Das Rote Kreuz wird oft mit Rettungs

Welche Leistungen gibt es?
Die Unfallversicherung
Schadensfall Kosten für:
übernimmt
im
- Medizinische Rehabilitation
(Behandlung durch Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus,
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,
häusliche Krankenpflege)
- berufliche Eingliederung
(Leistungen zu Arbeitsplatzerhalt oder –suche,
Berufsvorbereitung, Aus- und Weiterbildung)
- soziale und gesundheitliche Rehabilitation
(Reha-Sport, Funktionstraining, Kfz- und
Wohnungshilfe)
- finanzielle Absicherung
(Verletztengeld, Übergangs- und Pflegegeld,
Unfallrente, Abfindungen, Leistungen für
Hinterbliebene)
Durch die Zusatzunfallversicherung werden etwa
bei Invalidität bis zu 150.000 €, im Todesfall
50.000 € und für kosmetische Operationen
15.000 € gezahlt, bei Unfällen im Rettungsdienst
erhöhen sich die Beträge noch einmal stark.
In einem Versicherungsfall unterstützt Sie Ihr
Arbeitgeber bei der Ermittlung und
Geltendmachung der konkreten Leistungen.
Ihr Wohl ist uns wichtig!
Der BRK-Kreisverband Altötting
fühlt sich für seine Mitarbeiter
verantwortlich. An Ihrem
Arbeitsplatz sollen gesundheitliche
Belastungen und Sicherheitsrisiken
so gering wie möglich gehalten
werden.
Wenn durch Ihre Berufsausübung
dennoch ein gesundheitlicher
Schaden eintritt, dann sollen die
Berufsunfall- und
Zusatzunfallversicherung die Folgen
auffangen.
Als verantwortungsvoller
Arbeitgeber war es uns wichtig, den
Versicherungsschutz über die
gesetzliche Verpflichtung hinaus
auszudehnen und mit der
Zusatzversicherung besonders die
Situation in Pflege- Rettungsdienst
und Sozialdiensten zu
berücksichtigen.
So lässt sich der Kreisverband den
Versicherungsschutz seiner
Beschäftigten rund 47.000 € im Jahr
kosten.
Mit Ihren Fragen zur Berufsunfallund Zusatzunfallversicherung
können Sie sich gerne an Ihre
Einrichtungsleitung wenden.
Berufsunfallversicherung
und
ZusatzunfallVersicherung
für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im BRKKreisverband
Altötting
Wer ist versichert?
Was ist im Schadensfall zu
tun?
Versichert ist, wer als Arbeitnehmer für den
Kreisverband tätig ist.
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz gilt für
Gesundheitsschäden, die durch die Arbeit
bedingt sind (Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten) oder auf dem direkten Weg zur
oder von der Arbeit auftreten (Wegeunfälle).
Was ist nicht versichert?
 Freizeitunfälle
 Bestehende Gesundheitsschäden,
die während der Arbeit akut
werden
 Nicht arbeitsbedingte
Verrichtungen am Arbeitsplatz
(z.B. Essen)
 Unfälle unter Alkoholeinfluss
 Unfälle bei Unterbrechungen und
Umwegen auf dem Weg zur oder
von der Arbeit
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall
muss ein Arzt (Durchgangsarzt im
Krankenhaus, Hausarzt) die
Verletzung untersuchen. Außerdem ist
umgehend die Einrichtungsleitung zu
informieren, die den Unfall über die
Stelle Versicherungswesen im
Kreisverband der Versicherung
meldet.
Bemerkt der Arbeitnehmer, dass durch
einen Unfall eine dauerhafte
Beeinträchtigung eingetreten ist oder
droht, muss innerhalb von 24 Monaten
nach dem Unfall (bei Infektionen 36
Monate), bei der Unfallzusatzversicherung (HDI-Gerling) ein
entsprechender ärztlicher Bericht
vorgelegt werden. Nach dieser Frist
verjähren Versicherungsansprüche
aus der Zusatzversicherung.
Bei welchen Gesellschaften bin
ich versichert?
Die
Berufsunfallversicherung
als
gesetzliche
Unfallversicherung
wird
durch den Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband getragen.
Die Zusatzunfallversicherung ist mit der
HDI-Gerling
Versicherungs-AG
abgeschlossen.
Warum
haben
wir
eine
Zusatzunfallversicherung?
Die Zusatzunfallversicherung gewährt
erheblich verbesserte Leistungen für alle
Schadensfälle, die von der gesetzlichen
Versicherung erfasst werden.
Sie deckt überdies einige Unfallrisiken
ab, die nicht über die gesetzliche
Unfallversicherung abgesichert werden,
zum Beispiel:
 Infektionen durch Hautverletzungen
 Verrenkungen, Zerrungen u.ä. durch
Kraftanstrengungen wie z. B. Heben
 Unfallbedingte Bandscheibenschäden
 Zeckenbiss (FSME)
 Unfälle bei außerdienstlicher ErsteHilfe- Leistung