Ergänzende Bedingungen zur KollektivUnfallversicherung für Kunden und Besucher (EB) (als integrierender Bestandteil zu den AVB 2017-1) 1. Versicherte Personen und örtlicher Geltungsbereich Versichert sind Kunden und Besucher, während sie sich auf dem in der Police aufgeführten Areal aufhalten. Ausserhalb dieses Areals sind sie nur versichert, so lange sie sich in offizieller Begleitung des Versicherungsnehmers befinden. 2. Überfälle und Einbrüche Für Unfälle, die in direktem Zusammenhang mit Überfällen und Einbrüchen auf dem in der Police aufgeführten Betrieb stehen, gilt folgende Regelung: 3. • Kunden und Besucher sind solange versichert, als sie sich in Gefangenschaft als Geisel befinden, • Während der unmittelbar anschliessenden Verfolgung der Täterschaft sind diejenigen Personen versichert, die sich im unmittelbar angrenzenden Areal des versicherten Betriebs befinden. Ausschlüsse Nicht versichert sind: 4. • Arbeitnehmer des auf der Police aufgeführten Betriebs • Betriebsfremde Personen im Auftrag des Versicherungsnehmers oder in Ausübung einer dienstlichen Verrichtung (Handwerker usw.) • Die Polizei und sonstige Sicherheitsorgane während ihrer dienstlichen Arbeit • Stationäre Patienten in Spitälern und ähnlichen Anstalten • Unfälle, die sich bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers und seiner Angestellten durch den körperlichen Kontakt mit den Versicherten ergeben. Sachschäden Pro Unfall bezahlt elipsLife die Reparatur oder den Ersatz (Neuwert) der anlässlich eines versicherten Unfalls beschädigten bzw. zerstörten mitgeführten oder getragenen Sachen bis höchstens CHF 10‘000. 5. Anrechnung der Leistungen auf Haftpflichtansprüche Sofern vereinbart, werden die Leistungen aus dieser Versicherung zur Deckung allfälliger Haftpflichtansprüche verwendet, die gegen den Versicherungsnehmer oder dessen Personal geltend gemacht werden. Sobald diese geltend gemacht werden oder ein Zivilrechts- oder Strafrechtverfahren eingeleitet wird, ist dies elipsLife mitzuteilen. elipsLife | Ergänzende Bedingungen zur Kollektiv-Unfallversicherung für Kunden und Besucher (EB) 1
© Copyright 2024 ExpyDoc