Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik

An der Universität Passau ist am Lehrstuhl für Allgemeine Pädagogik (Professor Dr. Guido
Pollak) zum 1. September 2016 die Stelle einer
Wissenschaftlichen Hilfskraft
mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden im Monat zu besetzen. Die Vergütung beträgt 11,50 €/Stunde.
Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31. August 2017. Eine Verlängerung ist beabsichtigt.
Ihre Aufgabe
Unterstützung von Lehrstuhlteam und Studierenden bei der Organisation, Durchführung und
Absolvierung mediengestützter Lehrveranstaltungen, insbesondere solcher im Rahmen der Virtuellen Hochschule Bayern.
Ihr Profil
•
•
abgeschlossenes Bachelorstudium mit einem Schwerpunkt in der Erziehungswissenschaft
oder (Medien-)Pädagogik
sehr gute Computerkenntnisse, insbesondere routinierter Umgang mit Office-Anwendungen
und Learning Management Systemen
Erwartet werden
•
Erfahrungen mit Lehrveranstaltungen in Studiengängen mit erziehungswissenschaftlicher
Beteiligung.
Wünschenswert sind
•
Erfahrungen mit virtuellen Lehrveranstaltungsformaten, insbesondere mit solchen im
Rahmen der Virtuellen Hochschule Bayern.
Die Universität Passau hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in der Wissenschaft zu
erhöhen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Hochschulbereich zu verbessern und
eine nachhaltige familienbewusste Kultur zu pflegen. Sie fordert daher Frauen sowie
Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte
Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum
26. Juni 2016
per E-Mail an [email protected].
Ihre Online-Bewerbung (alle Unterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei) sollte dabei
genauso aussagekräftig und professionell gestaltet sein wie eine Bewerbung in Papierform. Ihre
elektronischen Bewerbungsunterlagen löschen wir spätestens fünf Monate nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens.