Organisationseinheit: Sachbearbeiter/in: E-Mail: BMGF - I/A/1 (Personal und Organisationsentwicklung) Christine Anzenberger [email protected] Geschäftszahl: BMGF-12204/0074-I/A/1/2016 VERWALTUNGSPRAKTIKUM gem. §§ 36a bis 36d Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl.Nr. 86, i.d.g.F. Öffentliche Bekanntmachung In der Abteilung II/A/7 „Rechtsangelegenheiten in der Kranken- und Unfallversicherung“ des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) ist ehestmöglich befristet für die Dauer eines Jahres eine Ausbildungsstelle im Sinne der §§ 36a bis 36d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (Ausbildungsverhältnis – Verwaltungspraktikum) zu besetzen (nur Vollzeit möglich, Ausbildungsbeitrag mit abgeschlossenem Studium in den ersten drei Monaten mind. € 1.272,35 mtl. brutto, ab dem vierten Monat mind. € 2.544,70 mtl. brutto). Aufgaben und Tätigkeiten: Das Aufgabengebiet der genannten Abteilung ist der Geschäftseinteilung auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (www.bmgf.gv.at) zu entnehmen. Allgemeine Erfordernisse für die Bewerbung sind: Die österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichzuhaltende im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1b Vertragsbedienstetengesetz; die volle Handlungsfähigkeit; die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind (u.a. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift) sowie Unbescholtenheit Voraussetzung: Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch in Wort und Schrift auf hohem Niveau) Kenntnisse und Fähigkeiten in nachstehenden Bereichen: - Grundkenntnis der Sozialversicherungsgesetze (ASVG, GSVG, BSVG, FSVG, B-KUVG) Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Radetzkystraße 2, 1031 Wien | http://www.bmgf.gv.at | [email protected] | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788 - - Grundkenntnis jener Rechtsbereiche, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Sozialversicherung stehen (z.B. Arbeitslosenversicherung, Kinderbetreuungsgeldgesetz) Fundierte Kenntnisse im Europa- und Verfassungsrecht Grundkenntnisse der Judikatur des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes auf dem Gebiet der Sozialversicherungsrechtes Fähigkeit zum Erkennen interdisziplinärer Zusammenhänge Persönlichkeitsvoraussetzungen Hohe Stressresistenz (Fähigkeit zur genauen und fehlerfreien Arbeit unter Temin- und Zeitdruck); psychische Belastbarkeit Rasches und verlässliches Urteilsvermögen; Kreativität bei der Lösung juristischer Fragestellungen Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen, präzise Ausdruckseise; einwandfreie orthografische und grammatikalische Kenntnisse Hohes Maß an Denkleistung, kritisches Denkvermögen Verfügbarkeit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Genauigkeit, gutes Auftreten, Überzeugungskraft, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit, Lernwille und –kapazität, Bereitschaft zur Weiterbildung Selbständigkeit, Eigenverantwortung, hohe Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft (der Umgang des Arbeitsanfalles erfordert ein besonderes Maß an Engagement und Flexibilität) Bewerbungen sind unter Anführung der Geschäftszahl BMGF-12204/0074I/A/1/2016 bis 31. Juli 2016 an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Abteilung I/A/1, Radetzkystraße 2, 1030 Wien zu richten (Bewerbungen per E-Mail an: [email protected]) Auswahlverfahren: Die Bewerber/innen haben sich einer computerbasierten Eignungsprüfung zu unterziehen; die bestgereihten Bewerber/innen werden darüber hinaus zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Eignungsprüfung wird voraussichtlich am 9. oder 10. August 2016 im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, 1030 Wien, Radetzkystraße 2 stattfinden – eine schriftliche Einladung erfolgt gesondert; Ersatztermine können nicht angeboten werden. Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Seite 2 von 3 Der Bewerbung sind ein Motivationsschreiben, ein ausführlicher Lebenslauf, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt, der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium (wie z.B. Sponsionsurkunde) sowie sonstige Nachweise anzuschließen. Die Bewerbung muss spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingelangt sein, spätere Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Für die Bundesministerin: Johann Mohr Beilage/n: Seite 3 von 3
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