Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik

Am Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik der Universität Passau (Professor Dr. Guido Pollak)
ist zum 1. Oktober 2016 die Stelle einer
Wissenschaftlichen Hilfskraft
mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden im Monat zu besetzen. Die Vergütung beträgt
11,50 €/Stunde. Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 30. September 2017. Eine Verlängerung ist beabsichtigt.
Ihre Aufgabe
Unterstützung von Lehrstuhlteam und Studierenden bei der Organisation, Durchführung und
Absolvierung mediengestützter Lehrveranstaltungen, insbesondere solcher im Rahmen der
Virtuellen Hochschule Bayern
Ihr Profil
•
•
abgeschlossenes Bachelorstudium mit einem
Schwerpunkt in der Erziehungswissenschaft oder (Medien-)Pädagogik
sehr gute Computerkenntnisse, insbesondere routinierter Umgang
mit Office-Anwendungen und Learning Management Systemen
Erwartet werden
Erfahrungen mit Lehrveranstaltungen in Studiengängen
mit erziehungswissenschaftlicher Beteiligung.
Wünschenswert sind
Erfahrungen mit virtuellen Lehrveranstaltungsformaten,
insbesondere mit solchen im Rahmen der Virtuellen Hochschule Bayern.
Die Universität Passau hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in der Wissenschaft zu
erhöhen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hochschulbereich zu verbessern und
eine nachhaltige familienbewusste Kultur zu pflegen. Sie fordert daher Frauen sowie
Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte
Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum
17. Juli 2016
per E-Mail an [email protected].
Ihre Online-Bewerbung (alle Unterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei) sollte dabei
genauso aussagekräftig und professionell gestaltet sein wie eine Bewerbung in Papierform. Ihre
elektronischen Bewerbungsunterlagen löschen wir spätestens fünf Monate nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens.