Amtliche Bekanntmachung der Stadt Boizenburg/Elbe Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Bereich “Wohnen am Hof“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtvertretersitzung der Stadt Boizenburg/ Elbe hat am 21.07.2016 in ihrer öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 “Wohnen am Hof“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes erfolgt nicht. Dennoch sind die Belange des Gehölzschutzes, des besonderen Artenschutzes und des Biotopschutzes berücksichtigt worden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von bis zu 6 EFH geschaffen werden. 1. In der Begründung wird bezüglich der Umweltbelange Folgendes dargelegt: Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen Schutzgut Pflanzen/Biotope - keine Betroffenheit besonders geschützter Pflanzen oder Biotoptypen - Kein Abgehen von geschützten Gehölzen Schutzgut Tiere - Gefährdung potentiell vorkommender Brutvogelarten durch Überbauung des Plangebiets und Erschließungsarbeiten im Plangebiet - Keine Betroffenheit der Nahrungs- und Brutstätten von Schleiereule und Weißstorch Kompensationsmaßnahmen Gehölzschutz - Abgehende, geschützte Gehölze sind nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Boizenburg/Elbe auszugleichen Vermeidungsmaßnahmen Artenschutzrechtliche Maßnahmen - Bauzeitenregelung 2. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Es wurde keine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Das Verfahren wird gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Es wurde keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 4. Gutachterliche Informationen Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Bebauungsplan Nr. 35 „Wohnen am Hof“ im OT Schwartow der Stadt Boizenburg/Elbe. (Umwelt und Planung – Brit Schoppmeyer, April 2016): Keine nachhaltige Beeinträchtigung europäischer Vogelarten und Arten des Anhangs IV der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie nach Realisierung von Vermeidungsmaßnahmen Der von der Stadtvertretersitzung in dieser öffentlichen Sitzung gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Bereich “Wohnen am Hof“ der Stadt Boizenburg/Elbe , einschl. der Begründung, liegt in der Zeit vom 15.08.2016 bis zum 16.09.2016 im Bürgerbüro der Stadt Boizenburg/Elbe, Markt 9, Erdgeschoss während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Juni 2016. Der Planbereich kann folgendem Kartenausschnitt entnommen werden. Während dieser Zeit, oder nach Vereinbarung, können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Wir weisen darauf hin, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können. Öffnungszeiten des Bürgerbüros: montags: 8.00- 12.00 Uhr; 13.00 – 16.00 Uhr dienstags: 8.00- 12.00 Uhr; 13.00 – 18.00 Uhr mittwochs: 8.00- 12.00 Uhr; donnerstags: 8.00- 12.00 Uhr; 13.00 – 18.00 Uhr freitags: 8.00- 12.00 Uhr Boizenburg, den 03.08.2016 gez. Jäschke Bürgermeister
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