Welche Leistungen gibt es? Die Unfallversicherung Schadensfall Kosten für: übernimmt im - Medizinische Rehabilitation (Behandlung durch Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege) - berufliche Eingliederung (Leistungen zu Arbeitsplatzerhalt oder –suche, Berufsvorbereitung, Aus- und Weiterbildung) - soziale und gesundheitliche Rehabilitation (Reha-Sport, Funktionstraining, Kfz- und Wohnungshilfe) - finanzielle Absicherung (Verletztengeld, Übergangs- und Pflegegeld, Unfallrente, Abfindungen, Leistungen für Hinterbliebene) Durch die Zusatzunfallversicherung werden etwa bei Invalidität bis zu 150.000 €, im Todesfall 50.000 € und für kosmetische Operationen 15.000 € gezahlt, bei Unfällen im Rettungsdienst erhöhen sich die Beträge noch einmal stark. In einem Versicherungsfall unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber bei der Ermittlung und Geltendmachung der konkreten Leistungen. Ihr Wohl ist uns wichtig! Der BRK-Kreisverband Altötting fühlt sich für seine Mitarbeiter verantwortlich. An Ihrem Arbeitsplatz sollen gesundheitliche Belastungen und Sicherheitsrisiken so gering wie möglich gehalten werden. Wenn durch Ihre Berufsausübung dennoch ein gesundheitlicher Schaden eintritt, dann sollen die Berufsunfall- und Zusatzunfallversicherung die Folgen auffangen. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber war es uns wichtig, den Versicherungsschutz über die gesetzliche Verpflichtung hinaus auszudehnen und mit der Zusatzversicherung besonders die Situation in Pflege- Rettungsdienst und Sozialdiensten zu berücksichtigen. So lässt sich der Kreisverband den Versicherungsschutz seiner Beschäftigten rund 47.000 € im Jahr kosten. Mit Ihren Fragen zur Berufsunfallund Zusatzunfallversicherung können Sie sich gerne an Ihre Einrichtungsleitung wenden. Berufsunfallversicherung und ZusatzunfallVersicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BRKKreisverband Altötting Wer ist versichert? Was ist im Schadensfall zu tun? Versichert ist, wer als Arbeitnehmer für den Kreisverband tätig ist. Was ist versichert? Der Versicherungsschutz gilt für Gesundheitsschäden, die durch die Arbeit bedingt sind (Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten) oder auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit auftreten (Wegeunfälle). Was ist nicht versichert? Freizeitunfälle Bestehende Gesundheitsschäden, die während der Arbeit akut werden Nicht arbeitsbedingte Verrichtungen am Arbeitsplatz (z.B. Essen) Unfälle unter Alkoholeinfluss Unfälle bei Unterbrechungen und Umwegen auf dem Weg zur oder von der Arbeit Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall muss ein Arzt (Durchgangsarzt im Krankenhaus, Hausarzt) die Verletzung untersuchen. Außerdem ist umgehend die Einrichtungsleitung zu informieren, die den Unfall über die Stelle Versicherungswesen im Kreisverband der Versicherung meldet. Bemerkt der Arbeitnehmer, dass durch einen Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung eingetreten ist oder droht, muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall (bei Infektionen 36 Monate), bei der Unfallzusatzversicherung (HDI-Gerling) ein entsprechender ärztlicher Bericht vorgelegt werden. Nach dieser Frist verjähren Versicherungsansprüche aus der Zusatzversicherung. Bei welchen Gesellschaften bin ich versichert? Die Berufsunfallversicherung als gesetzliche Unfallversicherung wird durch den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband getragen. Die Zusatzunfallversicherung ist mit der HDI-Gerling Versicherungs-AG abgeschlossen. Warum haben wir eine Zusatzunfallversicherung? Die Zusatzunfallversicherung gewährt erheblich verbesserte Leistungen für alle Schadensfälle, die von der gesetzlichen Versicherung erfasst werden. Sie deckt überdies einige Unfallrisiken ab, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert werden, zum Beispiel: Infektionen durch Hautverletzungen Verrenkungen, Zerrungen u.ä. durch Kraftanstrengungen wie z. B. Heben Unfallbedingte Bandscheibenschäden Zeckenbiss (FSME) Unfälle bei außerdienstlicher ErsteHilfe- Leistung
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