungswesen abhängig. In den nächsten Jahren ist im Pflichtschulbereich aufgrund bevorstehender
zahlreicher Pensionierungen mit relativ guten Jobchancen zu rechnen.
AUSBILDUNG
Lehramtsstudien für die Sekundarstufe 2 werden ab dem WS 2016/17 als Bachelorstudium (8 Semester,
240 ECTS) mit einem aufbauenden Masterstudium (4 Semester, 120 ECTS) konzipiert.
PH (Pädagogische Hochschule): Lehramt für den Fachbereich Information und Kommunikation;
Informations- und Kommunikationspädagogik.
Durch die Umstellung auf die Neuen Lehramtsstudien müssen tlw. neue Studienangebote entwickelt werden.
Bisher geltende Studienangebote müssen den Rahmenbedingungen dieser Novelle angepasst werden!
Weiterbildungsangebote sowie Angebote zur Nachqualifizierung. Nähere Infos zur neuen
Lehramtsausbildung bietet die Website des BMB - Bundesministerium für Bildung.
WEITERBILDUNG
Die Pädagogischen Hochschulen bieten tlw. in Kooperation mit den Universitäten zahlreiche
Weiterbildungsmöglichkeiten an. Aktuelle Angebote sind an den jeweiligen Hochschulen zu erfragen
(Websites). Mögliches Weiterbildungsstudium: Informatikdidaktik (MA).
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AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT
Karriere- und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für Lehrpersonal an Berufsbildenden Schulen sind z.B.
die Ernennung zum/zur SchuldirektorIn, berufliche Wechsel in die Bundes- und Landesschulbehörden, die
Mitarbeit bei der Gestaltung von Lehrmitteln oder eine Gutachtertätigkeit für Lehrmittel (z.B. Schulbücher).
Darüber hinaus gibt es für PädagogInnen generell auch berufliche Entwicklungsmöglichkeiten in
den Bereichen Bildungspolitik, Bildungsverwaltung und Sozialmanagement. Der gesamte Aus- und
Weiterbildungsbereich (inkl. Erwachsenenbildung und Freizeitpädagogik) bieten ebenfalls berufliche
Entwicklungsmöglichkeiten.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.280,00 - € 2.550,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
IMPRESSUM
Für den Inhalt verantwortlich:
Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle
Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation
Treustraße 35-43
1200 Wien
E-Mail: [email protected]
Stand der PDF-Generierung: 22.08.16
Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar!
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