Kleiner Leitfaden

Kleiner Leitfaden
zur Entsorgung von chemischen Abfällen im Zwischenlager
Verwenden Sie für die hier aufgeführten Abfallarten ausschließlich die vom Zwischenlager
bereitgestellten Verpackungen. Diese besitzen eine UN-Zulassung und haben eine X-Codierung
(besonders stabil und resistent gegenüber Chemikalien). Sie können zu den üblichen Öffnungszeiten oder
nach Absprache abgeholt werden.
Für Flüssige Abfälle:
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Lösungsmittel, gering organisch belastet oder unbelastet (5 l PE-Kanister)
Diethylether (10 l Blech/Kunststoff – Kombifass)
Schwermetallsalzlösungen, wässrig (10 l PE-Kanister)
Säure-, sowie Laugenabfälle, gering organisch belastet ( 20 l PE-Kanister)
Quecksilberhaltige Lösungen (20 l PE-Kanister)
Arsenhaltige Lösungen (5 l PE-Kanister)
Für Feste Abfälle:
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Mit Chemikalien verunreinigte Betriebsmittel (30 bzw. 60 L Weithalsfass)
Ethidiumbromidabfälle auf Agarosegel (30 L Weithalsfass)
Arzneimittel- bzw. Salbenreste ( 30 bzw. 60 L Weithalsfass)
Quecksilberhaltige Betriebsmittel (in Absprache)
Andere chemische Abfälle können nur nach Rücksprache mit dem Personal des Zwischenlagers
angenommen werden. (Tel.: 29293 o. 29189); E-Mail: [email protected]
Abgelaufene Chemikalien, Chemikalienreste sowie Mischungen und Zubereitungen (Präparate)
gehören nicht in die Betriebsmittel. Sie sind gesondert, vorzugsweise im Originalgebinde, unversehrt
und äußerlich ohne Anhaftungen, mit ihrer chemischen Bezeichnung im Zwischenlager abzugeben.
Biologische Arbeitsstoffe gem. der BioStoffV müssen autoklaviert werden und sind anschließend
Hausmüll. (Rücksprache Frau Dr. Schneider Tel.: 23641/ Frau Dr. Körber Tel.: 23657 – Chemische und
Biologische Sicherheit)
Radioaktive Abfälle (Herr Dr Metz Tel.: 47029 / Herr Füll Tel.: 29484 – Strahlenschutz), Sprengstoffe
sowie infektiöse Abfälle sind von der Annahme im Zwischenlager ausgeschlossen.
Für Kleinbatterien, Tonerkartuschen, Elektroschrott und Halogenleuchten sind Sammelstellen
eingerichtet.
Wichtig:
1. Prüfen Sie vor dem Befüllen die Zulassung der Gebinde (Ablaufdatum in der
Regel 5 Jahre)
2. Befüllen Sie die Kanister max. bis zur entsprechenden Markierung
bzw. höchstens zu 80% des Gesamtfassungsvermögens. Fässer bis max. 30 kg.
3. Achten Sie unbedingt auf Sauberkeit der Verpackungen.
Diese dürfen auch nicht beschädigt sein.
4. Vergewissern Sie sich vor dem Transport, dass Kanister und Fässer fest verschlossen sind.
5. Hinweis: Sie sollten den Transport der Abfälle im Team (mind. zwei Personen) und mit
einem geeigneten Transportmittel durchführen.
Andernfalls sind die Abfälle von der Annahme ausgeschlossen.