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Export date: Mon Aug 22 12:13:12 2016 / +0000 GMT
600 Abschiebungen seit 2015 kurzfristig gestoppt
In manchen Fällen wehren sich die Asylsuchenden heftig, in anderen Fällen gibt es schlicht medizinische Bedenken - Hunderte
Abschiebungen sind seit Anfang 2015 abgebrochen worden. Die Zahl der vollzogenen Abschiebungen ist aber ungleich höher.
Seit Anfang 2015 sind 600 Abschiebungen aus Deutschland per Flugzeug im letzten Moment gestoppt worden - in 330 Fällen allein,
weil sich die Betroffenen heftig wehrten.
Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Zunächst hatte die
«Bild»-Zeitung darüber berichtet. In 160 Fällen weigerten sich demnach Fluglinien oder Piloten, die Migranten mitzunehmen. In
weiteren 108 Fällen lagen medizinische Bedenken vor. In weiteren 37 Fällen weigerten sich die Zielstaaten, die Abzuschiebenden
aufzunehmen.
Am häufigsten stoppten den Angaben zufolge Migranten aus den afrikanischen Ländern Eritrea und Gambia durch Widerstand ihre
bereits laufenden Abschiebungen. Es folgten Somalia, Irak, Pakistan und Kamerun. Wie es nach den Abbrüchen weiterging, teilte
das Bundesinnenministerium in seiner Antwort nicht mit.
In Brüssel sind zwei Deutsche am Mittwoch wegen eines spontanen Aufstands gegen die Abschiebung eines schreienden Migranten
nach Kamerun aus einem Flugzeug geworfen worden. Auch drei Franzosen und ein Kameruner wurden des Flugzeugs verwiesen,
wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. Der Mann wurde wie seine Unterstützer aus der Maschine gebracht, soll aber noch
diese Woche mit einem anderen Flug nach Kamerun abgeschoben werden.
Im gleichen Zeitraum zwischen Anfang vergangenen Jahres und Ende Juni 2016 waren dem Papier zufolge aber knapp 33 000
Abschiebungen über den Luftweg erfolgreich - knapp drei Viertel der Menschen wurden nach Albanien, in den Kosovo, nach
Serbien oder Mazedonien rückgeführt. Außerdem wurden mehr als 1800 Menschen über den Land- oder Seeweg abgeschoben.
Insgesamt 5355 Menschen wurden nach dem sogenannten Dublin-Verfahren in Staaten der Europäischen Union beziehungsweise in
Schengen-Staaten gebracht. Das Dublin-System besagt, dass das Land, in dem ein Ankömmling erstmals EU-Boden betritt, auch für
den Asylantrag zuständig ist. Wird der Betreffende dann in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er in das Einreise-Land
zurückgeschickt werden.
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