Informationen zur Förderung von Kleinprojekten

Informationen zur Förderung von Kleinprojekten in der
Flüchtlingsarbeit durch den Hessischen Flüchtlingsrat
Dank einer projektbezogenen Spende durch die dm-drogerie Markt Deutschland GmbH kann der
Hessische Flüchtlingsrat eine Reihe Kleinprojekte in der lokalen Flüchtlingsarbeit im Umfang von
jeweils bis zu maximal 2.000 Euro fördern.
Mit dem beigefügten Formular können Sie einen Antrag stellen.
1. Antragsbedingungen
Es können Kleinprojekte in der Flüchtlingsarbeit vor Ort mit einer Zuschuss-Summe von bis zu 2.000
Euro gefördert werden.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und bis zum 29.07.2016 beim Hessischen
Flüchtlingsrat per Post oder Mail eingereicht werden.
Die Projekte sollen bis Ende Oktober 2016 durchgeführt werden. Förderfähig sind projektbezogene
Honorar- und Sachkosten. Antragsberechtigt sind Initiativen, Gruppierungen und Vereine aus Hessen,
die in der Flüchtlingshilfe engagiert sind.
2. Förderfähige Inhalte und Aktivitäten
Asylsuchende Menschen und Menschen mit Bleibeperspektive sollen bei ihrem Integrationsprozess
unterstützt werden. Die Mittel sollen nicht zur Finanzierung von Sofortmaßnahmen oder für
Rechtsberatung verwendet werden. Im Folgenden genannte Aktivitäten sind laut Kooperationsvertrag
mit dm-drogerie Markt Deutschland förderfähig:
1. Gewinnung, Förderung und Qualifizierung des ehrenamtlichen Engagements
2. Sprachunterricht /Sprachförderung durch Ehrenamtliche; Begleitung durch Dolmetscher zur
Alltagsbewältigung
3. Vermittlung und Durchführung von Vormundschaften und Patenschaften für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
4. Kurse zur Alltagsbewältigung; Begleitung im Alltag
5. Niedrigschwellige Elternberatung und -begleitung
6. Gewaltprävention
7. Kinderbetreuung
8. Bewerbungshilfe und Vermittlung von Praktika, Lehrstellen und
Bundesfreiwilligendienststellen
9. Freizeitgestaltung wie Kochgruppen, Schwimmkurse, Kinder- und Jugendzirkus
3. Entscheidung über die Anträge
Über die Förderung entscheidet ein Gremium aus Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsstelle
des Flüchtlingsrats nach Antragseingang. Dabei versuchen wir, möglichst Projekte aus allen Bereichen
und aus allen hessischen Regionen zu fördern. Es ist möglich, dass nur ein Teil der jeweils beantragten
Summe bewilligt wird. Es gibt keinen Anspruch auf eine Förderung.
4. Auszahlung des Zuschusses / Abrechnung der Kosten
Zum Nachweis der Projektdurchführung müssen ein (kurzer) Sachbericht und ein finanzieller
Verwendungsnachweis eingereicht werden (siehe Formular Verwendungsnachweis). Gerne können
dem Sachbericht auch Bilder beigefügt werden.
Mit Projektbewilligung werden 70% der beantragten Sachkosten ausbezahlt. Die restlichen 30%
werden nach Einreichung des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Wenn Honorarkosten eingeplant
sind, schließt der Hessische Flüchtlingsrat Honorarverträge mit den zu beauftragenden Personen ab.
Fragen?
Wenn Sie Fragen haben können Sie sich an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats wenden:
Tel. 069 / 976 987 10, E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns über Ihre Ideen und Projekte!
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Harpreet Cholia
1. Vorsitzende Förderverein Hessischer Flüchtlingsrat e.V.