W 7005.1

Markenwiedergabe
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Nach Eingang des Antrags beim DPMA kann die angemeldete Marke nicht mehr abgeändert werden.
Reichen Sie Ihre Marke daher genau so ein, wie sie geschützt werden soll.
Hinweis: Ein ® sollte der Markendarstellung nicht schon bei der Anmeldung hinzugefügt werden, da unter
Umständen eine Zurückweisung wegen Täuschungsgefahr gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 Markengesetz in Betracht
kommt.
Geschäftszeichen des Anmelders/Vertreters (max. 20 Stellen)