Deutsche Mittelstands Nachrichten

Ausgabe 28
22. Juli 2016
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Wirtschaft
Deutsche Investoren erwarten deutlichen Abschwung
Im 2. Quartal haben sich die Erwartungen hinsichtlich der weltweiten Produktion und des Wachstums stark eingetrübt
I
n zahlreichen Ländern fiel der Einkaufsmanager-Index. Der Brexit, Chinas
Abschwung die ungewisse Entwicklung
der Rohstoffpreise tragen dazu genauso
bei wie die Ungewissheit über eine mögliche Anhebung des europäischen oder
des amerikanischen Leitzinses. Hinzu
kommen die Spannungen im südchinesischen Meer. Diese könnten verheerende
Auswirkungen auf den globalen Handel
haben, warnt die Ratingagentur Fitch.
Auch die deutschen Investoren spüren den Gegenwind. Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland sind
im Juli erheblich zurückgegangen. Gegenüber dem Vormonat sank der Index
um 26 Punkte und steht nun nur mehr
bei -6,8 Punkten. So niedrig waren die
Erwartungen zuletzt im November 2012.
„Insbesondere die Sorge um die Absatzmöglichkeiten für Unternehmen und die
Stabilität des europäischen Banken- und
Das ist der niedrigste Stand des Indikators seit November 2012. Finanzsystems dürften den Konjunkturausblick belasten“, sagt ZEW-Präsident
Prof. Achim Wambach.
Ähnliches zeigt sich auch bei den
Grafik: ZEW
Geschäftserwartungen der deutschen
Unternehmen, die regelmäßig von
Markit ausgewertet werden. „Deutsche
Unternehmen sind besorgt über die
Analyse
Studie: Europäische Landwirtschaft ist der Verlierer bei TTIP
Die europäische Landwirtschaft zählt
nach Angaben der Umweltschutz-Organisation BUND zu den Verlierern, sollte es
zu dem Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA kommen. „Analysen lassen darauf schließen, dass durch
TTIP mit einem Anstieg der Einfuhren
aus den USA und kaum Vorteilen für EUErzeuger zu rechnen ist“, heißt es in einer
vom Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) vorgestellten Untersuchung. Demnach könnte der Beitrag der
Bauern zum Bruttoinlandsprodukt (BIP)
der EU um 0,8 Prozent fallen, während umgekehrt der Anteil der US-Landwirtschaft
am BIP um 1,9 Prozent steigen könnte. Der
BUND warnt, bäuerliche Betriebe beiderseits des Atlantiks könnten unter die Räder
kommen, Nutznießer wären Großbetriebe.
Der BUND hat keine eigenen Untersuchungen gemacht, sondern vier Studien
ausgewertet, die vom US-Agrarministerium, dem Europäischen Parlament, dem
britischen Netzwerk von Wirtschaftswissenschaftlern CEPR und dem französischen CEPII-Institut stammen. Demnach
geht beispielsweise das US-Ministerium
davon aus, dass bei einer weitgehenden
Liberalisierung des transatlantischen Handels die US-Exporte in fast jeder Lebensmittelkategorie steigen wird, während in
der EU die Erzeugerpreise auf breiter Front
sinken würden.
Nach der Studie des EU-Parlaments
würden zwar die Exporte der Staatengemeinschaft um 56 Prozent steigen. Die Exporte der USA würden aber um 116 Prozent
zulegen. Das CEPII-Institut rechnet damit,
dass in Deutschland der Beitrag der Agrarwirtschaft zum BIP um rund 900 Millionen Euro sinken wird. Die Ergebnisse der
vier Studien liefern nur Anhaltspunkte für
die Auswirkungen von TTIP auf den europäischen Agrarsektor, da deren Verfasser
spekulieren müssen, welche Regularien
wie Verbraucherschutz- oder Gesundheitsstandards durch das Freihandelsabkommen wegfallen könnten. Allen gemein
ist die Annahme, dass eher die US-Agrarwirtschaft davon profitiert, je mehr der
sogenannten tarifären und nicht-tarifären
Handelshemmnisse wegfallen.
Der BUND warnt davor, die EU-Zulassungsverfahren für Lebensmittel durch
amerikanische Regeln zu ersetzen. In der
EU müssen die Produzenten die Unbedenklichkeit ihrer Produkte nachweisen.
In den USA müssen dagegen Behörden
die Gefährlichkeit eines Produkts belegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte
zuletzt vergangenen Monat zugesagt, europäische Verbraucherschutz-Standards
würden nicht angetastet.
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Konsequenzen des Brexit-Votums, die
Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs
der US-Wahlen, steigende Rohstoffpreise,
Schwächen und starke Fluktuationen an
den Finanzmärkten sowie geopolitische
Risiken mit Blick auf Syrien, Russland und
die Türkei“.
Ein Blick auf die EinkaufsmanagerIndizes (PMIs) bestätigt die trüben Aussichten der deutschen Unternehmen.
Viele PMIs zeigten zuletzt eine Stagnation
in der Produktion der Industrie weltweit.
So fiel der Global Composite Output PMI
im Februar auf ein 40-Monats-Tief von
50.8 Punkten. Seitdem ist der Index kaum
gestiegen. Im Juni lag er nur bei 51,1 Punkten. Damit war das zweite Quartal in diesem Jahr das schwächste seit dem letzten
Quartal 2012. Die ebenfalls gesunkenen
Ausgaben bei den Investitionsgütern zeigen, dass die Industrie auch in den kommenden Monaten nicht mit einer besseren Auslastung rechnet.
Besonders interessant könnte es neben den Brexit-Verhandlungen und der
allgemein schwachen Aufstellung der
Weltwirtschaft vor allem mit Blick auf das
Südchinesische Meer werden. Seit Monaten gibt es Spannungen in der Region.
Erst diese Woche hat China hier ein neues
Militärmanöver gestartet. Die Volksrepublik China hatte nach der Entscheidung
des Schiedsgerichts in Den Haag erklärt,
sie werde an ihren Souveränitätsrechten festhalten und habe das Recht, über
den umstrittenen Gewässern eine Luftverteidigungszone einzurichten. In der
Entscheidung hieß es, China habe in den
Gewässern keine historischen Ansprüche
und verletze mit der Suche nach Öl und
Gas Hoheitsrechte der Philippinen. Unter dem Südchinesischen Meer werden
reiche Öl- und Gasvorkommen vermutet.
Außerdem ist das Gebiet für die Fischerei
wichtig und liegt auf der direkten Schifffahrtsroute zwischen Europa und Ostasien. China untermauert seine Ansprüche
unter anderem mit der Schaffung künstlicher Inseln. Zudem hält es seit mehreren Jahren philippinische Fischer mit
Patrouillenbooten vom Scarborough-Riff
fern.
„Sollte sich der Konflikt zuspitzen,
wären die Konsequenzen für den Welthandel gigantisch“, zitiert die CNBC Francois Godement, Direktor für Strategie des
Asien-Zentrums in Paris und Leiter des
Asien-Programms des European Council
on Foreign Relations (ECFR). Die „Ratingagentur Fitch warnte ebenfalls vor einer
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Eskalation: „Die möglichen wirtschaftlichen Implikationen (eines geopolitischen
Risikos in Asien) könnten im Falle einer
plötzlichen Eskalation verheerend sein.“
Die Region ist für den weltweiten
Handel extrem wichtig. Hier verkehren mehr als 5 Billionen des jährlichen
Schiffshandelsvolumens. Das entspricht
fast einem Drittel des gesamten Handelsvolumens. Müsste die Region umfahren
werden, würde das erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen und die Schiffe
müssten immense Umwege in Kauf nehmen.
Die Schutzmacht Washington werde
voraussichtlich mit einer großen diplomatischen Kampagne Pekings Haltung
zum Schiedsspruch aus Den Haag angreifen und durch zusätzliche Marinepräsenz
unterstreichen, dass die USA Chinas Ansprüche nicht akzeptieren, warnt auch
Thomas S. Eder vom Mercator Institute
for China Studies (merics). „Es droht eine
Eskalationsspirale, wenn China ebenfalls
seine Aktivitäten verstärkt, um seine Ansprüche zu unterstreichen.“ Vermehrte
Zusammenstöße auf See würden das Risiko militärischer Auseinandersetzungen,
etwa durch Fehlreaktionen oder eigenmächtiges Vorgehen vor Ort, erhöhen.
EU
Die EU steckt in einer Krise
Die beleidigten Reaktionen aus der EU und einigen Mitgliedsstaaten auf den Brexit sind eine falsche Reaktion
D
as britische Votum zwingt die EU,
sich der Realität zu stellen. Sie kann
die Integration nur sichern, wenn die Staaten explizit zustimmen. Gelingt dies nicht,
wird jeder weitere Etikettenschwindel auffliegen – und die EU weiter in den Zerfall
treiben.
Die EU-Spitzen versuchen nach dem
Brexit die Fassade der Union zu wahren.
Der Schein trügt: Die Integration wird
seit Jahren sabotiert – und zwar von allen
Staaten, nicht nur von Großbritannien.
Man sollte endlich Farbe bekennen. Ist die
EU, wie sie derzeit gedacht ist, tatsächlich
gewünscht, dann muss sie auch realisiert
werden. Ist dies nicht der Fall, dann bedarf
es einer anderen Konzeption der Gemeinschaft. Beide Varianten können erfolgreich sein. Zum Scheitern verurteilt ist
eine Struktur, in der Nationalstaaten im
Korsett einer Union ihre Eigenständigkeit
verteidigen.
Die beleidigte Reaktion auf die Abstimmung der Briten für den Austritt
aus der EU ist fehl am Platz. Das Ende
der EU wurde bereits vor elf Jahren durch
ein Referendum eingeläutet, in dem die
Franzosen am 29. Mai 2005 die damals
geplante Europäische Verfassung abgelehnt haben, weil diese die Souveränität
der Mitgliedstaaten eingeschränkt hätte.
Es gab also lange vor dem Brexit bereits
eine Art Frexit. Am 1. Juni 2005 folgte eine
Abstimmung in den Niederlanden, die
das gleiche Ergebnis brachte. In diesem
ersten Halbjahr 2005 wurde allgemein
angenommen, dass vor allem Großbritannien bremsen werde. Dass aber die beiden
Gründungsländer Frankreich und Niederlande mit Nein stimmten, machte die
Anhänger der europäischen Integration
fassungslos.
Aber auch bei den anderen Staaten
war die Begeisterung für eine funktionierende EU nicht extrem stark entwickelt.
Die Staats- und Regierungschefs aller damaligen Mitglieder hatten am 29. Oktober
2004 bei einem feierlichen Akt in Rom
ein lautstarkes Bekenntnis zur Europäischen Verfassung abgegeben, das neue
Europa schien also beschlossene Sache zu
sein. Vorweg hatten allerdings eben diese
Staats- und Regierungschefs einen kleinen, aber entscheidenden Paragrafen in
den Verfassungsentwurf eingefügt: Alle
Entscheidungen können nur mit Zustimmung des Rats, also mit Zustimmung der
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Regierungen der Mitgliedstaaten erfolgen.
Die Franzosen und Niederländer
stimmten somit gegen einen Vertrag ab,
den es nur in der öffentlichen Diskussion gab: Unter dem Vorsitz des früheren
französischen Präsidenten Valery Giscard
d’Estaing hatte ein Verfassungskonvent
ein Konzept erarbeitet, das den demokratischen Grundsätzen der Gewaltentrennung entsprach. Demnach beschließt das
gewählte Parlament die Gesetze, die Regierung hat zu verwalten. Dieses Prinzip
sollte auch in der EU und folglich für das
EU-Parlament, den EU-Rat der Regierungen und die EU-Kommission gelten. Davon war schon am 29. Oktober 2004 bei
der Feier in Rom nicht mehr die Rede und
im Gefolge der negativen Abstimmungen wurde keine Verfassungsvariante beschlossen.
Aber auch eine andere Initiative
des Konvents wurde nicht umgesetzt:
Giscards großes Anliegen neben der Gewaltentrennung zielte auf eine klare Verteilung der Aufgaben zwischen den EUInstitutionen und den Mitgliedstaaten ab.
„Qui fait quoi?“ – Wer macht was? – wurde
zu einer Art Schlachtruf. Im Gespräch erinnerte sich Giscard gerne an seine Zeit als
französischer Präsident von 1974 bis 1981.
Die Gemeinschaft umfasste die sechs
Gründungsmitglieder – Deutschland,
Frankreich, Italien und die drei BeneluxLänder – und die drei 1973 hinzugekommenen Großbritannien, Irland und Dänemark. „Damals konnte man bei einem
guten Abendessen in Paris die europäische Politik steuern.“
2001 bis 2003, als der Verfassungskonvent tagte, umfasste die EU bereits
15 Staaten. Und vor allem stand die Osterweiterung mit der Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien,
der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta
und der Republik Zypern am 1. Mai 2004
bevor.
Außerdem wurden 2004 auch die
Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien abgeschlossen, die 2007 ebenfalls
Mitglieder wurden. Giscard wurde nicht
müde zu betonen, dass unter diesen Umständen nette Dinner in Paris kein angemessenes Instrument mehr sein können
und Europa eine Verfassung mit klaren
Regeln braucht.
Die Mitgliedsstaaten der EU müssen eine gemeinsame Richtung finden.
Dazu bekannten sich aber auch jene
Regierungen und Parlamente nicht, die
lautstark Giscards Initiative begrüßten.
In der Folge wurde statt der Verfassung
im Dezember 2007 der „Lissabonner Vertrag“ beschlossen, der am 1. Dezember
2009 in Kraft trat. In diesem Vertrag wurden zwar die Rechte des EU-Parlaments
erweitert, aber festgeschrieben, dass ohne
Zustimmung des Rats der Regierungen
keine Beschlüsse gefasst werden können.
Die gegenseitige Lähmung von EUParlament und EU-Rat war und ist bis
heute Teil des Systems. Man nahm aber
zur Kenntnis, dass unter diesen Umständen Entscheidungen noch schwerer gefasst werden können, Einigungen noch
länger dauern – und so wurde beschlossen, die EU-Kommission zu stärken.
Das EU-Parlament legt in Abstimmung mit dem Rat der Regierungen
nur mehr „Prinzipien“ fest, die entscheidenden Bestimmungen werden von der
Kommission beschlossen. Um diese Konstruktion zu ermöglichen, wurden die
sogenannten „delegierten Rechtsakte“
eingeführt, mit denen das EU-Parlament
die Zuständigkeit für die Schaffung der
Normen an die Kommission „delegiert“.
Die Kommission erhielt das Recht, Verordnungen zu erlassen, die unmittelbar
in der gesamten EU gelten. Die Parlamente der Mitgliedstaaten haben diese Verordnungen nur zur Kenntnis zu nehmen,
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Foto: EU-Kommission
sie dürfen keine Korrekturen vornehmen.
Das EU-Parlament hat sich selbst mit der
Delegation aus dem weiteren Rechtsfindungsprozess im Wesentlichen ausgeschaltet.
Somit entscheiden die Beamten der
Kommission, welche Vorschriften gelten
und bestimmen auch die Form der Umsetzung und vor allem die Strafen bei
Nichteinhaltung. Die Perversion ist total: Giscard wollte mit der Verfassung die
Gewaltenteilung auf europäischer Ebene
durchsetzen, im Lissabonner Vertrag wurde dieses bis dahin in der EU ohnehin nur
schwach entwickelte Grundelement der
Demokratie ausgehebelt und die Bürokratie zur bestimmenden Macht aufgewertet.
Die derzeit in ganz Europa kritisierte
Regulierungswut, die auch maßgeblich
zur Brexit-Entscheidung beigetragen
hat, ist in dem aktuellen und unerträglichen Ausmaß eine Folge des Lissabonner
Vertrags. Propagandistisch dargestellt
werden die zahllosen Bestimmungen als
Beiträge zur Schaffung des Binnenmarktes und zum Ausbau der Integration der
EU, gleichsam zur „Vertiefung“ der Integration.
Als Reaktion auf den Brexit hat nun
Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Beruhigung der Gemüter
verkündet, es werde keine weitere „Vertiefung“ der Union geben. Aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten kommt die
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Forderung nach einer Schwächung der
Kommission und nach einer Stärkung des
Rats der Regierungen. Die Zeichen stehen
auf Desintegration und nicht auf Integration. In dieser Endzeitstimmung wirkte
ein Treffen wie die Erinnerung an bessere
Zeiten: Die Vertreter der drei entscheidenden Gründungsmitglieder Frankreich, Deutschland und Italien, François
Hollande, Angela Merkel und Matteo
Renzi gaben in Berlin gemeinsam ein Bekenntnis zur EU ab.
Der immer stärker werdende Geist
der Desintegration hat sich auch schon
bei den Bemühungen gezeigt, die EUAblehnung in Großbritannien zu besänftigen: Man akzeptierte – letztlich ohne
Erfolg – eine Reihe von Alleingängen, insbesondere bei der Aufnahme von Flüchtlingen und der Einschränkung des Zuzugs
von Arbeitskräften aus den osteuropäi-
schen Mitgliedstaaten. Der Ruf nach einer Stärkung des Rats weist in die gleiche
Richtung – aber für alle Mitglieder. Hier
wird nur die schon bei der Einschränkung
und letztlich bei der Ablehnung der Verfassung im Jahr 2004 betriebene Politik
fortgesetzt.
Die Weigerung fast aller Staaten, in
der Flüchtlingsfrage eine gemeinsame,
europäische Lösung zu finden, ist der
bisher deutlichste Beweis, dass für viele
„Union“ und „Integration“ nur Worthülsen sind.
Ob man diese Entwicklung nun begrüßt oder bedauert, sie muss endlich
zur Kenntnis genommen werden. Der in
diesen Tagen zu beobachtende Versuch,
die Fassade einer Union zu bewahren, ist
zum Scheitern verurteilt. Auch das Bemühen, den Brexit gleichsam als einen
Irrtum darzustellen, bringt keine Lösung.
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Offenkundig sind zahlreiche Europäer
nicht an einer tatsächlichen Integration
des Kontinents interessiert. Länder, in denen diese Ausrichtung bestimmend ist,
können nicht Mitglieder der EU sein, wie
sie derzeit konzipiert ist.
Folglich gibt es mehrere Möglichkeiten:
• diese Länder verlassen die EU
• die EU findet eine neue Konzeption,
die auf die Zusammenarbeit eigenständig agierender Staaten abstellt
• man schafft ein Kerneuropa, das zum
Bundesstaat mit einer zentralen Regierung wird und mit anderen, nicht
integrationswilligen Staaten Kooperationen vereinbart
Europa steht also wieder vor der Notwendigkeit, eine Verfassung zu beschließen,
und bekommt nun die Quittung für den
mit dem „Lissabonner Vertrag“ versuchten Etikettenschwindel.
Innovation
Samsung will Millionen in chinesische E-Auto-Firma investieren
Chinesische Unternehmen haben mit der Produktion von E-Autos begonnen. Das wird für die westlichen Autobauer gefährlich
BYD ist der größte Hersteller von Elektroautos.
I
n den vergangenen zwölf Monaten haben
die Elektro-Autos an Aufmerksamkeit gewonnen. Vor allem deutsche Autobauer und
Zulieferer setzen sich mittlerweile intensiver mit der Entwicklung dieser auseinander.
Doch die Konkurrenz schläft nicht. In China,
das bereits der wichtigste Markt für Elektromobilität geworden ist, könnte bald ein
großer Player dieser Branche noch einmal
Foto: Flickr/ Claudio Núñez/CC by nc nd 2.0/
einen Aufwind erfahren.
Der mittlerweile weltgrößte Hersteller für Mobiltelefone und Speicherchips,
Samsung, plant eine Zusammenarbeit mit
BYD Co aus China, dem weltgrößten Hersteller von Elektroautos. Seit einigen Tagen
laufen die Gespräche zwischen den beiden
Unternehmen. Der Korean Economic Daily
zufolge geht es dabei um ein Investment
Samsungs in BYD in Höhe von drei Milliarden Yuan bzw. 450 Millionen Dollar. Damit würde sich Samsung vier Prozent an
dem Unternehmen aus China erkaufen.
Samsung hat diese Zahlen noch nicht bestätigt, sondern verwies lediglich darauf, dass
die Verhandlungen derzeit noch andauern.
„Damit würde sich Samsung den Weg in
die Lieferkette für einen der wichtigsten chinesischen Elektrofahrzeuge- und BatterieHersteller katapultieren“, zitiert Bloomberg
Bill Russo vom chinesischen Beratungsunternehmen Gao Feng Advisory Co. Und BYD
würde in Sachen Technologie einen Innovationspartner mit namhafter Marke erhalten.
Im letzten Jahr überholte China die USA als
größter Markt für Elektrofahrzeuge.
Bis 2025 sollen jährlich drei Millionen
Elektro-Autos verkauft werden. In der ersten
Hälfte dieses Jahres wurden nach Angaben
der China Association of Automobile Manufacturers mehr als 170.000 Fahrzeuge
ausgeliefert. Erst im Februar erhielt BYD
die Erlaubnis der chinesischen Regierung,
durch den Verkauf neuer Aktien 15 Milliarden Yuan zusätzlich einzunehmen, um die
Produktion der neuen Batterien erweitern
zu können.
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Innovation
Deutsche Studenten bauen sparsamstes E-Auto der Welt
Eli14 heißt das wohl effizienteste Elektro-Auto der Welt und hat es ins Guinness-Buch der Rekorde geschafft
N
ach den Schweizer Studenten der
ETH Zürich können nun auch deutsche Studenten einen Weltrekord in Sachen Elektromobilität vorweisen. Hinter
dem Namen TUfast Eco Team stehen
Alumni und Studenten der Technischen
Universität München. Für den Weltrekordversuch baute das Team den eLi14
aus dem Jahr 2014 entsprechend um: „So
fanden unser eigens entwickelter Motorregler mit optimierter Anfahr- und Geschwindigkeitssimulation, neue Felgen
mit extrem leichtläufigen Lagern, ein Motor mit optimierten Magneten und Silberdrahtwicklung für reduzierte Verluste
und ein aerodynamischer Deckel ohne
die ursprünglich installierten Solarzellen
allesamt in eLi14 Einzug.“
Trotz leichter Anfangsschwierigkeiten, weil die Steckkarte des Motorreglers
nicht richtig verriegelt war, folgten bald
die wohl längsten und spannendsten
60 Minuten für das Team. Ziel waren
1000km/KWh. „Schon ein kleines, technisches Problem hätte wertvolle Zeit kosten können“, so die Studenten. Am Ende
schaffte der eLi14 sogar 1142km/kWh. Das
reichte dem Team jedoch nicht:
„Doch uns war sofort klar – damit war
noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Der auf Sicherheit gefahrene erste
Lauf musste natürlich überboten werden! Sofort machte sich das Team daran,
den vorprogrammierten Tempomaten
anzupassen, einen neuen Hinterreifen
aufzuziehen und den Reifendruck zu erhöhen. Zusätzlich wurde das Beschleunigungsprofil überarbeitet und aus dem
sehr weiten Ausrollen beim ersten Versuch wurde der Punkt, an dem der Motor
abgeschaltet werden sollte, deutlich nach
vorne korrigiert.“
Das Ergebnis bestätigte sie. 1.232
km/kWh bzw. 81,16 Wh/100 km. Das entspricht 10.956 Kilometern pro Liter Superbenzin.
Für den Weltrekord hat das Team ihren eLi14 noch
einmal überarbeitet.
Foto: TUfast Eco
Die Maße des eLi14 sind ebenfalls
beeindruckend. Auf einer Länge von 2,7
Metern ist er gerade einmal 50 Zentimeter hoch und wiegt zusammen mit den
Akkupacks lediglich 20 Kilo. Die voreingestellte Geschwindigkeit lag bei 26 km/h.
Seit 2011 fährt Lisa Kugler den eLi14. Sie ist
die Teamleiterin und muss, um den eLi14
fahren zu können, auf dem Rücken liegend durch ihre Beine hindurch schauen.
Finanzen
EuGH: Gläubiger müssen Banken retten
Anteilseigner und Gläubiger können für eine Bankenrettung herangezogen werden
D
ie Beteiligung von Anteilseignern
und nachrangigen Gläubigern an
einer Bankensanierung verstoße nicht
gegen Unionsrecht, so die Richter. Sie urteilten im vorliegenden Fall über die Sanierung slowenischer Geldhäuser 2013. (Az:
C-526/14)
Die Regierung Sloweniens hatte damals mit mehr als drei Milliarden Euro
Geldhäuser vor dem Kollaps bewahrt, die
einen Berg fauler Kredite angehäuft hatten. Bei der Sanierung sind auch Bankaktionäre und Besitzer nachrangiger Papiere zur Kasse gebeten worden. Ein Verband
von Kleinaktionären hat 2014 wegen der
Maßnahmen gegen die Zentralbank Sloweniens mehrere Klagen eingereicht. Im
Zusammenhang mit der damaligen Bankensanierung ermittelt die slowenische
Polizei gegen EZB-Ratsmitglied Bostjan
Jazbec.
In dem Urteil heißt es:
„Die Kommission beschränkt somit
dadurch, dass sie Verhaltensnormen erlässt und durch ihre Veröffentlichung
ankündigt, dass sie diese von nun an auf
die von ihnen erfassten Fälle anwenden
werde, selbst die Ausübung ihres Ermessens in dem Sinne, dass sie, wenn ein Mitgliedstaat bei ihr eine geplante staatliche
Beihilfe anmeldet, die diesen Normen
entspricht, dieses Vorhaben grundsätzlich genehmigen muss. Im Übrigen entbindet der Erlass einer Mitteilung wie der
Bankenmitteilung die Kommission nicht
von ihrer Pflicht, die spezifischen außergewöhnlichen Umstände zu prüfen, auf
die sich ein Mitgliedstaat beruft. Vielmehr behalten die Mitgliedstaaten die
Möglichkeit, bei der Kommission geplante staatliche Beihilfen anzumelden, die
nicht den in dieser Mitteilung vorgesehe-
nen Kriterien entsprechen, und kann die
Kommission solche Vorhaben in Ausnahmefällen genehmigen. Folglich kann die
Bankenmitteilung keine selbständigen
Verpflichtungen zu Lasten der Mitgliedstaaten begründen und hat ihnen gegenüber somit keine Bindungswirkung.
Zur Voraussetzung einer Beteiligung
von Anteilseignern und nachrangigen
Gläubigern an den Lasten für die Genehmigung einer staatlichen Beihilfe durch
die Kommission weist der Gerichtshof
darauf hin, dass die Mitteilung auf der
Grundlage einer Bestimmung des AEUV
erlassen wurde, wonach die Kommission eine Beihilfe zur Behebung einer
beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats als mit dem
Binnenmarkt vereinbar ansehen kann.
Die Lastenverteilungsmaßnahmen sollen nämlich sicherstellen, dass die Ban5
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Die EU-Kommission kann von den Nationalstaaten verlangen, dass die Gläubiger der Banken zur Bankenrettung herangezogen werden.
Foto: Flickr/CC by nc nd 2.0/ Banco de España
ken, die eine Kapitallücke aufweisen, vor
einer etwaigen Gewährung staatlicher
Beihilfen mit ihren Investoren an einer
Verringerung dieser Kapitallücke, insbesondere durch eine Mobilisierung von
Eigenmitteln sowie durch einen Eigenbeitrag der nachrangigen Gläubiger, arbeiten, da solche Maßnahmen geeignet
sind, die Höhe der gewährten staatlichen
Beihilfe zu begrenzen. Eine gegenteilige
Lösung könnte Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen, da die Banken, deren
Anteilseigner und nachrangige Gläubiger nicht zur Verringerung der Kapitallücke beigetragen hätten, eine höhe-
re staatliche Beihilfe erhielten, als zur
Schließung der verbleibenden Kapitallücke erforderlich gewesen wäre. Ferner
hat die Kommission mit dem Erlass der
Bankenmitteilung nicht in die Zuständigkeiten des Rates der Europäischen
Union eingegriffen.
(…) Da die Anteilseigner bis zur Höhe
des Grundkapitals der Bank für deren
Schulden haften, kann es im Übrigen
nicht als Eingriff in ihr Eigentumsrecht
angesehen werden, dass die Bankenmitteilung verlangt, dass sie zur Schließung
von Kapitallücken einer Bank vor der
Gewährung einer staatlichen Beihilfe
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in demselben Umfang wie beim Fehlen
einer solchen staatlichen Beihilfe dazu
beitragen, die Verluste der Bank zu absorbieren.“
Die Argumentation des Generalanwalts, der der EuGH in 80 Prozent der
Fälle folgt, kam zu dem Ergebnis, dass
die EU-Kommission das nicht darf: In
seinem Vortrag im Februar hielt der Generalanwalt fest, dass die Kommission
keine bindende Anweisung geben könne, dass ein Haircut bei Anleihehaltern
die Voraussetzung für eine staatliche
Bankenrettung sei.
Dieses Thema wird am 29. Juli interessant, wenn der nächste Stresstest für
die europäischen Banken veröffentlicht
wird. Italienische Banken wie die Monte
dei Paschi di Siena (MPS) oder die Caixa
Geral de Depositos aus Portugal dürften
den Test nicht bestehen. Speziell bei der
MPS ist die Angelegenheit delikat: Tausende kleine Gläubiger müssen um ihre
Ersparnisse fürchten. Zwar fällt die Krise
der MPS eigentlich nicht unter die BRRD,
weil die Probleme nicht aus einer aktuellen Bedrohung im Finanzmarkt rühren,
sondern ihre Ursache in der jahrelangen
Verschleppung der Sanierung durch die
italienische Regierung haben, doch die
Einhaltung von europäischem Recht
wird in vielen Bereichen nicht mehr besonders ernst genommen. Daher ist es
denkbar, dass Italien mit dem Hinweis
auf den EuGH-Spruch Steuergelder auch
in die MPS pumpen könnte, um einen
Aufstand der Sparer zu verhindern.
EU
Italien: Zu hohes Defizit um Banken zu retten
Italiens Bankensystem ist trotz der umfangreichen EZB-Hilfen in einer äußerst schwierigen Lage
D
ie faulen Kredite in ihren Bilanzen
sind immens hoch und die neuen
Anforderungen der EZB sind kaum zu erreichen. Doch Hilfe vom Staat ist nicht zu
erwarten. Ausgerechnet der Staat, dessen
größte Gläubiger die italienischen Banken
sind, kann den Finanzinstituten nicht helfen, weil er selbst zu stark verschuldet ist.
Grillos Partei, MoVimento 5 Stelle,
hat bei den letzten Kommunalwahlen
erneut punkten können. In Rom und in
Turin sind zwei Frauen aus der Partei zu
Bürgermeisterinnen gewählt worden. Da
neben der offenen Kritik an Korruption
und europäischen Sparmaßnahmen auch
die Skepsis gegenüber den Finanzplänen
der etablierten Parteien zum Programm
der MoVimente 5 Stelle gehört, erhält die
Partei zur Zeit weiteren Zuspruch in der
Bevölkerung.
Das italienische Bankensystem wankt
seit mehr als fünf Jahren. Doch während
EZB-Chef Mario Draghi das System vorübergehend etwas stützen konnte, spitzt
sich die Situation gerade wieder zu.
Um dem Liquiditätsengpass der europäischen Banken entgegenzuwirken
und die Zinskosten für Italiens und Spaniens Anleihen zu reduzieren, spülte die
EZB zudem in zwei Schritten mehr als
eine Billion Euro über die 3-Jahres-Tender
(LTROs) in den Markt. Ein Schritt, der neben dem bis dato bereits deutlich erhöhten Staatsanleihenkauf durch die EZB
die Bilanz der Europäischen Zentralbank
massiv aufblähte. Zwischenzeitlich lag
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Renzi ist auf die Hilfe der EU angewiesen.
diese bei über drei Billionen Euro (größer
als die Bilanz der Fed). Abgesehen davon,
dass die europäischen Banken das Geld
horteten, floss zwar tatsächlich auch ein
Großteil der günstigen EZB-Kredite in die
Staatsanleihen-Emissionen Italiens und
Spaniens. Doch das Geld der spanischen
und italienischen Banken ist fast aufgebraucht.
Drei Jahre später sieht es weder um
die Schuldenquote des italienischen Staates noch um die Bilanzen der italienischen
Banken besser aus. Die italienischen Banken, die mit Abstand die größten Gläubiger italienischer Staatsschulden sind,
werden wohl kaum angesichts der öffentlichen Schuldenhöhe in Bälde ihre Gelder
zurückerhalten. Die Schuldenquote liegt
mit 130 Prozent des BIPs höher als in allen
anderen EU-Ländern mit Ausnahme von
Griechenland (175 Prozent). 2,2 Billionen
Euro schuldet Italien seinen Gläubigern.
Höhere Steuern werden deshalb dafür
eingesetzt, die Schulden zu bedienen. Für
Stützprogramme für die nationalen Ban-
22. Juli 2016
Foto: Flickr/ Università Ca‘ Foscari Venezia/CC by 2.0
ken fehlt so jedoch das Geld.
Wie es um die Staatsschulden im
Einzelnen bestellt ist, lässt sich schön an
Rom demonstrieren. Ein Teil der italienischen Schulden geht auf die Olympischen
Spiele in Rom 1960 zurück. Ähnlich wie in
Griechenland und auch in Brasilien wurden Millionen ausgegeben, um die Stadt
herzurichten. Doch noch heute muss
Rom Schulden aus der Zeit von damals
begleichen. Die Stadt schuldet mehr als
12.000 verschiedenen Gläubigern etwa
13,6 Milliarden Euro. Aber das ist noch
nicht alles. Selbst Rechnungen für die
mittlerweile 61 Jahre alte Metro der Stadt
werden noch heute beglichen. Bloomberg
zufolge werden an den Gerichten hunderte Rechtsstreitigkeiten über nicht beglichene Schulden geführt. Nicht selten geht
es dabei auch um Zahlungen für Ländereien, die von der Stadt gekauft wurden,
um Krankenhäuser, Straßen oder andere
städtische Projekte zu bauen, sagte Roms
Bürgermeisterin Virginia Raggi der Nachrichtenagentur Bloomberg. Viele der Kre-
Impressum Geschäftsführer: Christoph Hermann, Karmo
Redaktion: Anika Schwalbe, Nicolas Dvorak. Sales Director:
Kurfürstendamm 206, D-10719 Berlin. HR B 105467 B. Telefon:
com. Erscheinungsweise wöchentliches Summary: 52 Mal pro
www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de
dite wurden damals zu einem Zinssatz
von fünf Prozent vergeben. Raggi zufolge
habe aber bisher keiner der Politiker vor
ihr daran gedacht, noch einmal mit den
Gläubigern zu verhandeln.
An Geld für die nationalen Banken,
die ja selbst dem Staat damals und auch
heute bei den Finanzierungen geholfen
haben, ist aber derzeit entsprechend nicht
zu denken. Doch die Banken benötigen
dringend Geld. Allein die faulen Kredite in
den Bilanzen der Finanzinstitute belaufen
sich mittlerweile auf 360 Milliarden Euro.
Scheitern jedoch die Banken, scheitert
auch Italien. Zu groß sind die Verflechtungen. Und hier wird die EU nun nicht mehr
lange darum herum kommen, einzugreifen. Denn wie Frankreich und Deutschland ist Italien tatsächlich too big to fail.
Droht Italien ein Staatsbankrott könnte
das für die EU und den Euroraum verheerende Folgen haben. Ein Eingriff der EZB
wird diesmal jedoch nicht reichen. Denn
schon jetzt sind die Zinskosten der Peripherieländer wieder gestiegen.
Kaas-Lutsberg. Herausgeber: Dr. Michael Maier (V.i.S.d. §§ 55 II RStV).
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