Bekanntmachung - Samtgemeinde Hage

Samtgemeinde Hage
Der SamtgemeindeWahlleiter
Bekanntmachung
Für die Kommunalwahlen
am 11. September 2016
wird aufgrund der § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt gegeben:
I.
Zahl der Vertreterinnen und Vertreter
Ratsmitglieder/Mitglieder
des Samtgemeinderats
Höchstzahl der
Bewerberinnen/
Bewerber je
Wahlvorschlag
Samtgemeinderat
in
Hage
26
31
Rat der Gemeinde
in
Hage
Berumbur
Hagermarsch
Halbemond
Lütetsburg
19
13
7
9
9
24
18
12
14
14
II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Im Wahlgebiet besteht ein Wahlbereich.
III. Unterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der
Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Darüber hinaus gilt für die Direktwahl,
dass bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, der Wahlvorschlag von
dieser Person selbst unterzeichnet sein muss.
Jeder Wahlvorschlag muss außerdem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein
für die Samtgemeinderatswahl
für die Gemeinderatswahl in Hage und Berumbur
für die Gemeinderatswahl Hagermarsch, Halbemond und Lütetsburg
von mindestens 20
von mindestens 20
von mindestens 10
Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereichs - bei der Direktwahl des zuständigen Wahlgebiets. Eine
wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde oder Samtgemeinde
hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein
und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen
Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde oder
Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 und § 45 d Abs. 3
NKWG).
Hiervon ausgenommen sind gemäß § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien, Wählergruppen und
Einzelwahlvorschläge:
Für alle Wahlen:
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
Freie Demokratische Partei (FDP),
DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE.)
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Für die Samtgemeinderatswahl und die Gemeinderatswahl in Berumbur, Hagermarsch und Halbemond
Freie Wählergemeinschaft -/gruppe (FWG)
Für die Samtgemeinderatswahl und die Gemeinderatswahl in Lütetsburg
Vereinigte Bürgerliste (VBL)
Für die Gemeinderatswahl in Halbemond
Einzelbewerber Alfred Okken
IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 25.07.2016 - 18.00 Uhr - hier, Samtgemeindewahlleiter,
Hauptstraße 81, 26524 Hage einzureichen.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Vorschläge und Erklärungen frühzeitig
einzureichen, damit eventuelle Korrekturen bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werden können.
V.
Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen sowie für die Direktwahl sollen nach amtlichem Muster eingereicht
werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. (Wahl der Vertretungen) und § 45
d (Direktwahl) NKWG sowie der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.
VI. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die
Wahlanzeige ist bis zum 13.06.2016 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover
einzureichen.
gez. Schoolmann
26524 Hage den 07.05.2016
(Wahlleitung)
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