Organisationseinheit: Sachbearbeiter/in: E-Mail: Geschäftszahl: Datum: BMG - I/1 (Personal und Organisationsentwicklung) Christine Anzenberger [email protected] BMG-12204/0010-I/1/2016 25.02.2016 Lehrstellen für den Lehrberuf VERWALTUNGSASSISTENT/IN Öffentliche Bekanntmachung Ab Herbst 2016 (Ausbildungsbeginn: 29. August 2016) gelangen im Bundesministerium für Gesundheit fünf Lehrstellen im Lehrberuf „Verwaltungsassistent/in“ zur Besetzung. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre und endet mit einer Lehrabschlussprüfung. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 500,-- brutto. Bewerber und Bewerberinnen haben nachstehende Erfordernisse zu erfüllen: die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt Pflichtschulabschluss bzw. den zu erwartenden positiven Abschluss der allgemeinen Schulpflicht zum Ende des Schuljahres 2015/2016 Unbescholtenheit persönliche und fachliche Eignung für den Lehrberuf Es werden sehr gute Umgangsformen, gute Rechtschreibkenntnisse, Fähigkeit zu genauem Arbeiten, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit erwartet. Bewerbungen sind unter Anführung der Geschäftszahl BMG-12204/0010-I/1/2016 - VA bis 20. März 2016 an das Bundesministerium für Gesundheit, Abteilung I/1, an Frau Christine Anzenberger, Radetzkystraße 2, 1030 Wien zu richten. (Bewerbungen per E-Mail an: [email protected]) Der Bewerbung sind anzuschließen: Lebenslauf Staatsbürgerschaftsnachweis oder Nachweis des unbeschränkten Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt Meldenachweis Abschlusszeugnis der 9. Schulstufe bzw. die letzte Schulnachricht Radetzkystraße 2, 1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | [email protected] | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788 Auwahlverfahren: Die Bewerber/innen haben sich einer computerbasierten Eignungsprüfung zu unterziehen! Die Eignungsprüfung wird in der Zeit vom 5. bis 7. April 2016 im Bundesministerium für Gesundheit, Radetzkystraße 2 stattfinden – eine schriftliche Einladung erfolgt gesondert nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Die bestgereihten Bewerber/innen werden danach zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Die Bewerbung muss spätestens am letzten Tag der Bewerbungsfrist eingelangt sein, spätere Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Für die Bundesministerin: Johann Mohr Seite 2 von 2
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