Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 11. September 2016 Am 11. September 2016 finden in der Stadt Dissen am Teutoburger Wald die Wahlen für die Vertreter des Rates statt. Nach § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. I. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter Es sind 22 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen (§ 46 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG – i.V.m. der Satzung über die Verringerung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren in der Wahlperiode 2016 bis 2021). Es können höchstens 27 Bewerber/-innen je Wahlvorschlag vorgeschlagen werden. II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich. III. Wahlvorschläge Wahlvorschläge können nach § 21 NKWG von Parteien im Sinne des Artikels 21 Grundgesetz von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständige Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Im Einzelnen wird auf die besonderen Vorschriften über die Einreichung, den Inhalt und die Form der Wahlvorschläge in den §§ 21 ff. NKWG und §§ 31 ff. Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) ausdrücklich hingewiesen. Grundsätzlich muss jeder Wahlvorschlag nach § 21 Abs. 9 NKWG für die Stadtratswahl von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Freie Demokratische Partei (FDP) DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE.) Unabhängige Wählergemeinschaft Dissen aTW (UWG) Außer den in der vorgenannten Bekanntmachung des Niedersächsischen Landeswahlleiters genannten Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP und DIE LINKE. können Parteien als Partei nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 13. Juni 2016 bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, angezeigt haben (Wahlanzeige gem. § 22 Abs. 1 NKWG) und der Landeswahllausschuss ihre Parteieigenschaft anerkannt hat. IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 25. Juli 2016, 18:00 Uhr, bei der Stadt Dissen aTW, Wahlamt, Zimmer 1.12, Große Str. 33, 49201 Dissen aTW, einzureichen. Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 33 ff. NKWO entsprechen. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten. Stadt Dissen am Teutoburger Wald, den 17. Februar 2016 Der Gemeindewahlleiter Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG und durch Bekanntmachung der Landeswahlleiterin vom 11.05.2015 die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge: Hartmut Nümann ausgehängt am: 17.02.2016 abgenommen am: 26.07.2016
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