Informationsblatt zur Reisekostenabrechnung

Informationsblatt zur Reisekostenabrechnung
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Informationen zur Genehmigung und Abrechnung einer
Reise über Frauenfördermittel.
Folgende Unterlagen werden VOR Beginn der Reise benötigt:







ausgefüllter Fragebogen - Antrag auf Frauenfördermittel
eigenes Anschreiben mit Antragsbegründung und Projektbeschreibung
Lebenslauf
Stellungnahme der Arbeitsgruppenleitung
Dienstreisegenehmigung
Einladung zur Veranstaltung bzw. Annahmebestätigung des eigenen Beitrags
Publikationsliste
Folgende Unterlagen werden NACH Abschluss der Reise benötigt:






Ausgefüllter Antrag auf Reisekostenabrechnung
Tagungsbericht
Originalbelege bzw. Quittungen geleisteter Barzahlungen
Kontoauszüge bei Kartenzahlungen (Schwärzungen der nicht relevanten
Kontobewegungen sind möglich)
Bei Zahlungen von Dritten müssen die entsprechenden Belege und/oder
Kontoauszüge vorgelegt werden
Boardkarten bzw. abgestempelte Tickets
Grundsätzlich nicht erstattet werden:
Bankgebühren
Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln
Taxifahrten
Tagesgeld
Veröffentlichungs-Kosten im Zusammenhang mit Kongressreisen
Versicherungen
Umbuchungsgebühren
Impfungen und andere med. Leistungen
Die Reisekostenabrechnung erfolgt direkt über die jeweilige Arbeitsgruppe.
Nach erfolgter Erstattung der Reisekosten durch die Arbeitsgruppe und persönlicher Vorlage
des Tagungsberichts bei der Frauenbeauftragten des Fachbereichs wird die Zahlung des
Zuschusses an die AG veranlasst.
Wichtig:
Reisekostenabrechnungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Antritt der Reise vollständig
eingegangen sein, um sie abrechnen zu können. Nach Ablauf dieser Frist können keine Anträge
mehr bearbeitet werden.
Die Abrechnung erfolgt für jede Antragstellerin einzeln, daher nach Möglichkeit
Gruppenbuchungen vermeiden.
Die Abrechnung erfolgt nur in € (Auslandwährungen müssen nach Tageskurs der OandaTabelle umgerechnet werden), der Ausdruck ist beizufügen,
http://www.oanda.com/lang/de/currency/converter/
Es können nur die Kosten abgerechnet werden, deren Zahlung auch belegt werden kann.