2016-07-19 Kalkung und Stoppelbearbeitung_WMO

Den Grundstein für die nächste Ernte legen!
Nach der Ernte ist vor der Ernte! Mit der nun laufenden Ernte des Wintergetreides steht
auch gleichzeitig die neue Ackerbausaison 2016/2017 in den Startlöchern. Der richtige
Zeitpunkt sich über die nächsten wichtigen ackerbaulichen Schritte Gedanken zu machen!
19.07.2016
Kalkung & Grunddüngung
Neben der Funktion als Hauptnährstoff (Calcium) in der Pflanze ist Kalk unentbehrlich für die Aufrechterhaltung der
Bodenfruchtbarkeit. Hier erfüllt er drei wichtige Funktionen: Steuerung des pH-Wertes, Verbesserung der
Bodenstruktur und Aktivierung des Bodenlebens. Besonders der an die Bodenart angepasste pH-Wert stellt eine der
bedeutendsten und häufig „stiefmütterlich“ behandelten Stellschrauben im Ackerbau dar. Möglichst aktuelle
Bodenproben helfen bei der Beurteilung des pH-Wertes und geben Aufschluss über eine notwendige Kalkung und
deren Höhe.
Bei der Begutachtung der Bodenprobe sollten auch die Grundnährstoffe Phosphor und Kalium unter die Lupe
genommen werden. Auch hier kann es sinnvoll sein sich über eine gezielte Düngung auf die Stoppel Gedanken zu
machen. Besonders auf sehr heterogenen Schlägen variieren die Bodengehalte zum Teil sehr stark. In solchen Fällen
kann eine detaillierte Flächenbetrachtung Sinn machen. Gute Erfahrungen konnten hier mit teilflächenspezifischen
Ansätzen erreicht werden, bei denen die Einzelschläge zunächst durch Auswertung von Fernerkundungsdaten in
Ertragszonen eingeteilt werden. Die einzelnen Zonen können dann gezielt beprobt werden
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter www.netfarming.de .
Kalk ist nicht gleich Kalk!!!
Achten Sie bei der Kalkung auf die Verwendung qualitativ hochwertiger Kalke. Die Qualität hat maßgeblichen Einfluss
auf die Wirksamkeit und damit das gewünschte Ziel. Gesetzlich sind in Abhängigkeit der Kalk-Art bestimmte
Mindestwerte vorgeschrieben (beispielhaft siehe Tabelle) und müssen entsprechend deklariert werden. Diese
Mindestwerte sollten auf keinen Fall unterschritten werden!
Wichtige Kriterien sind neben den Gehalten an basisch wirksamer Substanz (z.B. Calcium), die Feinheit, die Reaktivität
und der Neutralisationswert.
Beispiele für Mindestgehalte und -kriterien für Kalke
Typenbezeichnung
Mindestgehalte
Feinheit
(Siebdurchgang)
Reaktivität
Kohlensaurer Kalk
75% CaCO3
97% bei 3,15 mm
70% bei 1 mm
mind. 30%
(ab 25% MgCO3 mind.10%)
Konverterkalk
40% CaO
abhängig von der
Herstellung
mind. 30%
Organische Düngung und Stoppelbearbeitung
Die organische Düngung über Gülle, Gärreste etc. ist in NRW und Niedersachsen über den „Herbsterlass“ bereits seit
längerem eingeschränkt. Diese Vorgaben gilt es auch weiterhin dringend zu beachten.
Laut Erlass wird in folgenden Fällen kein Düngebedarf gesehen:
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
•
•
•
•
zu Winterweizen nach Mais, Raps, Kartoffeln,
Zuckerrüben, Gemüse, Leguminosen
zu Getreide nach Silomais
zu Zwischenfrüchten nach Mais und Zuckerrüben
•
nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und
Leguminosen
zur Förderung der Strohrotte
Im Zusammenhang mit dem „Greening“ wird der Anteil an Zwischenfrüchten in der Fruchtfolge in diesem Jahr
zunehmen. In der Regel werden diese nach Getreide stehen. Bei dieser Konstellation besteht ein Düngebedarf, der
aufgrund der „Greeningvorgaben“ lediglich über organische Düngemittel (ausgenommen Klärschlamm) gedeckt werden
kann. NICHT über Mineraldünger! Hierbei darf in Höhe des Bedarfs, aber max. 40 kg NH4-N bzw. 80 kg Gesamt-N
gedüngt werden! In Niedersachsen gelten weitere Regeln zur Düngung von Zwischenfruchtmischungen mit
Leguminosenanteil die zu beachten sind. Zwischenfruchtflächen die nicht für das „Greening“ benötigt werden, dürfen
auch weiterhin über Mineraldünger und Gülle etc. gedüngt werden.
Zur Optimierung der Ungrasbekämpfung empfehlen sich folgende Maßnahmen:
- Die erste Bodenbearbeitung möglichst flach!
- Zweite Bodenbearbeitung im August z. B. mit 3- oder 4-balkigem Grubber je nach Bodenfeuchte auf 13-20 cm Tiefe
durchführen.
- Ackerfuchsschwanzstandorte: 1-2 Tage vor der Saat bzw. Saatbettbereitung ggf. Glyphosat einplanen (WICHTIG: Auf
Flächen, die mit einer Zwischenfrucht bestellt UND gleichzeitig für das „Greening“ benötigt werden, dürfen ab Ernte
der Hauptkultur bis 15.02. nicht mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden, also auch kein Glyphosat eingesetzt
werden.
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