Selbstanlieferungsgebühren 2016 Abfallart

Selbstanlieferungsgebühren 2016
Gebühren
Abfallart
1. mineralische (inerte) Abfälle zur Deponierung
Mindestgebühr 10 € (zzg. MwSt.)
Bauschutt,
Straßenaufbruch (nicht kohleteerhaltig),
Erdaushub
33,60 €/t
Aschen, Stäube, Sand, Schlacke > 0,2 t/m³
64,70 €/t
Aerosile, Cabosile und andere inerte Leichtstoffe <=0,2 t/m³
472,10 €/t
Sonstige deponiefähige gefährliche Abfälle
(Öl verunreinigter Erdaushub, kohleteerhaltiger Straßenaufbruch,
asbesthaltige Abfälle)
113,60 €/t
Künstliche Mineralfasern (KMF)
177,30 €/t
2. organische Abfälle zur Verbrennung
Siedlungsabfälle
sowie ähnliche Abfälle aus dem Gewerbe und der Industrie, die keine
besondere Behandlung erfordern (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle,
193,30 €/t
Friedhofsabfälle, Baustellenabfälle)
sperrige Abfälle,
284,20 €/t
die eine besondere Behandlung erfordern
Klärschlamm aus industriellen ARA (entwässert)
196,60 €/t
Rückstände aus Sortieranlagen
166,50 €/t
ohne sperrige Komponenten und Wertstoffanteile
3. Vermischt (brennbar/nicht brennbar) angelieferte Abfälle
286,50 €/t
Mindestgebühr 10 €
4. Abfälle zur Verwertung
Altholz (belastet) und Fenster
netto
brutto
160,50 €
191,00 €
95,80 €
114,00 €
(Annahme auf den Kompostanlagen Lützelschwab und Bühler,
Häckselplatz Weil am Rhein-Haltingen u. Kreismülldeponie
Scheinberg)
5,04 €/m³
6,00 €/m³
Reifen (Mindestgebühr 10 € zzgl. MwSt.)
284,20 €/t
338,20 €/t
(Annahme auf der Kreismülldeponie Scheinberg)
Straßenkehricht
Grünabfälle (bei Lieferung > 2 m³)
Hinweis: Maßgeblich ist die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Lörrach.
Stand: Juli 2016