hier: Bund und Länder müssen gemeinsam die Verwaltung

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 387
16. Wahlperiode
02. 08. 2016
Mitteilung
der Landesregierung
Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags;
hier:Bund und Länder müssen gemeinsam die Verwaltung
der Bundesfernstraßen verbessern!
Landtagsbeschluss
Der Landtag hat am 18. Februar 2016 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache
15/8048 Nr. 49 Abschnitt I):
Die Landesregierung zu ersuchen,
1.sich für den Fortbestand der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen
(Autobahnen und Bundesstraßen) einzusetzen;
2.sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Planungskosten bei Bundesfernstraßenprojekten in Baden-Württemberg in tatsächlicher Höhe und nicht nur anteilig erstattet werden;
3.sich für die Einsetzung einer Bund-Länder-Kommission zu verwenden, mit dem
Ziel, unbestreitbar vorhandene Schnittstellenprobleme zwischen Bund und Ländern im Bundesfernstraßenbau abzubauen und die Zusammenarbeit zu verbessern.
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Eingegangen: 02. 08. 2016 / Ausgegeben: 08. 08. 2016
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 387
Bericht
Mit Schreiben vom 2. August 2016, Az.: I-3800 berichtet das Staatsministerium
wie folgt:
Das Land hat sich insbesondere im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz der
Länder und der Kommission „Bau und Unterhaltung des Verkehrsnetzes“ (Bodewig II) für den Erhalt und die Reform der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen eingesetzt. Verkehrsminister Winfried Hermann war Mitglied der Bodewig
II-Kommission.
In einer Sondersitzung am 23. Februar 2016 hat die Verkehrsministerkonferenz
den Bericht der Bodewig II-Kommission zustimmend zur Kenntnis genommen
und sich einstimmig gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft und für den Erhalt
und die Reform der Auftragsverwaltung eingesetzt. Die Verkehrsministerkonferenz zeigt mit diesem Bericht, primär auf die Bundesfernstraßen ausgerichtet, finanzielle und operative Wege zur nachhaltigen Bereitstellung und Erhaltung eines
leistungsfähigen Straßenverkehrsnetzes sowie die für den Erhalt, die Ertüchtigung
und den Ausbau notwendigen Handlungsfelder auf und unterbreitet konkrete Vorschläge für die Umsetzung der dazu erforderlichen Maßnahmen. Sie weist darauf
hin, dass alle Maßnahmen darauf ausgelegt werden müssen, Doppelstrukturen,
neue Schnittstellen, Unsicherheiten, Zeitverluste, Transaktionskosten und fehlende
Ortsnähe zu vermeiden. Die Verkehrsministerkonferenz unterbreitet auch konkrete
Vorschläge für die kurzfristige Optimierung der Auftragsverwaltung. Dazu gehört
unter anderem die bundesseitige Übernahme aller Bauherrenkosten, insbesondere
der Planungskosten.
Die Verkehrsministerkonferenz zeigt mit dem vorliegenden Konzept, dass eine
konsequente Weiterentwicklung der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen in
eine Auftragsverantwortung wesentlich effektiver ist und die daraus entstehenden
Zeiteinbußen und Transaktionskosten geringer sind als der Aufbau völlig neuer
Strukturen. Die Verkehrsministerkonferenz ist der Überzeugung, dass mit der konsequenten Weiterentwicklung und Prozessoptimierung bei der Auftragsverwaltung
die von der Bundesregierung formulierten Reformziele für das Management der
Bundesfernstraßen in vollem Umfang sowie besser und schneller erreicht werden
können als mit der grundlegenden Neuorganisation einer Bundesfernstraßengesellschaft. Die Verkehrsministerkonferenz lehnt die bisher bekannten Vorschläge des
Bundes zur Errichtung einer Bundesautobahngesellschaft bzw. einer Bundesfernstraßengesellschaft ab. Die Verkehrsministerkonferenz sieht vielmehr Realisierung
und Erfolg der zusätzlichen Investitionen des Bundes durch einen langwierigen
Prozess beim Aufbau einer Bundesgesellschaft massiv gefährdet.
Die weitreichenden Veränderungen der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bedingen eine Verfassungsänderung, über die nicht nebenbei ohne Zahlen,
Daten, Fakten und vor allem Folgenabschätzungen entschieden werden kann. Mit
der Grundgesetzänderung erfolgt ein massiver Eingriff in die föderale Struktur.
Der Entwurf für eine Änderung des Grundgesetzes wird derzeit vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorbereitet. Nach unserem jetzigen
Kenntnisstand eröffnet der Entwurf die Option einer weitgehenden Privatisierung
der Bundesfernstraßen. Bekannte Aspekte einer Bundesfernstraßengesellschaft
sind mögliche Bürgerferne durch die Zentralisierung und der Aufbau von ineffektiven Doppelstrukturen. Der Entwurf der Grundgesetzänderung würde auch die
Verantwortung des Bundes für die Autobahnen und seine Einflussmöglichkeiten
auf ein Minimum reduzieren. Der Hintergrund ist, dass die Ausgaben für die Bundesfernstraßen nicht dem Staatshaushalt angerechnet werden und für private Investoren in Zeiten niedriger Zinsen eine Renditemöglichkeit geschaffen wird.
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