Deutsches Patent- und Markenamt Markenabteilungen 80297 München (1) Angaben zur Marke Aktenzeichen / Registernummer: W 7 0 0 9 7 TT MM per Fax vorab am an Fax-Nr.: Anmelder / Inhaber der Marke Name, Vorname / Firma lt. Handelsregister Straße, Hausnummer des (Wohn-)Sitzes (kein Postfach!) Ort Land (falls nicht Deutschland) Telefon-Nr.: Telefax-Nr.: Geschäftszeichen: (3) Vertreter des Anmelders / Inhabers Name, Vorname / Bezeichnung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land (falls nicht Deutschland) Telefon-Nr.: Geschäftszeichen: ggf. Nr. der Allgemeinen Vollmacht: 6 3 der Anmeldung einer Marke Postleitzahl 1 Erklärung der Teilung der Eintragung (2) . Telefax-Nr.: +49 89 2195 - 4000 JJJJ 1 W (4) 7 0 0 9 7 . 1 6 Sendungen des Amtes sind zu richten an Anmelder / Inhaber der Marke Vertreter folgenden Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigten: Name, Vorname / Bezeichnung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land (falls nicht Deutschland) Telefon-Nr.: Telefax-Nr.: Geschäftszeichen: (5) Angaben zur ursprünglichen Anmeldung oder Eintragung Wiedergabe der Marke siehe Anlage (6) Die Anmeldung / Eintragung der Marke soll für folgende Waren / Dienstleistungen als abgetrennte Anmeldung / Eintragung weiterbehandelt werden: Klasse: Bezeichnung: siehe Anlage (7) (8) Antrag auf beschleunigte Prüfung (nur bei Teilung einer Anmeldung) Die Priorität wird in Anspruch genommen: für alle abgetrennten Waren / Dienstleistungen für folgende Waren / Dienstleistungen: Klasse: Bezeichnung: siehe Anlage Ausländische Priorität Nummer: Tag der Anmedung: Staat: Ausstellungspriorität Tag der erstmaligen Zurschaustellung: Name und Ort der Ausstellung (Messe): 2 W (9) 7 0 0 9 7 . 1 6 Gebühren (bei der Zahlung bitte Verwendungszweck und Aktenzeichen/Registernummer angeben) (Gesetzliche Zahlungsfrist beachten, siehe letzte Seite) EUR 300,00 Teilungsgebühr EUR Beschleunigungsgebühr (siehe Ziffer 7) EUR insgesamt Zahlung per Banküberweisung Überweisung Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle/DPMA IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54 BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700 Anschrift der Bank: Bundesbankfiliale München Leopoldstr. 234, 80807 München (10) (11) Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift Ein gültiges SEPA-Basis-Lastschriftmandat (Vordruck A 9530) liegt dem DPMA bereits vor (Mandat für mehrmalige Zahlungen) ist beigefügt Angaben zum Verwendungszweck (Vordruck A 9532) des Mandats mit Mandatsreferenznummer sind beigefügt. Anlagen Bei den folgenden Unterschriften sind die Namen in Druckbuchstaben oder Maschinenschrift, bei Firmen die Bezeichnung laut Handelsregister mit Angabe der Stellung/Funktion des/der Unterzeichner/s hinzuzufügen. Datum Unterschrift(en) Funktion(en) des/der Unterzeichner/s 3 W 7 0 0 9 7 . 1 6 4 DEUTSCHES PATENT- UND MARKENAMT Markenabteilungen 80297 München Dienststelle Jena 07738 Jena Telefon: +49 89 2195-0 Telefax: +49 89 2195-4000 Telefonische Auskünfte: +49 89 2195-3402 Internet: http://www.dpma.de Telefon: +49 3641 40-54 Telefax: +49 3641 40-5690 Telefonische Auskünfte: +49 3641 40-5555 Zahlungsempfänger: IBAN: BIC (SWIFT-Code): Anschrift der Bank: Bundeskasse Halle/DPMA DE84 7000 0000 0070 0010 54 MARKDEF1700 Bundesbankfiliale München Leopoldstr. 234, 80807 München Technisches Informationszentrum Berlin 10958 Berlin Telefon: +49 30 25992-0 Telefax: +49 30 25992-404 Telefonische Auskünfte: +49 30 25992-220 Kostenhinweise Für das Verfahren bei Teilung einer Anmeldung und bei Teilung der Eintragung einer Marke sind gemäß § 1 der Patentkostenzahlungsverordnung (PatKostZV) folgende Gebühren zu entrichten: Gebühr bei Teilung einer Anmeldung (§ 46 MarkenG) Gebühr bei Teilung einer Eintragung (§§ 46, 27 Abs. 4 MarkenG) Gebühr für den Antrag auf beschleunigte Prüfung nach § 38 MarkenG (nur bei Teilung einer Anmeldung möglich) 300,- EUR 300,- EUR Gebührennummer: 331 700 Gebührennummer: 333 100 200,- EUR Gebührennummer: 331 500 Gesetzliche Zahlungsfrist! Die Zahlung der Teilungsgebühr muss innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Teilungserklärung erfolgen. Werden die Gebühren nach dem Patentkostengesetz für das Teilungsverfahren nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist entrichtet, so gilt die abgetrennte Anmeldung als zurückgenommen (§ 40 Abs. 2 S. 1 Markengesetz) bzw. gilt dies als Verzicht auf die abgetrennte Eintragung (§ 46 Abs. 3 S. 1 Markengesetz). Wird die Gebühr für den Antrag auf beschleunigte Prüfung nicht innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Antrages gezahlt, so gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 6 Patentkostengesetz). Bei der Zahlung geben Sie bitte an: • den Verwendungszweck (Teilungsgebühr) und • das Aktenzeichen / die Registernummer der zu teilenden Anmeldung / der eingetragenen Marke Erläuterung zu Feld (9) Wenn Sie dem DPMA bereits ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für mehrmalige Zahlungen erteilt haben, füllen Sie bitte den Vordruck A 9532 (Angaben zum Verwendungszweck) aus. Haben Sie dem DPMA noch kein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt, können Sie ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat (als Einzel- oder Mehrfachmandat) erteilen, indem Sie den Vordruck A 9530 ausfüllen und das ausgefüllte Original an das DPMA übersenden. Ergänzend muss auch der Vordruck A 9532 (Angaben zum Verwendungszweck) ausgefüllt werden. Das SEPA-Mandat muss dem DPMA immer im Original vorliegen. Bei einer Übermittlung per Fax muss das SEPA-Mandat im Original innerhalb eines Monats nachgereicht werden, damit der Zahlungstag gewahrt bleibt. Geht das Original des SEPA-Mandats nicht innerhalb der Monatsfrist ein, so gilt der Tag des Eingangs des Originals als Zahlungstag. Weitere Einzelheiten zur Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie dem „Merkblatt über die Nutzung der Verfahren der SEPA-Zahlungsinstrumente“ entnehmen.
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