PDF für den Job " Verwaltungspraktikum (JuristIn) f. Abt. II/A/7 "

Organisationseinheit:
Sachbearbeiter/in:
E-Mail:
BMGF - I/A/1 (Personal und
Organisationsentwicklung)
Christine Anzenberger
[email protected]
Geschäftszahl:
BMGF-12204/0074-I/A/1/2016
VERWALTUNGSPRAKTIKUM gem. §§ 36a bis 36d
Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl.Nr. 86, i.d.g.F.
Öffentliche Bekanntmachung
In der Abteilung II/A/7 „Rechtsangelegenheiten in der Kranken- und
Unfallversicherung“ des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) ist
ehestmöglich befristet für die Dauer eines Jahres eine Ausbildungsstelle im Sinne der
§§ 36a bis 36d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (Ausbildungsverhältnis –
Verwaltungspraktikum) zu besetzen (nur Vollzeit möglich, Ausbildungsbeitrag mit
abgeschlossenem Studium in den ersten drei Monaten mind. € 1.272,35 mtl. brutto,
ab dem vierten Monat mind. € 2.544,70 mtl. brutto).
Aufgaben und Tätigkeiten:
Das Aufgabengebiet der genannten Abteilung ist der Geschäftseinteilung auf der
Website des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (www.bmgf.gv.at) zu
entnehmen.
Allgemeine Erfordernisse für die Bewerbung sind:
Die österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichzuhaltende im Sinne des § 3
Abs. 1 Z 1b Vertragsbedienstetengesetz; die volle Handlungsfähigkeit; die persönliche
und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung
verbunden sind (u.a. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift) sowie
Unbescholtenheit
Voraussetzung:
 Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium
 Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch in Wort und Schrift auf
hohem Niveau)
 Kenntnisse und Fähigkeiten in nachstehenden Bereichen:
- Grundkenntnis der Sozialversicherungsgesetze (ASVG, GSVG, BSVG, FSVG,
B-KUVG)
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Radetzkystraße 2, 1031 Wien | http://www.bmgf.gv.at | [email protected] | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788
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Grundkenntnis jener Rechtsbereiche, die in mittelbarem oder
unmittelbarem Zusammenhang mit der Sozialversicherung stehen (z.B.
Arbeitslosenversicherung, Kinderbetreuungsgeldgesetz)
Fundierte Kenntnisse im Europa- und Verfassungsrecht
Grundkenntnisse der Judikatur des Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshofes auf dem Gebiet der Sozialversicherungsrechtes
Fähigkeit zum Erkennen interdisziplinärer Zusammenhänge
Persönlichkeitsvoraussetzungen
 Hohe Stressresistenz (Fähigkeit zur genauen und fehlerfreien Arbeit unter
Temin- und Zeitdruck); psychische Belastbarkeit
 Rasches und verlässliches Urteilsvermögen; Kreativität bei der Lösung
juristischer Fragestellungen
 Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen, präzise Ausdruckseise; einwandfreie
orthografische und grammatikalische Kenntnisse
 Hohes Maß an Denkleistung, kritisches Denkvermögen
 Verfügbarkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Genauigkeit, gutes Auftreten,
Überzeugungskraft, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit, Lernwille
und –kapazität, Bereitschaft zur Weiterbildung
 Selbständigkeit, Eigenverantwortung, hohe Eigeninitiative und
Einsatzbereitschaft (der Umgang des Arbeitsanfalles erfordert ein besonderes
Maß an Engagement und Flexibilität)
Bewerbungen sind unter Anführung der Geschäftszahl BMGF-12204/0074I/A/1/2016 bis 31. Juli 2016 an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen,
Abteilung I/A/1, Radetzkystraße 2, 1030 Wien zu richten (Bewerbungen per E-Mail
an: [email protected])
Auswahlverfahren:
Die Bewerber/innen haben sich einer computerbasierten Eignungsprüfung zu
unterziehen;
die bestgereihten Bewerber/innen werden darüber hinaus zu einem
Vorstellungsgespräch eingeladen.
Die Eignungsprüfung wird voraussichtlich am 9. oder 10. August 2016 im
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, 1030 Wien, Radetzkystraße 2
stattfinden – eine schriftliche Einladung erfolgt gesondert; Ersatztermine können
nicht angeboten werden.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem
Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
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Der Bewerbung sind ein Motivationsschreiben, ein ausführlicher Lebenslauf,
Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum
österreichischen Arbeitsmarkt, der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium (wie
z.B. Sponsionsurkunde) sowie sonstige Nachweise anzuschließen.
Die Bewerbung muss spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist im
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingelangt sein,
spätere Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Bundesministerin:
Johann Mohr
Beilage/n:
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