Lehrstellen für den Lehrberuf VERWALTUNGSASSISTENT/IN

Organisationseinheit:
Sachbearbeiter/in:
E-Mail:
Geschäftszahl:
Datum:
BMG - I/1 (Personal und
Organisationsentwicklung)
Christine Anzenberger
[email protected]
BMG-12204/0010-I/1/2016
25.02.2016
Lehrstellen für den Lehrberuf VERWALTUNGSASSISTENT/IN
Öffentliche Bekanntmachung
Ab Herbst 2016 (Ausbildungsbeginn: 29. August 2016) gelangen im Bundesministerium für
Gesundheit fünf Lehrstellen im Lehrberuf „Verwaltungsassistent/in“ zur Besetzung.
Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre und endet mit einer Lehrabschlussprüfung. Die Höhe der
Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 500,-- brutto.
Bewerber und Bewerberinnen haben nachstehende Erfordernisse zu erfüllen:
 die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum
österreichischen Arbeitsmarkt
 Pflichtschulabschluss bzw. den zu erwartenden positiven Abschluss der allgemeinen
Schulpflicht zum Ende des Schuljahres 2015/2016
 Unbescholtenheit
 persönliche und fachliche Eignung für den Lehrberuf
Es werden sehr gute Umgangsformen, gute Rechtschreibkenntnisse, Fähigkeit zu genauem
Arbeiten, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit erwartet.
Bewerbungen sind unter Anführung der Geschäftszahl BMG-12204/0010-I/1/2016 - VA
bis 20. März 2016 an das Bundesministerium für Gesundheit, Abteilung I/1, an Frau
Christine Anzenberger, Radetzkystraße 2, 1030 Wien zu richten.
(Bewerbungen per E-Mail an: [email protected])
Der Bewerbung sind anzuschließen:
 Lebenslauf
 Staatsbürgerschaftsnachweis oder Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum
österreichischen Arbeitsmarkt
 Meldenachweis
 Abschlusszeugnis der 9. Schulstufe
 bzw. die letzte Schulnachricht
Radetzkystraße 2, 1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | [email protected] | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788
Auwahlverfahren:
Die Bewerber/innen haben sich einer computerbasierten Eignungsprüfung zu unterziehen!
Die Eignungsprüfung wird in der Zeit vom 5. bis 7. April 2016 im Bundesministerium für
Gesundheit, Radetzkystraße 2 stattfinden – eine schriftliche Einladung erfolgt gesondert
nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Die bestgereihten Bewerber/innen werden danach zu einem persönlichen
Vorstellungsgespräch eingeladen.
Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem
Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Die Bewerbung muss spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist eingelangt sein, spätere
Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Bundesministerin:
Johann Mohr
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