Samtgemeinde Hage Der SamtgemeindeWahlleiter Bekanntmachung Für die Kommunalwahlen am 11. September 2016 wird aufgrund der § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt gegeben: I. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter Ratsmitglieder/Mitglieder des Samtgemeinderats Höchstzahl der Bewerberinnen/ Bewerber je Wahlvorschlag Samtgemeinderat in Hage 26 31 Rat der Gemeinde in Hage Berumbur Hagermarsch Halbemond Lütetsburg 19 13 7 9 9 24 18 12 14 14 II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich. III. Unterschriften für Wahlvorschläge Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Darüber hinaus gilt für die Direktwahl, dass bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, der Wahlvorschlag von dieser Person selbst unterzeichnet sein muss. Jeder Wahlvorschlag muss außerdem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein für die Samtgemeinderatswahl für die Gemeinderatswahl in Hage und Berumbur für die Gemeinderatswahl Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg von mindestens 20 von mindestens 20 von mindestens 10 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs - bei der Direktwahl des zuständigen Wahlgebiets. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde oder Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde oder Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 und § 45 d Abs. 3 NKWG). Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge: Für alle Wahlen: Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP), DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE.) 1 Für die Samtgemeinderatswahl und die Gemeinderatswahl in Berumbur, Hagermarsch und Halbemond Freie Wählergemeinschaft -/gruppe (FWG) Für die Samtgemeinderatswahl und die Gemeinderatswahl in Lütetsburg Vereinigte Bürgerliste (VBL) Für die Gemeinderatswahl in Halbemond Einzelbewerber Alfred Okken IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 25.07.2016 - 18.00 Uhr - hier, Samtgemeindewahlleiter, Hauptstraße 81, 26524 Hage einzureichen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Vorschläge und Erklärungen frühzeitig einzureichen, damit eventuelle Korrekturen bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werden können. V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen sowie für die Direktwahl sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. (Wahl der Vertretungen) und § 45 d (Direktwahl) NKWG sowie der §§ 32 ff. NKWO entsprechen. VI. Wahlanzeige Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 13.06.2016 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover einzureichen. gez. Schoolmann 26524 Hage den 07.05.2016 (Wahlleitung) 2
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