Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Gemeinde Breitenbach am Herzberg sollen auf der Gibkeskuppe 3
Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Die letzte Offenlegung im Zuge des
nach BImSchG-Verfahren beantragten Bauvorhabens endete am 19.07.2016.
Einwendungen und Bedenken zur Errichtung der 3 WEA auf der Gibgeskuppe
können jedoch noch bis zum 02.08.2016 beim Regierungspräsidium Kassel (RP
KS) vorgetragen werden.
Die Obere Naturschutzbehörde Kassel forderte aufgrund der artspezifischen
Abstandsempfehlung vom Antragsteller eine "Funktionsraumanalyse"; diese ist
Bestandteil der offen gelegten Planungsunterlagen.
Aus dieser Funktionsraumanalyse geht der dieser Mail beigefügte Sachverhalt
hervor. Das Bürgerforum Herzberg positioniert sich gegen den Bau der 3 WEA auf
der Gibgeskuppe. Unsere negative Stellungnahme ist dieser Mail beigefügt.
Es ist uns unverständlich, dass hier geltendes Recht vom RP KS unterschiedlich
aufgefasst wird. Schließlich hat eben dieser RP KS die Genehmigung der 4 WEA
westlich von Nentershausen im Ortsteil Dens (Landkreis Hersfeld-Rotenburg)
versagt; und auch im anschließenden Rechtsstreit vom Verwaltungsgerichthof Kassel
am 17.12.2013 (Az. 9 A 1540/12.Z) wurde die Genehmgungsversagung bestätigt.
Lesen Sie sich bitte unsere Stellungnahme hierzu durch...
Nunmehr wende ich mich an Sie, unser Bestreben AKTIV zu unterstützen! Die
Zeit läuft uns davon, da die Frist bekanntlich am 02.08.2016 abläuft und wir als
Privatpersonen keine Klage erheben können gegen naturschutzrechtliche Belange!
Uns allen hier in Breitenbach am Herzberg ist es unverständlich, warum der § 44
BNatSchG hier nicht greift.
Der RP KS beabsichtigt den Antrag zu genehmigen, obwohl in der ihm vorliegenden
Funktionsraumanalyse ein erhöhtes Kollisionsrisiko des Rotmilans von vornherein
nicht ausgeschlossen wird!
Bereits vor einem Jahr haben wir eine Resolution - Keine Windkraftanlagen auf der
Gibkeskuppe - mit 813 Unterschriften dem RP KS überreicht.
Wir Bürger können nur unsere Einwände vorbringen.
Sie aber können das aufgreifen und sich für uns alle und unsere Natur einsetzen!
Ist Ihnen bewusst, welche Verantwortung der RP KS und auch andere RP tragen:
Durch zügiges "Durchwinken" der Anträge wird die Ausrottung des Rotmilans
vorangetrieben!!!
Jeder RP kann - m. E. MUSS - bei der Fülle der WEA-Anträge in seiner Zuständigkeit
die Gesamtsituation betrachten. Jede genehmigte WEA in einem stark frequentierten
Rotmilan-Gebiet erhöht das Kollisionsrisiko. Dabei gibt es für einen Rotmilan keine
Zuständigkeitsbereiche....
Daher, unterstützen Sie uns in unserem Bestreben, dass der RP KS die
Genehmigung des Baus der 3 WEA auf der Gibgeskuppe aus
naturschutzrechtlichen Gründen versagt.
Mit Dank im voraus für
IHR ENGAGEMENT
Christine Liebich
PS: Der Presse sende ich dies zur redaktionellen Verwertung.