Essen Oldenburg

GEMEINDE
(Oldenburg)
Der Gemeindewahlleiter
Wahlbekanntmachung
Am 11. September 2016 wird in der Gemeinde Essen/Oldb. ein neuer Gemeinderat und eine neue Bürgermeisterin oder ein neuer Bürgermeister (Direktwahl)
gewählt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am 25. September 2016 statt.
Aufgrund §§ 16 und 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) gebe ich hiermit folgendes bekannt:
I.
Zahl der Abgeordneten
In den Rat der Gemeinde Essen/Oldb. werden 22 Ratsfrauen bzw. Ratsherren gewählt.
II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Das Gebiet der Gemeinde Essen/Oldb. bildet einen Wahlbereich.
III. Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf einem Wahlvorschlag für die Gemeindewahl
Auf jeden Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe dürfen höchstens 27 Bewerberinnen oder Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerber (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
IV.
1.
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Unterschriften für Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss:
für die Gemeindewahl von mindestens 20 Wahlberechtigten,
für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters von mindestens 66 Wahlberechtigten
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Gemeinde
hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des
Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde oder der Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 und § 45 d Abs.
3 NKWG).
2. Gemäß § 21 Abs. 10 NKWG sowie § 45d Abs. 4 NKWG sind Parteien und Wählergruppen von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit, wenn sie am Tage der Bestimmung des Wahltages (11.05.2015) mit mindestens einer Person im Rat der Gemeinde Essen/Oldb. vertreten
war sowie für Parteien, die mit mindestens einer/eines Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten waren und
jeweils auf diesen Wahlvorschlag gewählt wurden. Diese Voraussetzungen treffen für folgende Parteien zu:
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Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
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Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
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BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN (GRÜNE)
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Freie Demokratische Partei (FDP)
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DIE LINKE Niedersachsen (DIE LINKE)
3. a) Der Wahlvorschlag für die Gemeindewahl muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von
der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 NKWG)
b) Der Wahlvorschlag für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeis-ters muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei
Wahlbe-rechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigte, aber wählbaren Einzelperson von dieser selbst unterzeichnet sein (§ 45 d Abs. 3 NKWG).
V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen hinsichtlich Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. (Gemeindewahl) und § 45 d (Direktwahl) NKWG, und der §§ 32 ff.
NKWO entsprechen.
VI. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Ich fordere die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber hiermit auf, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen, damit
etwaige Mängel rechtzeitig behoben werden können. Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, den 25.07.2016 bis 18.00 Uhr – beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Essen/Oldb., Peterstraße 7, 49632 Essen/Oldb. einzureichen.
VII. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG bis zum 13.06.2016 der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.
Essen/Oldb. den 02. Mai 2016
Martin Drees