Stellungnahme - Zentralverband Gartenbau e.V.

Stellungnahme
Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung
Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Klimaschutzplan 2050 zu verabschieden, der eine Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) bis 2050 um 80 - 95% gegenüber 1990 vorsieht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat
dazu einen ersten, noch inoffiziellen Entwurf vorgelegt.
Der Gartenbau als innovative, grüne Branche investiert seit Jahrzehnten in klimaschonende Kulturen und Techniken und trägt mit seinen Kulturen und Dienstleistungen wesentlich zum Wohlbefinden der Menschen und dem Schutz der Natur bei.
Eine Senkung der THG-Emissionen um 80 % und mehr setzt allerdings einen grundlegenden Umbau der Wirtschaft voraus und wird auch den Gartenbau massiv betreffen. Dies gilt in allen Bereichen der Energienutzung, des Verkehrs, der Produktion bis hin zur Nutzung natürlicher Rohstoffe.
Der Zentralverband Gartenbau stellt fest, dass die nationale Klimapolitik im Einklang mit den europäischen Vorgaben erfolgen muss, um die wirtschaftliche Entwicklung der Betriebe im Wettbewerb zu gewährleisten.
Die geplanten Maßnahmen im Entwurf des Klimaschutzplanes 2050 lassen befürchten, dass sie zu
erheblichen Belastungen der Produktion führen werden. Eine Halbierung der THG-Emissionen
führt zu massiven Extensivierungen, dies kann nicht Ziel der Politik sein. Das Ziel „Halbierung der
landwirtschaftlichen THG-Emissionen bis 2050“ ist überzogen.
Im Einzelnen sind folgende Anmerkungen zu berücksichtigen:
1.
Eine klimaneutrale Produktion von Lebensmitteln, wie Obst und Gemüse, sowie von Blumen
und Gehölzen ist nicht möglich. Demgegenüber liefern Pflanzen und Gehölze einen Beitrag zu Minderung der THG-Emissionen und sind als Senken anzuerkennen.
2.
Holz und Holzprodukte sind eine entscheidende Säule der Versorgung der Gartenbaubetriebe mit regenerativer Energie. Durch die Umstellung, die auch aktuell mit dem Bundesprogramm
zur Steigerung der Energieeffizienz im Gartenbau gefördert wird, ist es gelungen, im Sektor seit
Jahren massiv CO2 aus fossilen Energieträgern einzusparen. Dieser Weg darf nicht abgeschnitten
werden und ist weiter als eine wesentliche Säule der nachhaltigen Energienutzung zu sichern und
auszubauen. Die Förderung von Forschung v.a. in Speichertechnologien ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil und ist zu begrüßen. Für den Gartenbau geht es hier vor allem um langfristige Speicherungsmöglichkeiten. Es darf nicht einseitig auf Photovoltaik gesetzt werden, für die auch die
erforderlichen Flächen in den Betrieben zur Verfügung stehen muss.
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3.
Holz und Holzprodukte sollen vorrangig stofflich genutzt werden. Die Kaskadennutzung wird
grundsätzlich begrüßt. Hier bedarf es aber einer Abwägung zwischen der stofflichen Nutzung einerseits und der sinnvollen energetischen Nutzung andererseits. Hier ist der Gartenbau auf beiden
Seiten betroffen. Holz zur energetischen Nutzung und Holz als Bestandteil in Substraten, um den
Torfanteil zu mindern, beides muss gesichert werden. Die Stoffströme sind deshalb je nach Nutzungsart (energetisch/stofflich) angemessen zu steuern.
Unverzichtbar ist die Berücksichtigung möglicher Auswirkungen eines weitgehenden Verzichts auf
Holz als Energieträger bevor weitere Maßnahmen festgelegt werden.
Darüber hinaus sind auch die Auswirkungen auf die Energiepreise bei Beschränkung der Verwertung von Holz zu berücksichtigen. Der Gartenbau lehnt eine weitere Belastung der Energiekosten
ab.
4.
Die Förderung in effiziente Energietechnik und in energieeffiziente Produktionstechniken
muss wichtiger Bestandteil des Klimaplans der Bundesregierung bleiben, wie sie bereits im Forschungsprogramm ZINEG (ZukunftsInitiative NiedrigEnergieGewächshaus) oberste Priorität hatte.
Zur Effizienzsteigerung kann auch der Ansatz beitragen, die Potentiale der Digitalisierung zur Energie- und Ressourceneinsparung stärker zu nutzen, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung intelligenter Produktionssysteme. Forschungsansätze in diese Richtung sind zu begrüßen. Dies gilt
auch für das Ziel, Sektorkupplungen zu fördern, wie es im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung vorgesehen ist.
5.
Der ZVG lehnt neue Energiepreisumlagen, Abgaben und Steuern ab. Neue Kosten belasten
die Wettbewerbsfähigkeit massiv und werden den Strukturwandel anheizen. Mittel- und langfristige Planungssicherheit ist für die Unternehmen unabdingbar, um notwendige Investitionen in Zukunftstechnologien nicht zu gefährden.
6.
Der Gartenbau ist weiterhin betroffen durch die Vorschläge zum Verbot von Torf in Substraten. Das Verbot von Torf im Hobbybereich muss gekoppelt sein an eine ausreichende Menge an
alternativen Substraten. Ersatzsubstrate müssen noch entwickelt werden, bzw. stehen derzeit nur
begrenzt in Menge und Qualität zur Verfügung. Dies trifft beispielsweise auf die Verwendung von
Komposten zu. Der ZVG weist darauf hin, dass die Qualitätsansprüche im Rahmen eines Förderschwerpunktes Bioabfallverwertung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (Kompost im Gartenbau) ausführlich geklärt und beschrieben wurden.
7.
Wiedervernässung ohne vorherigen verantwortungsvollen Torfabbau entzieht dem Gartenbau einen wichtigen Rohstoff als Produktionsgrundlage!
8.
Für Moorböden zur gartenbaulichen Nutzung werden keine intakten Moore zerstört. Es sind
Flächen, die eine landwirtschaftliche Vornutzung aufweisen. Für die Betriebsentwicklung und als
Tauschflächen (Bodenmüdigkeit) müssen diese Flächen für eine zukunftsfähige gartenbauliche
Produktion weiter zur Verfügung stehen. Großflächige Wiedervernässung erhöht den Druck auf
Flächen, die für die gartenbauliche Produktion wichtig sind. Das Ausmaß der Wiedervernässung
muss zwingend die standortbezogene gartenbauliche Produktion berücksichtigen und darf sie
nicht gefährden.
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Der ZVG fordert eine einvernehmliche Festlegung seitens der Politik mit der Landwirtschaft
einschließlich Gartenbau über die Gebiets-/Flächenziele und –nutzung.
9.
Für den Torfabbau werden degenerierte Moorstandorte genutzt, nach Abbau erfolgt Wiedervernässung. Das Konzept „Responsible Produced Peat“ bietet hier eine sinnvolle Begrenzung und
sollte gefördert werden.
10. Beratungs- und Empfehlungsmaßnahmen zur Nutzung von Torfersatzstoffen sowie ein Forschungsprogramm zu entwickeln bzw. anzubieten, wird begrüßt. Nur gemeinsam mit Praxis, Forschung und Beratung können sinnvolle Entwicklungen befördert werden.
11. Der ZVG lehnt finanzielle Instrumente wie eine Stickstoffüberschussabgabe ab. Weitere Verschärfungen über die derzeit in Novellierung befindliche Düngeverordnung hinaus sind nicht zielführend. Zunächst sind die Auswirkungen der novellierten Düngeverordnung zu evaluieren, um
dann ggf. gezielt Maßnahmen anzupassen.
Berlin, 19. Juli 2016
Zentralverband Gartenbau e.V., Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin,
-Umweltreferat-, Tel.: 030 200065-14, Fax: 20006527, E-Mail: [email protected], Internet: www.g-net.de