Ergänzende Information zu den in der Gemeinde B4reitenbach am

Bürgerforum Herzberg
Fraktionsvorsitzende Christine Liebich, Hatteröde Str. 15, 36276 Breitenbach am Herzberg
22.07.2016
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 21
Steinweg 6
34117 Kassel
Stellungnahme
gegen den Bau der 3 WEA auf der Gibgeskuppe:
Bereits vor Wochen hat der Vorstand der Gemeinde Breitenbach am Herzberg sein Einvernehmen zum Bau der 3 WEA auf der Gibgeskuppe versagt.
Im gemeinsamen Gespräch mit einer Delegation der Gemeinde Breitenbach am Herzberg
und Ihnen am 14.07.2016 signalisierten Sie, dass die 3 WEA auf dem Frohnkreuzkopf und
die 3 WEA auf der Gibgeskuppe nach dem jetzigen Stand der Anträge so genehmigt würden.
Dies stößt bei uns auf Unverständnis, da bereits die Obere Naturschutzbehörde Kassel
aufgrund der Unterschreitung der artspezifischen Abstandsempfehlung von 1.500 m (LAG
VSW 2015) eine Funktionsraumanalyse gefordert hat, da 2014 ein besetztes Rotmilanrevier mit einem Abstand des Horstes (Horst 13) von ca. 700 m zum Standort nordwestlich der geplanten WEA 1, westlich des Gibgeshofes festgestellt wurde!
Ein weiterer Horst (Horst 16) wurde rd. 3.000 m zum Standort der geplanten WEA 2 südöstlich von Niederjossa festgestellt.
Obwohl im Brutrevier zu WEA 1 eine erfolgreiche Brut 2014 stattfand, wird aufgrund der
festgestellten Ereignisse in der Schlussbetrachtung der Ihnen vorliegenden „Funktionsraumanalyse Rotmilan“ von einer geringen Nutzungshäufigkeit durch den Rotmilan ausgegangen.
Weiterhin wird in dem Gutachten davon ausgegangen, dass das Brutrevier 2, Horst 16,
wahrscheinlich aufgrund von nicht erfolgreicher Brut in 2014 aufgegeben wurde.
Jedoch gilt es zu beachten:
Rotmilan-Paare sind meist sehr treu und bleiben häufig ein Leben lang bei ihrem Partner.
Außerhalb der Brutzeit, wenn sie kein Revier verteidigen müssen, sind sie gesellig und
treffen sich während der Abenddämmerung an Schlafplätzen. Doch nicht alle Paare brüten auch jedes Jahr – wenn z.B. nicht genügend Nahrung vorhanden ist, kein geeignetes Nest gefunden werden kann o. ä. kann die Brut in einem Jahr auch ausgesetzt
werden. Über den Winter gesellen sich Familiengruppen zusammen oder die Rotmilane
bleiben in größeren Ansammlungen zusammen.
Würde ein erneutes unabhängiges Gutachten erstellt, könnte u. a. geprüft werden,
ob nicht doch in beiden Horsten erneut gebrütet wurde.
Es soll kein weiteres „Antragstellergutachten“ der Grünwerke erstellt werden.
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Weiterhin wurden 2013 weitere Rotmilanreviere an drei Standorten außerhalb des Untersuchungsgebietes festgestellt! Das Rotmilanaufkommen auf der Gibgeskuppe ist höher;
hier müssen die Rotmilanvorkommen von der Schlitzer Seite her aus der Zuständigkeit
des RP Gießen mit in Betracht gezogen werden.
Am Standort der WEA 2 ist ein erhöhtes Kollisionsrisiko des Rotmilans von vornherein nicht ausgeschlossen! Im Gutachten wird sogar gefordert, dass aufgrund des
erhöhten Kollisionsrisikos für den Standort WEA 2, Maßnahmen zur Vermeidung
bzw. Minimierung des Kollisionsrisikos umzusetzen sind!!!
Zwar werden konkrete Ablenkungsmaßnahmen auf Offenlandflächen vorgeschlagen, jedoch ist es erwiesen, dass man keinen Erfolg garantieren kann, dass der Rotmilan diese
Flächen in der Form nutzen wird. Vielmehr ist bekannt, dass die Rotmilane die neu geschaffenen 6-8m breiten Zufahrtsschneisen zu den bereits vorhandenen WEA zur Nahrungsaufnahme nutzen!
In solchen Zufahrtsschneisen wurden bereits mehrfach in Hessen tote Rotmilane gefunden.
In dem Bereich der geplanten WKA 1 und 2 gibt es bereits große Freiflächen in diesem
Waldgebiet, welche durch die zusätzlichen Rodungsarbeiten für den Bau und den Betrieb
der Anlagen noch vergrößert werden müssen. Diese Freiflächen befinden sich ebenso wie
die WEA dann in nur ca. 700 m Entfernung zu dem Horst.
Die Nutzung dieser großen Freiflächen als Jagdrevier scheint hier doch sehr wahrscheinlich. Zumindest ebenso wahrscheinlich, wie die Nutzung der Ablenkungsmaßnahme, die in
der „Funktionsraumanalyse Rotmilan“ vorgeschlagen wird.
Das VGH Kassel hat vielmehr zutreffend zugrunde gelegt, dass ein nach § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG beachtliches Tötungsrisiko kausal dann angenommen werden kann, wenn ein
Rotmilanhorst in bis zu 1.000 m Entfernung vorhanden ist oder zuverlässige Erkenntnisse
für Nahrungshabitate in weniger als 6.000 m Entfernung bestehen.
Für uns ist es unverständlich, dass Ihre Verwaltung beim RP KS die Genehmigung der 4
WEA westlich von Nentershausen im Ortsteil Dens (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) versagte und auch im folgenden Rechtsstreit mit dem Antragsteller beim Verwaltungsgerichtshof Hessen ihre Genehmigungsversagung bestätigt wurde (Az.: 9 A 1540/12.Z vom
17.12.2013) und Sie nunmehr eine ganz andere Haltung hierzu darlegen.
Die Sachlage ist die gleiche; sogar noch verstärkt i. B. auf den Standort WEA 1 und dem
Horst 13. Worauf begründet sich hier Ihr Sinneswandel?
Hier gilt es im Zuge der Gleichbehandlung eben genauso zu entscheiden.
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Ihre Argumentation, dass bereits 12 WEA auf dem Höhenzug der Gibgeskuppe bestehen
und Sie da keine Probleme sehen, ist falsch!
Die zusätzlichen 3 WEA zu den 12 WEA erhöhen sogar signifikant das Risiko für den
Rotmilan. Sie nehmen hier bewusst ein noch höheres Tötungsrisiko in
Kauf!!!
Ist Ihnen bewusst, welche Verantwortung Ihre Behörde trägt: die Ausrottung des Rotmilans mit voranzutreiben! In Ihrem Zuständigkeitsbereich können Sie aufgrund der bereits
von Ihnen erlangten vorhandenen Rechtslage dieses Gebiet für eine am Aussterben bedrohte Vogelart erhalten.
Der älteste in Freiheit gefundene Rotmilan ist 29 Jahre alt gewesen. Das Alter kann man
an Ringen ablesen, die manchen Jungtieren von Wissenschaftlern noch im Nest angelegt
werden. In Gefangenschaft werden sie 30 Jahre und älter.
Sie sind mitverantwortlich, für den Rotmilanbestand in Mitteldeutschland.
Nicht umsonst ist der Rotmilan nach § 44 BNatSchG geschützt.
Die Fraktion Bürgerforum Herzberg verlangt, dass diese Belange des Naturschutzes
beachtet werden!
Dieses Begehren wird von der heimischen Bevölkerung stark unterstützt => siehe die 813
Unterschriften auf der Resolution – Keine Windkraftanlagen auf der Gibgeskuppe!!
Daher fordern wir, aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse die Versagung
der Genehmigung!
Für die Fraktion Bürgerforum Herzberg:
Gez. Unterschrift
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Christine Liebich
- Vorsitzende -
Nachrichtlich:
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Regierungspräsidium Kassel, Außenstelle Bad Hersfeld, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld
Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Herrn Landrat Dr. Michael Koch, Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld
und
Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg, FD Ländlicher Raum, Hubertusweg
19, 36251 Bad Hersfeld
Herrn MdB Helmut Heiderich, Bürgerbüro Bad Hersfeld, Dudenstraße 25, 36251 Bad Hersfeld
Hessische Staatskanzlei, Hrn. Axel Wintermeyer, Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden
Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Steinauer Str. 44, 60386 Frankfurt
NABU Bad Hersfeld e. V., 1. Vorsitzenden Heinrich Eigenbrod, Rhönstraße 5, 36251 Bad Hersfeld
VERNUNFTKRAFT Regionalverband Osthessen, Jörg Claer, Am Steinbruch 18, 36145 Hofbieber
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