Gewerbe- und Umweltrecht DVR: 0008249 SOOD Rakesh 8.-Mai-Straße 11 9020 Klagenfurt am W örthersee Bfl. .56/1 KG Klagenfurt Betriebsanlagegenehmigung gem. § 359b GewO 1994 i.d.g.F. übertragener Wirkungsbereich Mag. Manuela Monti Paulitschgasse 13 4. Stock, Zimmer Nr. 420 T 0463-537’ 4806 F 0463-537’ 6 2 6 3 Manuela. Monti@Klagenf urt .at Klagenfurt am Wörthersee, 19.7.2016 Zl.: BG-300/1583/15 KUNDM ACHU NG Ö ff ent lich e Bekannt m achu ng d u rch An sch lag an d er Am t st af el d es Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Herr SOOD Rakesh hat um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Restaurants (Betriebszeiten: Montag bis Samstag von 10.00 bis 24.00 Uhr, 28 Verabreichungsplätze im Lokal und 16 im Gastgarten, Darbietung von Hintergrundmusik) im Standort 8.-Mai-Straße 11, 9020 Klagenfurt am W örthersee, Bfl. .56/1, KG Klagenfurt, laut eingereichten Projektsunterlagen angesucht. Dieses Verfahren ist gemäß § 359b GewO 1994 idgF. im vereinfachten Verfahren ohne Parteistellung der Nachbarn durchzuführen. Angemerkt wird jedoch, dass den Nachbarn eine eingeschränkte Parteistellung im Hinblick auf die Anwendung der Verfahrensart (vereinfachtes Verfahren) zukommt. In diesem Fall hat die Behörde das Projekt durch Anschlag in der Gemeinde und durch Anschlag in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern mit dem Hinweis bekannt zu geben, dass die Projektsunterlagen innerhalb eines bestimm ten Zeitraum es bei der Behörde zur Einsichtnahm e auf liegen und dass die Nachbarn innerhalb dieses Zeitraumes von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen können. Auf die, innerhalb der im Anschlag angeführten Frist, eingelangten Äußerungen der Nachbarn hat die Behörde Bedacht zu nehmen. Gemäß § 359b Abs. 1 leg.cit. haben Sie die Möglichkeit, binnen einer Frist von 2 Wo ch en ab An schlag d ieser Kundmachung Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abteilung Baurecht.Gewerberecht, A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T 0463-537’3681, F 0463-537’6242, [email protected] in die beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abt. Baurecht.Gewerberecht, Paulitschgasse 13/IV, Zimmer Nr. 420, aufliegenden Projektsunterlagen während der Amtsstunden (Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung) Einsicht zu nehmen und allenfalls Ihre Äußerung abzugeben. Für den Bürgermeister: Die Sachbearbeiterin: Mag. Monti eh - 2 -
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