Kranken-/Pflegeversichertennummer: Knappschaft Name, Vorname der / des Versicherten: Pflegeversicherung Antrag auf Verhinderungspflege nach § 39 Sozialgesetzbuch - Elftes Buch - (SGB XI) Hiermit beantrage ich die Erstattung von Kosten der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Ort, Datum Unterschrift der/des Versicherten bzw. Bevollmächtigten * Ort, Datum Unterschrift der verhinderten Pflegeperson * * Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich nachstehende Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht habe. Mir ist bewusst, dass unrichtige Angaben zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können. ! Wichtige Hinweise zur Verhinderungspflege entnehmen Sie bitte der Anlage ! Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/ war verhindert? __________________________________________ Name, Vorname In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? vom_______________bis_______________ Aus welchen Gründen ist/war diese Person verhindert? Herr/Frau war ganztägig verhindert wegen Urlaub Krankheit Entbindung Rehamaßnahme Entlastung war stundenweise verhindert wegen Entlastung 15714 sonstige private Gründe (z. B. Arztbesuch) Seite 1 von 6 Bei einem Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege immer ausfüllen: Die üblicherweise pflegende Person war im oben genannten Zeitraum an insgesamt ______Tagen an der Durchführung der Pflege gehindert. Dabei umfasst die Verhinderung weniger als acht Stunden pro Tag. Die häusliche Pflege wird seit mindestens sechs Monaten durch meine Pflegeperson erbracht ja nein Ich wünsche, dass für die Verhinderungspflege - sofern erforderlich und möglich - Mittel aus der Kurzzeitpflege verwendet werden. (Erläuterungen siehe Anlage) A ja nein Bitte nur ausfüllen, wenn Sie durch eine private Pflegeperson (z. B. Verwandte, Verschwägerte, Nachbarn, Freunde oder Bekannte) Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben. Wer führt(e) während der Verhinderung Ihrer Pflegeperson die Pflege durch? __________________________________________ Name, Vorname __________________________________________ Adresse In welcher Beziehung steht Ihre Ersatzpflegeperson zu Ihnen? Leben Sie mit Ihrer Ersatzpflegeperson in einem gemeinsamen Haushalt? Höhe der gezahlten Vergütung Ehegatte Elternteil Kind/Stiefkind Großeltern Bruder/ Schwester Schwager/ Schwägerin Enkel/ Enkelin Schwiegermutter/ Schwiegervater Stiefelternteil Stiefenkelkind Schwiegerkind Schwiegerenkel Großeltern des Ehegatten Stiefgroßeltern Nachbar sonstige Person Freund/ Bekannter ja nein Bitte untenstehende Quittung _________________Euro ausfüllen bzw. separate Nachweise beifügen Von der Ersatzpflegeperson bitte immer anzugeben: Haben Sie in den letzten 12 Kalendermonaten bereits einen weiteren Anspruchsberechtigten im Rahmen der Verhinderungspflege versorgt? ja _______________________________________ Name, Vorname des Anspruchsberechtigten vom ______________ bis _____________ 15714 nein Seite 2 von 6 Quittung: (Von der Ersatzpflegeperson auszufüllen, sofern keine separate Quittung eingereicht wird) Für die Verhinderungspflege bei Herrn/Frau _____________________ für die Zeit vom ______________ bis _______________ habe ich insgesamt ________________ Euro für pflegebedingte Aufwendungen erhalten. Zudem mache ich folgende Aufwendungen geltend: Fahrkosten ____________________ Euro Verdienstausfall ____________________ Euro Bitte Nachweise (Fahrbelege, Verdienstausfallbescheinigungen oder ähnliche) beifügen Mir ist bekannt, dass der in Empfang genommene Betrag gegebenenfalls steuerpflichtiges Einkommen darstellt und von mir dem zuständigen Finanzamt zu melden ist. ___________________ ____________________________________________ Ort, Datum Unterschrift der Ersatzpflegeperson B Bitte nur ausfüllen, wenn Sie durch einen professionellen Leistungserbringer (z. B. ambulanter Pflegedienst) Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben. Wer führt(e) während der Verhinderung Ihrer Pflegeperson die Pflege durch? __________________________________________ Bezeichnung des Leistungserbringers __________________________________________ Adresse Höhe der gezahlten Vergütung (Bitte Rechnungsbeleg im Original beifügen) Soll der Erstattungsbetrag direkt an den Leistungserbringer gezahlt werden? ______________ Euro ja nein C Bitte nur ausfüllen, wenn Sie in einer Einrichtung außerhalb Ihres üblichen Haushaltes Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben. In welcher Einrichtung wird/wurde während der Zeit der Verhinderung Ihrer Pflegeperson die Pflege durchgeführt? __________________________________________ Bezeichnung der Einrichtung __________________________________________ Adresse Höhe der pflegebedingten Vergütung (Bitte Rechnungsbeleg im Original beifügen) Soll der Erstattungsbetrag direkt an die Einrichtung gezahlt werden? 15714 Anlage _______________Euro ja nein Wichtige Hinweise zur Verhinderungspflege Seite 3 von 6 Kranken-/Pflegeversicherten-Nr. Name, Vorname des Versicherten Anlage Wichtige Hinweise zur Verhindungspflege Wenn Ihre Pflegeperson verreist, erkrankt oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert ist, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Allerdings müssen Sie zuvor mindestens sechs Monate von einer privaten Pflegeperson in Ihrem häuslichen Bereich gepflegt worden sein. 1. Verhinderungspflege durch private Pflegepersonen (z. B. Verwandte, Verschwägerte, Nachbarn, Freunde oder Bekannte) a) Nicht erwerbsmäßige Pflege Wird die Verhinderungspflege durch eine Pflegeperson erbracht, die mit Ihnen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, handelt es sich in der Regel um eine nicht erwerbsmäßige Verhinderungspflege. In diesen Fällen ist die Kostenübernahme grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen begrenzt. Sofern Ihrer Ersatzpflegeperson im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege weitere notwendige Aufwendungen entstanden sind (z. B. Verdienstausfall oder Fahrkosten), können diese auf Nachweis zusätzlich erstattet werden. Insgesamt übernehmen wir im Rahmen der Verhinderungspflege maximal 1.612 Euro für sechs Wochen im Kalenderjahr. Verwandte bis zum 2. Grade sind • Eltern • Kinder (einschließlich der für ehelich erklärten und angenommenen Kinder) • Großeltern • Enkelkinder • Geschwister Verschwägerte bis zum 2. Grade sind • Stiefeltern • Stiefkinder • Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten) • Schwiegereltern • Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter) • Schwiegerenkel • Großeltern des Ehegatten • Stiefgroßeltern • Schwager/Schwägerin b) Erwerbsmäßige Pflege Eine Begrenzung der Kostenerstattung auf den Betrag des Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr erfolgt nicht, wenn die Verhinderungspflege der Erzielung von Erwerbseinkommen dient. 15714 Wird die Verhinderungspflege durch eine Pflegeperson, die mit Ihnen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert ist oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen erbracht oder wurde durch Ihre Ersatzpflegeperson im laufenden Jahr bereits ein anderer Anspruchsberechtigter im Rahmen der Seite 4 von 6 Verhinderungspflege über einen Zeitraum von mehr als einer Woche versorgt, so ist Erwerbsmäßigkeit anzunehmen. Wird die Verhinderungspflege durch entfernte Verwandte oder Verschwägerte (ab dem 3. Grade) oder durch Nachbarn, Freunde oder Bekannte erbracht, ist generell von erwerbsmäßiger Pflege auszugehen. Im Rahmen der erwerbsmäßigen Verhinderungspflege erstatten wir die pflegebedingten Aufwendungen über den Betrag des Pflegegeldes hinaus grundsätzlich bis zu 1.612 Euro für sechs Wochen im Kalenderjahr. Bitte beachten Sie, dass wir nur nachgewiesene Kosten erstatten können. Bei einer Verhinderungspflege durch private Pflegepersonen genügt als Nachweis bereits die im Antragsformular von der Ersatzpflegeperson ausgefüllte Quittung. Selbstverständlich akzeptieren wir auch andere, von der Ersatzpflegeperson quittierte Belege über die entstandenen Aufwendungen. 2. Verhinderungspflege durch einen professionellen Vertragsleistungserbringer Bei Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernehmen wir die nachgewiesenen Aufwendungen grundsätzlich bis zu 1.612 Euro für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr. 3. Verhinderungspflege in einer Einrichtung Sofern die Verhinderungspflege in einer Einrichtung wie z. B. Krankenwohnung, Schule, Internat oder einem Wohnheim für behinderte Menschen durchgeführt wird, übernehmen wir die nachgewiesenen pflegebedingten Aufwendungen grundsätzlich bis zu 1.612 Euro für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Zusatzleistungen (z. B. Einzelzimmerzuschlag, Telefongebühren usw.) sind von dem Pflegebedürftigen selbst zu tragen. 4. Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes Während einer Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt, sofern zuvor ein Anspruch auf Zahlung des Pflegegeldes bestand. Für den ersten und letzten Tag der Inanspruchnahme besteht grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld in voller Höhe. 5. Stundenweise Verhinderungspflege Voraussetzung für die Erstattung von Aufwendungen im Rahmen stundenweiser Verhinderungspflege ist, dass die üblicherweise pflegende Person weniger als acht Stunden am Tag an der Durchführung der Pflege gehindert ist. Beispielhaft sind hier Verhinderungsgründe wie eine stundenweise Entlastung von der Pflege, Arztbesuche oder sonstige private Verpflichtungen zu nennen. Allerdings ist hierbei stets zu beachten, dass die grundsätzliche Pflegebereitschaft der Pflegeperson weiterhin vorhanden sein muss. Bei der Beurteilung, ob es sich um eine stundenweise Verhinderungspflege handelt, wird auf den tatsächlichen Zeitraum der Verhinderung der üblicherweise pflegenden Person und nicht auf die Dauer der Inanspruchnahme der Ersatzpflegeperson abgestellt. 15714 Bei der stundenweisen Verhinderungspflege erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Leistungsbetrag, nicht aber auf die Höchstdauer von 42 Tagen. Für den Zeitraum der stundenweisen Verhinderungspflege besteht Anspruch auf das Pflegegeld in voller Höhe. Seite 5 von 6 6. Verwendung nicht in Anspruch genommener Mittel der Kurzzeitpflege Wenn der Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro nicht ausreicht, kann der Leistungsbetrag um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Die Möglichkeit zur Verwendung nicht in Anspruch genommener Mittel der Kurzzeitpflege besteht in folgenden Fällen: • Nicht erwerbsmäßige Verhinderungspflege durch private Pflegepersonen, sofern im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege weitere notwendige Aufwendungen – wie Fahrkosten oder Verdienstausfall – geltend gemacht werden (vgl. 1.a)) • Erwerbsmäßige Verhinderungspflege durch private Pflegepersonen (vgl. 1.b)) • Verhinderungspflege durch professionelle Vertragsleistungserbringer (vgl. 2.) • Verhinderungspflege in einer Einrichtung (vgl. 3.) 15714 7. Wie wirkt sich ein Beihilfe- oder Heilfürsorgeanspruch auf die Leistungsbeträge aus? Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften bzw. Grundsätzen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, reduzieren sich die vorgenannten Leistungsbeträge gemäß § 28 Abs. 2 SGB XI auf die Hälfte. Die andere Hälfte ist bei der zuständigen Beihilfefestsetzungsstelle zu beantragen. Seite 6 von 6
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