Schreibkraft beim Bundesverwaltungsgericht (Vollbeschäftigt)

Ausschreibungstitel
Schreibkraft beim Bundesverwaltungsgericht
(Vollbeschäftigt)
Einleitung
Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichtes, gelangen voraussichtlich 20 Planstellen der
Entlohnungsgruppe v4 (Bewertungsgruppe v4/2 bzw. während der Ausbildungsphase v4/A) mit
vollem Beschäftigungsausmaß zur Besetzung.
Das Monatsentgelt beträgt bei v4/2 mindestens € 1.683,60 brutto.
Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften sowie sonstige mit den
Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Während der Ausbildungsphase ist der Monatsbezug/das Monatsentgelt niedriger.
Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz befristet zu besetzen.
Wertigkeit/Einstufung:
v4/2
Dienststelle:
Bundesverwaltungsgericht
Dienstort:
Bundesverwaltungsgericht in Wien, Linz und Innsbruck
Vertragsart:
Befristet
Befristung:
31.12.2017
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
15.09.2016
Ende der Bewerbungsfrist:
08.08.2016
Monatsentgelt/bezug mindestens: v4/A mind. € 1.568,10 brutto, v4/2 mind. € 1.683,60 brutto
Referenzcode:
BVwG-16-5475
Aufgaben und Tätigkeiten
• Durchführung aufgetragener Schreibarbeiten nach Vorgabe
• Protokollführung bei Verhandlungen
• Durchführung von Parteienverkehr, soweit dieser nicht durch Referenten/innen wahrgenommen wird
Erfordernisse
1. österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen
Österreich aufgrund eines Staatsvertrages im Rahmen der europäischen Integration dieselben
Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürger/innen (Inländer/
innen);
2. volle Handlungsfähigkeit;
3. Unbescholtenheit;
4. abgeschlossene Lehre als Bürokauffrau/mann oder Verwaltungsassistent/in bzw. Absolvierung
einer kaufmännischen Ausbildung (Handelsschule);
5. die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen
Verwendung verbunden sind;
6. gute sprachliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit;
7. EDV-Kenntnisse.
Die Erfüllung dieser Erfordernisse ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur
Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den
dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete
Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Bewerberinnen/Bewerber haben sich einer Überprüfung der Fähigkeiten (Diktat und/oder
Abschrift) zu unterziehen.
In den Bewerbungen möge konkret angeführt werden, an welchem Dienstort der Einsatz erfolgen soll
(sollten mehrere Dienstorte in Frage kommen, wäre eine Reihung vorzunehmen).
Die Dienstantritte sind für den 15. September 2016 sowie für den 02. Jänner 2017 vorgesehen.
Bewerbungsgesuche, in denen die Gründe anzuführen sind, die die Bewerberin/den Bewerber für die
Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen, sind per E-MAIL
([email protected]), per FAX (53109 DW 153427) oder per Post an das
„Bundesverwaltungsgericht Geschäftsbereich Personal“ per Adresse: Bundesverwaltungsgericht
Geschäftsbereich Personal 1030 Wien, Erdbergstraße 192-196“, zu richten. Die Bewerbung gilt als
fristgerecht, wenn sie bis spätestens 08.08.2016 bei der angeführten Stelle eingelangt ist.
Verspätet einlangende bzw. nicht gehörig belegte Bewerbungen für die zu besetzende Stelle können
nicht berücksichtigt werden. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. mit dem
Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
DVR 0939579