Den Grundstein für die nächste Ernte legen! Nach der Ernte ist vor der Ernte! Mit der nun laufenden Ernte des Wintergetreides steht auch gleichzeitig die neue Ackerbausaison 2016/2017 in den Startlöchern. Der richtige Zeitpunkt sich über die nächsten wichtigen ackerbaulichen Schritte Gedanken zu machen! 19.07.2016 Kalkung & Grunddüngung Neben der Funktion als Hauptnährstoff (Calcium) in der Pflanze ist Kalk unentbehrlich für die Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Hier erfüllt er drei wichtige Funktionen: Steuerung des pH-Wertes, Verbesserung der Bodenstruktur und Aktivierung des Bodenlebens. Besonders der an die Bodenart angepasste pH-Wert stellt eine der bedeutendsten und häufig „stiefmütterlich“ behandelten Stellschrauben im Ackerbau dar. Möglichst aktuelle Bodenproben helfen bei der Beurteilung des pH-Wertes und geben Aufschluss über eine notwendige Kalkung und deren Höhe. Bei der Begutachtung der Bodenprobe sollten auch die Grundnährstoffe Phosphor und Kalium unter die Lupe genommen werden. Auch hier kann es sinnvoll sein sich über eine gezielte Düngung auf die Stoppel Gedanken zu machen. Besonders auf sehr heterogenen Schlägen variieren die Bodengehalte zum Teil sehr stark. In solchen Fällen kann eine detaillierte Flächenbetrachtung Sinn machen. Gute Erfahrungen konnten hier mit teilflächenspezifischen Ansätzen erreicht werden, bei denen die Einzelschläge zunächst durch Auswertung von Fernerkundungsdaten in Ertragszonen eingeteilt werden. Die einzelnen Zonen können dann gezielt beprobt werden Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie unter www.netfarming.de . Kalk ist nicht gleich Kalk!!! Achten Sie bei der Kalkung auf die Verwendung qualitativ hochwertiger Kalke. Die Qualität hat maßgeblichen Einfluss auf die Wirksamkeit und damit das gewünschte Ziel. Gesetzlich sind in Abhängigkeit der Kalk-Art bestimmte Mindestwerte vorgeschrieben (beispielhaft siehe Tabelle) und müssen entsprechend deklariert werden. Diese Mindestwerte sollten auf keinen Fall unterschritten werden! Wichtige Kriterien sind neben den Gehalten an basisch wirksamer Substanz (z.B. Calcium), die Feinheit, die Reaktivität und der Neutralisationswert. Beispiele für Mindestgehalte und -kriterien für Kalke Typenbezeichnung Mindestgehalte Feinheit (Siebdurchgang) Reaktivität Kohlensaurer Kalk 75% CaCO3 97% bei 3,15 mm 70% bei 1 mm mind. 30% (ab 25% MgCO3 mind.10%) Konverterkalk 40% CaO abhängig von der Herstellung mind. 30% Organische Düngung und Stoppelbearbeitung Die organische Düngung über Gülle, Gärreste etc. ist in NRW und Niedersachsen über den „Herbsterlass“ bereits seit längerem eingeschränkt. Diese Vorgaben gilt es auch weiterhin dringend zu beachten. Laut Erlass wird in folgenden Fällen kein Düngebedarf gesehen: Nordrhein-Westfalen Niedersachsen • • • • zu Winterweizen nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse, Leguminosen zu Getreide nach Silomais zu Zwischenfrüchten nach Mais und Zuckerrüben • nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen zur Förderung der Strohrotte Im Zusammenhang mit dem „Greening“ wird der Anteil an Zwischenfrüchten in der Fruchtfolge in diesem Jahr zunehmen. In der Regel werden diese nach Getreide stehen. Bei dieser Konstellation besteht ein Düngebedarf, der aufgrund der „Greeningvorgaben“ lediglich über organische Düngemittel (ausgenommen Klärschlamm) gedeckt werden kann. NICHT über Mineraldünger! Hierbei darf in Höhe des Bedarfs, aber max. 40 kg NH4-N bzw. 80 kg Gesamt-N gedüngt werden! In Niedersachsen gelten weitere Regeln zur Düngung von Zwischenfruchtmischungen mit Leguminosenanteil die zu beachten sind. Zwischenfruchtflächen die nicht für das „Greening“ benötigt werden, dürfen auch weiterhin über Mineraldünger und Gülle etc. gedüngt werden. Zur Optimierung der Ungrasbekämpfung empfehlen sich folgende Maßnahmen: - Die erste Bodenbearbeitung möglichst flach! - Zweite Bodenbearbeitung im August z. B. mit 3- oder 4-balkigem Grubber je nach Bodenfeuchte auf 13-20 cm Tiefe durchführen. - Ackerfuchsschwanzstandorte: 1-2 Tage vor der Saat bzw. Saatbettbereitung ggf. Glyphosat einplanen (WICHTIG: Auf Flächen, die mit einer Zwischenfrucht bestellt UND gleichzeitig für das „Greening“ benötigt werden, dürfen ab Ernte der Hauptkultur bis 15.02. nicht mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden, also auch kein Glyphosat eingesetzt werden. AGRAVIS Raiffeisen AG . Pflanzenbau-Vertriebsberatung Industrieweg 110 . 48155 Münster . Tel. 0251 / 682-2368 (Fax -2816) Plathnerstr. 4A . 30175 Hannover . Tel. 0511 / 8075-3525 (Fax -3519) Dieser Newsletter dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr oder Haftung können wir nicht übernehmen. © AGRAVIS Raiffeisen AG
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