Optimierung des Abfallmanagements in 10 Schritten Erkennen und Umsetzen von Verbesserungs- und Einsparungspotenzialen in 10 einfachen Schritten Bildnachweis: fotolia, Best-PracticeOrganisationen, Steiermärkische Landesregierung Mag. Hermine Dimitroff-Regatschnig Abfallmanagement – trifft alle! Jedes Unternehmen/jede Einrichtung ist dazu verpflichtet – bedeutet mehr als nur Behälter zur Abfalltrennung bereitzustellen: Schritt 1: Abfallvermeidung hat oberste Priorität! Schritt 2: Ökologische Kriterien bereits beim Einkauf berücksichtigen! Schritt 3: Zuständigkeiten im Abfallbereich festlegen Schritt 4: Abfalltrennung – Ist-Analyse und Verbesserungspotenziale Schritt 5: Tipps zu Abfallvortrennsystemen Schritt 6: Zentrale Abfallsammelplätze für nicht gefährliche /gefährliche Abfälle Schritt 7: Abfalltrennblätter – Was zu beachten ist! Schritt 8: Information/Motivation der Mitarbeiter/innen Schritt 9: Klassifizierung/Aufzeichnung der Abfälle – Übergabe an den Entsorger Schritt 10: Abfallrechtsregister – Grundlage des Abfallmanagements Schritt 1: Abfallvermeidung hat oberste Priorität Viele Möglichkeiten – ökonomisch/ökologische Vorteile – oft nicht erkannt Ziel: Abfall gar nicht entstehen zu lassen, zu verringern oder die Abfallqualitäten zu verbessern Diese Maßnahmen kann jeder setzen: Meetings/Veranstaltungen/Kantine: UZR „Green Meetings & Green Events“ bzw. Kriterien „G'SCHEIT FEIERN – Die steirische Festkultur!“ Funktionstüchtige Gegenstände – Re-Use-Netzwerk FAIRTRADE Gütesiegel: Kaffee, Tee, Kakao – Kaffeeautomaten: Mehrwegtassen Werbegeschenke, Give-aways – ökologische Kriterien Drucker/Kopiergeräte: Grundeinstellung doppelseitig, s/w ..und vieles mehr www.gscheitfeiern.at Raiffeisenverband Steiermark Informationen, Links, Praxisbeispiele: Handbuch, Seite 8 – 13 Schritt 2: Ökologische Kriterien bereits beim Einkauf berücksichtigen! Einkauf/Beschaffung – Schlüsselfunktion bei der Lenkung der quantitativen/qualitativen Abfallströme Verantwortliche des Einkaufs informieren & motivieren ökologischen Kriterien bei Bestellung/Ausschreibung berücksichtigen – Abfälle bzw. deren Schadstoffgehalte werden von vorne herein vermieden oder reduziert – Kosten eingespart gute Einkaufsplanung stellt sicher, dass nicht zu viele Artikel auf Lager sind, die oft nicht mehr gebraucht werden Organisationen mit EMAS /ISO 14001 regeln ökologische Einkauf mit einem Verfahren Geprüfte Informationen über ökologische Produkte / Dienstleistungen nutzen – nicht von vorne beginnen! Informationen, Links, Praxisbeispiel: Handbuch, Seite 14 – 18 Nutzen Sie diese Links! www.umweltzeichen.at Das Österreichische Umweltzeichen steht für Qualität und Langlebigkeit Kategorien: Produkte, Tourismus, Bildung, Green Meetings & Events verliehen, EU-Ecolabel www.nachhaltigebeschaffung.at naBe-Aktionsplan: 14 Beschaffungsgruppen Relevante Kriterien für Ausschreibung bzw. Direktvergabe für Produkte/Dienstleistungen Unter Reinigung/Direktvergabe – Link zur Datenbank der „Umweltberatung“ Liste der umweltschonenden Reinigungsmitteln – entsprechen den ökologischen Kernkriterien des naBeAktionsplans Schritt 3: Zuständigkeiten im Abfallbereich festlegen Aufgaben im Abfallbereich oft gewachsen – nie offiziell übertragen Funktionierendes Abfallmanagement – jede(r) muss wissen was zu tun ist Zuständigkeiten, Aufgaben und das Zusammenwirken mit anderen Funktionsträgern festlegen – bekannt machen – in Stellenbeschreibung und Organigramm aufnehmen Viele Funktionen im Abfallbereich z.B: Geschäftsführung, abfallrechtliche Geschäftsführer, Abfallbeauftragte und Stellvertreter/innen, Abfallverantwortliche, Einkauf, Reinigung, alle Mitarbeiter/innen Informationen, Praxisbeispiel: Handbuch, Seite 19 – 22 Schritt 4: Abfalltrennung – Ist-Analyse und Verbesserungspotenziale Abfalltrennung – jedes Unternehmen/ jede Einrichtung ist dazu verpflichtet Kunst liegt darin es richtig zu machen – zu wissen, welche Abfälle zu trennen sind Voraussetzung – Zusammensetzung des Abfalls zu kennen Lösung: Betrieblichen Abfallcheck durchführen Darstellung der Abfälle in einem Übersichtplan Geeignete Trennsysteme verwenden - Mitarbeiter/innen informieren Informationen, Links, Praxisbeispiele: Handbuch, Seite 23 – 32 Schritt 5: Tipps zu Abfallvortrennsystemen Kunst – aus Vielzahl von Angeboten die geeigneten auszuwählen Informationen fehlen, welche Trennsysteme sich in der Praxis bewähren Alleinstehende Restmüllbehälter immer abziehen! Achten Sie auf: Vorgaben an Material, Art, Ausführung, Größe Aufstellungsorte – Fluchtwege Optisch ansprechende und benutzerfreundliche Trennsysteme Trennsysteme beschriften – AbfallLeitfarben der Region beachten, dezentrale Abfallsammelinseln ….. Saubermacher Dienstleistungs AG Amt der Stmk. LR, A14, Wartingergasse ANDRITZ AG, Hauptsitz ANDRITZ-Gruppe, 8045 Graz Informationen, Praxisbeispiele: Handbuch, Seite 33 – 36 Schritt 6: Zentrale Abfallsammelplätze für nicht gefährliche und gefährliche Abfälle Vorgaben zur Ausstattung der zentralen Sammelplätze nicht bekannt Hohes Risiko, wenn etwas passiert Anleitungen im Handbuch, was bei der Gestaltung der zentralen Abfallsammelplätze für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle zu beachten ist. Nutzen Sie diese Checklisten! ANDRITZ AG, 8045 Graz, zentrale Abfallsammelstelle für nicht gefährliche Abfälle voestalpine Tubulars GmbH & Co KG, Sammelplatz für gefährliche Abfälle in einer Halle Informationen, Praxisbeispiele: Handbuch, Seite 37 – 42 Schritt 7: Abfalltrennblätter – Was zu beachten ist! Voraussetzung einer funktionierenden Abfalltrennung: Bewährte Vorlagen als Informationsquelle nutzen – anpassen: Alle Beteiligten müssen wissen, welche Abfälle zu trennen sind – was in die jeweilige Abfallfraktion gehört, was auf keinen Fall eingebracht werden darf An wenn man sich wendet, wenn etwas nicht funktioniert z.B. Abfalltrennblätter in 21 Sprachen unter www.abfallwirtschaft.steiermark.at , www.umwelt.graz.at Die Lösung: Betriebsspezifische Abfalltrennblätter Müllex-Umwelt-Säuberungs-GmbH, Trenninfos für Hotels PMS Elektro- und Automationstechnik GmbH, Abfalltrennblatt Werkstätte Informationen, Links, Praxisbeispiele: Handbuch, Seite 43 – 46 Schritt 8: Information und Motivation der Mitarbeiter/innen Voraussetzung, dass das Abfallmanagement funktioniert und von allen mitgetragen wird Was Sie dafür tun können, zeigen viele Beispiele im Handbuch Informationen, Tipps: Handbuch, Seite 47 – 48 Schritt 9: Klassifizierung und Aufzeichnung der Abfälle – Übergabe an den Entsorger In diesem Kapitel finden Sie Informationen und Tipps zur richtigen Klassifizierung der Abfälle Aufzeichnung der Abfälle Übergabe an den Entsorger Informationen, Links, Praxisbeispiele: Handbuch, Seite 49 – 52 Schritt 10: Abfallrechtsregister – Grundlage des Abfallmanagements Abfallrechtsregister enthält alle für eine Einrichtung relevanten Bestimmungen. Auf einen Blick ist ersichtlich, was von wem, wann zu tun ist. AWK-Plus: A14 – Standort „Bürgergasse 5a“ Rechtsregister für den Abfallbereich – Amt der Steiermärkischen Landesregierung ABT. 14, Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit (Auszug) ABT. 14, Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit, Erstellt von: Ing. Barbara Schreiner in Zusammenarbeit mit dem Umweltteam Bürgergasse 5a, 8010 Graz nächste Aktualisierung: Juni 2016 Gültig ab Juni 2015 letzte Änderung: Mai 2015 Nr. Rechtsvorschrift/ Bescheid Abfallrelevante Verpflichtungen Wie wird die ermittelte Verpflichtung erfüllt? zuständig 1. § 9 AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011 Durch die Umsetzung der Ziele der nachhaltigen Abfallvermeidung sollen die Mengen und Schadstoffinhalte der Abfälle verringert und zur Nachhaltigkeit beigetragen werden. Dazu werden von der ABT. 14, Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit, eine umweltgerechte Planung und Durchführung der Verwaltungstätigkeit und Dienstleistungen praktiziert sowie die Beschaffung umweltgerechter, abfallarmer Produkte forciert. Die ökologische Beschaffung ist ein wichtiger Umweltaspekt der ABT. 14, Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit, und unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Weiters wird Abfallvermeidung durch Bewusstseinsbildung praktiziert. Abteilungsleitung und Abfallbeauftragte/r 2. § 10 AWG 2002, BGBl. I 102/2002 idF BGBl. I Nr. 9/2011 §§ 353 Z 1 lit c) (Neuoder Änderungsgenehmigung) 376 Z 11 Abs. 3 (mehr als 20 MA) (GewO 1994) BGBl. Nr. 194 Bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen einer gewerblichen Betriebsanlage und für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind, ist ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept hat innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des Betriebes oder nach Aufnahme des/der 21. Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin vorzuliegen. Fortschreibung bei jeder abfallrelevanten Änderung, spätestens jedoch alle sieben Jahre. Ersterstellung eines AWK: 2012 Abfallbeauftragte/r Grundlage: mehr als 20 Mitarbeiter/innen Bezugsjahr: 2011 Fortschreibung: jährlich Eine gültige Umwelterklärung gemäß der Verordnung (EG) Nr.1221/2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS), ABL. Nr. L 342 vom 22.12.2009, S. 1, eines an EMAS beteiligten Betriebes gilt als Abfallwirtschaftskonzept. Informationen, Links, Praxisbeispiele: Handbuch, Seite 53 – 55 Effizientes Abfallmanagement – Setzen Sie es um, es bringt viele Vorteile Rechtssicherheit im Abfallbereich Reduktion der Abfallmengen Kostenreduktionen/-transparenz Reduktion des Gefährdungspotenzials – Risikominimierung Reduktion des Rohstoffeinsatzes/Energie Schonung unseres Grundwassers und Böden Motivation der Mitarbeiter/innen Aktiver Beitrag zum Klimaschutz, zur Schonung der Umwelt & Ressourcen …und vieles mehr Ein Dankeschön an die Leitstelle der WIRTSCHAFTSINIATIVE NACHHALTIGKEIT für die Möglichkeit dieses Handbuch zu erstellen und an DI Erich Gungl, A1 – Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit für den fachlichen Input und die sehr gute Zusammenarbeit. Viel Erfolg bei der Umsetzung! Mag. Hermine Dimitroff-Regatschnig Phone: +43 (0) 664 266 38 53 E-Mail: [email protected] Web: www.dimitroff-unternehmensberatung.at
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