Amtliche Bekanntmachung der Stadt Boizenburg

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Boizenburg/Elbe
Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Bereich “Wohnen am
Hof“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB (Baugesetzbuch)
hier:
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg/ Elbe hat am 21.07.2016 in ihrer öffentlichen Sitzung
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 “Wohnen am Hof“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung
bestimmt. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung
eines Umweltberichtes erfolgt nicht. Dennoch sind die Belange des Gehölzschutzes, des besonderen
Artenschutzes und des Biotopschutzes berücksichtigt worden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Bau von bis zu 6 EFH geschaffen werden.
1. In der Begründung wird bezüglich der Umweltbelange Folgendes dargelegt: Bestandsaufnahme
und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen
Schutzgut Pflanzen/Biotope
- keine Betroffenheit besonders geschützter Pflanzen oder Biotoptypen
- Kein Abgehen von geschützten Gehölzen
Schutzgut Tiere
- Gefährdung potentiell vorkommender Brutvogelarten durch Überbauung des Plangebiets und
Erschließungsarbeiten im Plangebiet
- Keine Betroffenheit der Nahrungs- und Brutstätten von Schleiereule und Weißstorch
Kompensationsmaßnahmen
Gehölzschutz
- Abgehende, geschützte Gehölze sind nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der
Stadt Boizenburg/Elbe auszugleichen
Vermeidungsmaßnahmen
Artenschutzrechtliche Maßnahmen
- Bauzeitenregelung
2. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB als vereinfachtes
Verfahren durchgeführt. Es wurde keine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB als vereinfachtes
Verfahren durchgeführt. Es wurde keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB durchgeführt.
4. Gutachterliche Informationen
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Bebauungsplan Nr. 35 „Wohnen am Hof“ im OT
Schwartow der Stadt Boizenburg/Elbe. (Umwelt und Planung – Brit Schoppmeyer, April 2016): Keine
nachhaltige Beeinträchtigung europäischer Vogelarten und Arten des Anhangs IV der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie nach Realisierung von Vermeidungsmaßnahmen
Der von der Stadtvertretersitzung in dieser öffentlichen Sitzung gebilligte und zur öffentlichen
Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Bereich “Wohnen am Hof“ der
Stadt Boizenburg/Elbe , einschl. der Begründung, liegt in der Zeit vom
15.08.2016 bis zum 16.09.2016
im Bürgerbüro der Stadt Boizenburg/Elbe, Markt 9, Erdgeschoss während der Öffnungszeiten zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung
vom Juni 2016.
Der Planbereich kann folgendem Kartenausschnitt entnommen werden.
Während dieser Zeit, oder nach Vereinbarung, können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift
vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Wir weisen darauf hin, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
montags:
8.00- 12.00 Uhr; 13.00 – 16.00 Uhr
dienstags:
8.00- 12.00 Uhr; 13.00 – 18.00 Uhr
mittwochs:
8.00- 12.00 Uhr;
donnerstags: 8.00- 12.00 Uhr; 13.00 – 18.00 Uhr
freitags:
8.00- 12.00 Uhr
Boizenburg, den 03.08.2016
gez. Jäschke
Bürgermeister