homp Kdm Korrektur BAG §359b_Claus Spitzbart

Gewerbe- und Umweltrecht
DVR: 0008249
Claus Spitzbart KG
W ürstelstand am Heuplatz
9020 Klagenfurt am W örthersee
Grst.Nr. 777/104
KG Klagenfurt
Betriebsanlagegenehmigung
gem. § 359b GewO 1994 i.d.g.F.
übertragener
Wirkungsbereich
Mag. Manuela Monti
Paulitschgasse 13
4. Stock, Zimmer Nr. 420
T 0463-537’ 4806
F 0463-537’ 6 2 6 3
[email protected]
Klagenfurt am Wörthersee,
27.9.2016
Zl.: BG-300/1101/14
KUNDM ACHU NG - Korrektur
Ö ff ent lich e Bekannt m achu ng d u rch An sch lag an d er Am t st af el d es
Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
Die Claus Spitzbart KG hat um die Erteilung der gewerbebehördlichen
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines W ürstelstandes
(Betriebszeiten: Montag bis Mittwoch von 10.00 bis 2.00 Uhr, Donnerstag
von 10.00 bis 3.00 Uhr und Freitag bis Samstag von 10.00 bis 4.00 Uhr; 12
Verabreichungsplätze) im Standort Heuplatz, 9020 Klagenfurt am W örthersee,
Grst.Nr. 777/104, KG Klagenfurt, laut eingereichten Projektsunterlagen
angesucht.
Dieses Verfahren ist gemäß § 359b GewO 1994 idgF. im vereinfachten
Verfahren ohne Parteistellung der Nachbarn durchzuführen. Angemerkt wird
jedoch, dass den Nachbarn eine eingeschränkte Parteistellung im Hinblick auf
die Anwendung der Verfahrensart (vereinfachtes Verfahren) zukommt.
In diesem Fall hat die Behörde das Projekt durch Anschlag in der Gemeinde
und durch Anschlag in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern mit
dem Hinweis bekannt zu geben, dass die Projektsunterlagen innerhalb eines
bestimm ten Zeitraum es bei der Behörde zur Einsichtnahm e auf liegen und dass
die Nachbarn innerhalb dieses Zeitraumes von ihrem Anhörungsrecht
Gebrauch machen können. Auf die, innerhalb der im Anschlag angeführten
Frist, eingelangten Äußerungen der Nachbarn hat die Behörde Bedacht zu
nehmen.
Gemäß § 359b Abs. 1 leg.cit. haben Sie die Möglichkeit, binnen einer Frist
von
2 Wo ch en ab An schlag d ieser
Kundmachung
in die beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abt.
Baurecht.Gewerberecht, Paulitschgasse 13/IV, Zimmer Nr. 420, aufliegenden
Projektsunterlagen während der Amtsstunden (Montag – Freitag von 8.00 –
12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung) Einsicht zu nehmen und allenfalls
Ihre Äußerung abzugeben.
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am W örthersee, Abteilung Baurecht.Gewerberecht,
A 9010 Klagenfurt am Wörthersee, Neuer Platz 1, T 0463-537’3681, F 0463-537’6242,
[email protected]
An die Einlauf- und Expeditstelle im Hause mit dem Ersuchen um Anschlag
einer Ausfertigung an der Amtstafel des Magistrates der Landeshauptstadt
Klagenfurt am W örthersee über 2 W ochen.
Angeschlagen vom .................
bis ........................
Für den Bürgermeister:
Die Sachbearbeiterin:
Mag. Monti eh
- 2 -