Erklärung der Teilung der Anmeldung bzw. der Eintragung

Deutsches Patent- und Markenamt
Markenabteilungen
80297 München
(1)
Angaben zur Marke
Aktenzeichen / Registernummer:
W
7
0
0
9
7
TT
MM
per Fax vorab am
an Fax-Nr.:
Anmelder / Inhaber der Marke
Name, Vorname / Firma lt. Handelsregister
Straße, Hausnummer des (Wohn-)Sitzes (kein Postfach!)
Ort
Land (falls nicht Deutschland)
Telefon-Nr.:
Telefax-Nr.:
Geschäftszeichen:
(3)
Vertreter des Anmelders / Inhabers
Name, Vorname / Bezeichnung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (falls nicht Deutschland)
Telefon-Nr.:
Geschäftszeichen:
ggf. Nr. der Allgemeinen Vollmacht:
6
3
der Anmeldung
einer Marke
Postleitzahl
1
Erklärung der Teilung
der Eintragung
(2)
.
Telefax-Nr.:
+49 89 2195 - 4000
JJJJ
1
W
(4)
7
0
0
9
7
.
1
6
Sendungen des Amtes sind zu richten an
Anmelder / Inhaber der Marke
Vertreter
folgenden Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigten:
Name, Vorname / Bezeichnung
Straße, Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Land (falls nicht Deutschland)
Telefon-Nr.:
Telefax-Nr.:
Geschäftszeichen:
(5)
Angaben zur ursprünglichen Anmeldung oder Eintragung
Wiedergabe der Marke
siehe Anlage
(6)
Die Anmeldung / Eintragung der Marke soll für folgende Waren / Dienstleistungen als abgetrennte
Anmeldung / Eintragung weiterbehandelt werden:
Klasse:
Bezeichnung:
siehe Anlage
(7)
(8)
Antrag auf beschleunigte Prüfung (nur bei Teilung einer Anmeldung)
Die Priorität wird in Anspruch genommen:
für alle abgetrennten Waren / Dienstleistungen
für folgende Waren / Dienstleistungen:
Klasse:
Bezeichnung:
siehe Anlage
Ausländische Priorität
Nummer:
Tag der Anmedung:
Staat:
Ausstellungspriorität
Tag der erstmaligen Zurschaustellung:
Name und Ort der Ausstellung (Messe):
2
W
(9)
7
0
0
9
7
.
1
6
Gebühren (bei der Zahlung bitte Verwendungszweck und Aktenzeichen/Registernummer angeben)
(Gesetzliche Zahlungsfrist beachten, siehe letzte Seite)
EUR
300,00
Teilungsgebühr
EUR
Beschleunigungsgebühr (siehe Ziffer 7)
EUR
insgesamt
Zahlung per Banküberweisung
Überweisung
Zahlungsempfänger:
Bundeskasse Halle/DPMA
IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54
BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700
Anschrift der Bank:
Bundesbankfiliale München
Leopoldstr. 234, 80807 München
(10)
(11)
Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift
Ein gültiges SEPA-Basis-Lastschriftmandat (Vordruck A 9530)
liegt dem DPMA bereits vor (Mandat für mehrmalige Zahlungen)
ist beigefügt
Angaben zum Verwendungszweck (Vordruck A 9532) des Mandats mit
Mandatsreferenznummer sind beigefügt.
Anlagen
Bei den folgenden Unterschriften sind die Namen in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift, bei Firmen die
Bezeichnung laut Handelsregister mit Angabe der Stellung/Funktion des/der Unterzeichner/s hinzuzufügen.
Datum
Unterschrift(en)
Funktion(en) des/der Unterzeichner/s
3
W
7
0
0
9
7
.
1
6
4
DEUTSCHES PATENT- UND MARKENAMT
Markenabteilungen
80297 München
Dienststelle Jena
07738 Jena
Telefon: +49 89 2195-0
Telefax: +49 89 2195-4000
Telefonische Auskünfte: +49 89 2195-3402
Internet: http://www.dpma.de
Telefon: +49 3641 40-54
Telefax: +49 3641 40-5690
Telefonische Auskünfte: +49 3641 40-5555
Zahlungsempfänger:
IBAN:
BIC (SWIFT-Code):
Anschrift der Bank:
Bundeskasse Halle/DPMA
DE84 7000 0000 0070 0010 54
MARKDEF1700
Bundesbankfiliale München
Leopoldstr. 234, 80807 München
Technisches Informationszentrum Berlin
10958 Berlin
Telefon: +49 30 25992-0
Telefax: +49 30 25992-404
Telefonische Auskünfte: +49 30 25992-220
Kostenhinweise
Für das Verfahren bei Teilung einer Anmeldung und bei Teilung der Eintragung einer Marke sind gemäß § 1 der Patentkostenzahlungsverordnung (PatKostZV) folgende Gebühren zu entrichten:
Gebühr bei Teilung einer Anmeldung (§ 46 MarkenG)
Gebühr bei Teilung einer Eintragung (§§ 46, 27 Abs. 4 MarkenG)
Gebühr für den Antrag auf beschleunigte Prüfung nach
§ 38 MarkenG (nur bei Teilung einer Anmeldung möglich)
300,- EUR
300,- EUR
Gebührennummer: 331 700
Gebührennummer: 333 100
200,- EUR
Gebührennummer: 331 500
Gesetzliche Zahlungsfrist!
Die Zahlung der Teilungsgebühr muss innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Teilungserklärung erfolgen. Werden
die Gebühren nach dem Patentkostengesetz für das Teilungsverfahren nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist entrichtet, so gilt die abgetrennte Anmeldung als zurückgenommen (§ 40 Abs. 2 S. 1 Markengesetz) bzw. gilt dies als Verzicht
auf die abgetrennte Eintragung (§ 46 Abs. 3 S. 1 Markengesetz).
Wird die Gebühr für den Antrag auf beschleunigte Prüfung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des
Antrages gezahlt, so gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 6 Patentkostengesetz).
Bei der Zahlung geben Sie bitte an:
• den Verwendungszweck (Teilungsgebühr) und
• das Aktenzeichen / die Registernummer der zu teilenden Anmeldung / der eingetragenen Marke
Erläuterung zu Feld (9)
Wenn Sie dem DPMA bereits ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für mehrmalige Zahlungen erteilt haben, füllen Sie bitte
den Vordruck A 9532 (Angaben zum Verwendungszweck) aus.
Haben Sie dem DPMA noch kein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt, können Sie ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat
(als Einzel- oder Mehrfachmandat) erteilen, indem Sie den Vordruck A 9530 ausfüllen und das ausgefüllte Original an das
DPMA übersenden. Ergänzend muss auch der Vordruck A 9532 (Angaben zum Verwendungszweck) ausgefüllt werden.
Das SEPA-Mandat muss dem DPMA immer im Original vorliegen. Bei einer Übermittlung per Fax muss das SEPA-Mandat
im Original innerhalb eines Monats nachgereicht werden, damit der Zahlungstag gewahrt bleibt. Geht das Original des
SEPA-Mandats nicht innerhalb der Monatsfrist ein, so gilt der Tag des Eingangs des Originals als Zahlungstag.
Weitere Einzelheiten zur Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie dem „Merkblatt über die Nutzung
der Verfahren der SEPA-Zahlungsinstrumente“ entnehmen.