Betriebsanlagegenehmigung für Sood Rakesh

Gewerbe- und Umweltrecht
DVR: 0008249
SOOD Rakesh
8.-Mai-Straße 11
9020 Klagenfurt am W örthersee
Bfl. .56/1
KG Klagenfurt
Betriebsanlagegenehmigung
gem. § 359b GewO 1994 i.d.g.F.
übertragener
Wirkungsbereich
Mag. Manuela Monti
Paulitschgasse 13
4. Stock, Zimmer Nr. 420
T 0463-537’ 4806
F 0463-537’ 6 2 6 3
Manuela. Monti@Klagenf urt .at
Klagenfurt am Wörthersee,
19.7.2016
Zl.: BG-300/1583/15
KUNDM ACHU NG
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Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Herr
SOOD
Rakesh
hat
um
die
Erteilung
der
gewerbebehördlichen
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Restaurants
(Betriebszeiten: Montag bis Samstag von 10.00 bis 24.00 Uhr, 28
Verabreichungsplätze im Lokal und 16 im Gastgarten, Darbietung von
Hintergrundmusik) im Standort 8.-Mai-Straße 11, 9020 Klagenfurt am
W örthersee, Bfl. .56/1, KG Klagenfurt, laut eingereichten Projektsunterlagen
angesucht.
Dieses Verfahren ist gemäß § 359b GewO 1994 idgF. im vereinfachten
Verfahren ohne Parteistellung der Nachbarn durchzuführen. Angemerkt wird
jedoch, dass den Nachbarn eine eingeschränkte Parteistellung im Hinblick auf
die Anwendung der Verfahrensart (vereinfachtes Verfahren) zukommt.
In diesem Fall hat die Behörde das Projekt durch Anschlag in der Gemeinde
und durch Anschlag in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern mit
dem Hinweis bekannt zu geben, dass die Projektsunterlagen innerhalb eines
bestimm ten Zeitraum es bei der Behörde zur Einsichtnahm e auf liegen und dass
die Nachbarn innerhalb dieses Zeitraumes von ihrem Anhörungsrecht
Gebrauch machen können. Auf die, innerhalb der im Anschlag angeführten
Frist, eingelangten Äußerungen der Nachbarn hat die Behörde Bedacht zu
nehmen.
Gemäß § 359b Abs. 1 leg.cit. haben Sie die Möglichkeit, binnen einer Frist
von
2 Wo ch en ab An schlag d ieser
Kundmachung
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abteilung Baurecht.Gewerberecht,
A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T 0463-537’3681, F 0463-537’6242,
[email protected]
in die beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abt.
Baurecht.Gewerberecht, Paulitschgasse 13/IV, Zimmer Nr. 420, aufliegenden
Projektsunterlagen während der Amtsstunden (Montag – Freitag von 8.00 –
12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung) Einsicht zu nehmen und allenfalls
Ihre Äußerung abzugeben.
Für den Bürgermeister:
Die Sachbearbeiterin:
Mag. Monti eh
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