Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 387 16. Wahlperiode 02. 08. 2016 Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier:Bund und Länder müssen gemeinsam die Verwaltung der Bundesfernstraßen verbessern! Landtagsbeschluss Der Landtag hat am 18. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 15/8048 Nr. 49 Abschnitt I): Die Landesregierung zu ersuchen, 1.sich für den Fortbestand der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) einzusetzen; 2.sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Planungskosten bei Bundesfernstraßenprojekten in Baden-Württemberg in tatsächlicher Höhe und nicht nur anteilig erstattet werden; 3.sich für die Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission zu verwenden, mit dem Ziel, unbestreitbar vorhandene Schnittstellenprobleme zwischen Bund und Ländern im Bundesfernstraßenbau abzubauen und die Zusammenarbeit zu verbessern. 1 Eingegangen: 02. 08. 2016 / Ausgegeben: 08. 08. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 387 Bericht Mit Schreiben vom 2. August 2016, Az.: I-3800 berichtet das Staatsministerium wie folgt: Das Land hat sich insbesondere im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz der Länder und der Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ (Bodewig II) für den Erhalt und die Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen eingesetzt. Verkehrsminister Winfried Hermann war Mitglied der Bodewig II-Kommission. In einer Sondersitzung am 23. Februar 2016 hat die Verkehrsministerkonferenz den Bericht der Bodewig II-Kommission zustimmend zur Kenntnis genommen und sich einstimmig gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft und für den Erhalt und die Reform der Auftragsverwaltung eingesetzt. Die Verkehrsministerkonferenz zeigt mit diesem Bericht, primär auf die Bundesfernstraßen ausgerichtet, finanzielle und operative Wege zur nachhaltigen Bereitstellung und Erhaltung eines leistungsfähigen Straßenverkehrsnetzes sowie die für den Erhalt, die Ertüchtigung und den Ausbau notwendigen Handlungsfelder auf und unterbreitet konkrete Vorschläge für die Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen. Sie weist darauf hin, dass alle Maßnahmen darauf ausgelegt werden müssen, Doppelstrukturen, neue Schnittstellen, Unsicherheiten, Zeitverluste, Transaktionskosten und fehlende Ortsnähe zu vermeiden. Die Verkehrsministerkonferenz unterbreitet auch konkrete Vorschläge für die kurzfristige Optimierung der Auftragsverwaltung. Dazu gehört unter anderem die bundesseitige Übernahme aller Bauherrenkosten, insbesondere der Planungskosten. Die Verkehrsministerkonferenz zeigt mit dem vorliegenden Konzept, dass eine konsequente Weiterentwicklung der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen in eine Auftragsverantwortung wesentlich effektiver ist und die daraus entstehenden Zeiteinbußen und Transaktionskosten geringer sind als der Aufbau völlig neuer Strukturen. Die Verkehrsministerkonferenz ist der Überzeugung, dass mit der konsequenten Weiterentwicklung und Prozessoptimierung bei der Auftragsverwaltung die von der Bundesregierung formulierten Reformziele für das Management der Bundesfernstraßen in vollem Umfang sowie besser und schneller erreicht werden können als mit der grundlegenden Neuorganisation einer Bundesfernstraßengesellschaft. Die Verkehrsministerkonferenz lehnt die bisher bekannten Vorschläge des Bundes zur Errichtung einer Bundesautobahngesellschaft bzw. einer Bundesfernstraßengesellschaft ab. Die Verkehrsministerkonferenz sieht vielmehr Realisierung und Erfolg der zusätzlichen Investitionen des Bundes durch einen langwierigen Prozess beim Aufbau einer Bundesgesellschaft massiv gefährdet. Die weitreichenden Veränderungen der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bedingen eine Verfassungsänderung, über die nicht nebenbei ohne Zahlen, Daten, Fakten und vor allem Folgenabschätzungen entschieden werden kann. Mit der Grundgesetzänderung erfolgt ein massiver Eingriff in die föderale Struktur. Der Entwurf für eine Änderung des Grundgesetzes wird derzeit vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorbereitet. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand eröffnet der Entwurf die Option einer weitgehenden Privatisierung der Bundesfernstraßen. Bekannte Aspekte einer Bundesfernstraßengesellschaft sind mögliche Bürgerferne durch die Zentralisierung und der Aufbau von ineffektiven Doppelstrukturen. Der Entwurf der Grundgesetzänderung würde auch die Verantwortung des Bundes für die Autobahnen und seine Einflussmöglichkeiten auf ein Minimum reduzieren. Der Hintergrund ist, dass die Ausgaben für die Bundesfernstraßen nicht dem Staatshaushalt angerechnet werden und für private Investoren in Zeiten niedriger Zinsen eine Renditemöglichkeit geschaffen wird. 2
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