Selbstanlieferungsgebühren 2016 Gebühren Abfallart 1. mineralische (inerte) Abfälle zur Deponierung Mindestgebühr 10 € (zzg. MwSt.) Bauschutt, Straßenaufbruch (nicht kohleteerhaltig), Erdaushub 33,60 €/t Aschen, Stäube, Sand, Schlacke > 0,2 t/m³ 64,70 €/t Aerosile, Cabosile und andere inerte Leichtstoffe <=0,2 t/m³ 472,10 €/t Sonstige deponiefähige gefährliche Abfälle (Öl verunreinigter Erdaushub, kohleteerhaltiger Straßenaufbruch, asbesthaltige Abfälle) 113,60 €/t Künstliche Mineralfasern (KMF) 177,30 €/t 2. organische Abfälle zur Verbrennung Siedlungsabfälle sowie ähnliche Abfälle aus dem Gewerbe und der Industrie, die keine besondere Behandlung erfordern (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, 193,30 €/t Friedhofsabfälle, Baustellenabfälle) sperrige Abfälle, 284,20 €/t die eine besondere Behandlung erfordern Klärschlamm aus industriellen ARA (entwässert) 196,60 €/t Rückstände aus Sortieranlagen 166,50 €/t ohne sperrige Komponenten und Wertstoffanteile 3. Vermischt (brennbar/nicht brennbar) angelieferte Abfälle 286,50 €/t Mindestgebühr 10 € 4. Abfälle zur Verwertung Altholz (belastet) und Fenster netto brutto 160,50 € 191,00 € 95,80 € 114,00 € (Annahme auf den Kompostanlagen Lützelschwab und Bühler, Häckselplatz Weil am Rhein-Haltingen u. Kreismülldeponie Scheinberg) 5,04 €/m³ 6,00 €/m³ Reifen (Mindestgebühr 10 € zzgl. MwSt.) 284,20 €/t 338,20 €/t (Annahme auf der Kreismülldeponie Scheinberg) Straßenkehricht Grünabfälle (bei Lieferung > 2 m³) Hinweis: Maßgeblich ist die aktuelle Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Lörrach. Stand: Juli 2016
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