ANMELDUNG Bitte beachten Sie den ANREISE Anmeldeschluss am 5. November. Zu spät ein- gegangene Anmeldungen können möglicherweise aufgrund hoher Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt werden. Ja, ich komme zur Tagung des Flüchtlingsrats BW am 19. November 2016 in Stuttgart und melde mich an für: AG 1 AG 2 AG 3 AG 4 Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Mit der Stadtbahnlinie U9 (Richtung Vogelsang bzw. Botnang) oder U14 (Richtung Heslach) bis Haltestelle Friedrichsbau/Börse. In Fahrtrichtung gehen, Ausgang rechts. Börsenstraße entlang gehen bis Höhe Willi-Bleicher-Haus/Haus der Wirtschaft. Dort die Straße überqueren (Fußgänger-Überweg). FLÜCHTLINGSRAT BADEN-WÜRTTEMBERG ... engagiert für eine menschliche Flüchtlingspolitik www.fluechtlingsrat-bw.de Parkmöglichkeiten in der Umgebung: Es gibt verschiedene Parkhäuser in der Gegend. Das nächstgelegene ist die Hofdienergarage, schräg gegenüber dem Haus der Wirtschaft. AG 5 Ich nehme am (vegetarischen) Mittagessen teil. Infostand auf dem Markt der Möglichkeiten anmelden. Bei Interesse schreiben Sie bitte bis Ehrenamtliche Initiativen können sich für einen 1. November eine Mail an [email protected]. Vorname Name Straße* PLZ / Ort* E-Mail* Initiative / Organisation* Datum / Unterschrift * Angaben nicht erforderlich, falls Sie sicher sind, dass diese uns bereits vorliegen. Bitte ausfüllen und abschicken an Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart oder per Fax an 0711 - 55 32 83-5 Die Anmeldung ist auch online möglich unter www. fluechtlingsrat-bw.de Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist Mitglied in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL und wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, das Land Baden-Württemberg, die Evangelische Kirche Baden, das Diakonische Werk Württemberg, die Diözese Rottenburg-Stuttgart und PRO ASYL. Aktuelle Projekte: Welcome - Willkommen in Baden-Württemberg – Gefördert im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU. NIFA - Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit – Gefördert im Rahmen des Programms Integrationsrichtlinie Bund durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Aktiv für Flüchtlinge – Beratung, Information, Vernetzung und Fortbildung der (ehrenamtlichen) Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg. Gefördert vom Land Baden-Württemberg. www.aktiv.fluechtlingsrat-bw.de www.proasyl.de Einladung zur Tagung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg Samstag, 19.11.2016, 9.00 – 16.30 Uhr !!! NEUER ORT: Gewerkschaftshaus, Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart!!! PROGRAMM Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Hürden müssen überwunden werden? IM zweiten Schritt werden Möglichkeiten haupt- und ehrenamtlicher Unterstützung vorgestellt und diskutiert. 09.00 Ankunft und Anmeldung (mit Kaffee) 09.30 Begrüßung Gabriele Frenzer-Wolf (Stellvertretende Vorsitzende DGB BW) Angelika von Loeper (1. Vorsitzende Flüchlingsrat BW) Elke Hannack (Stellvertretende DGB-Vorsitzende) Referent/-in: Laura Gudd (Geschäftsstelle Flüchtlingsrat BW, NIFA), Murat Dirican (AGDW e.V., NIFA) 09.45 Öffentliches Interview mit Sozialminister Manfred Lucha 10.30 Input zu den Änderungen durch das sog. „Integrationsgesetz“ Referent: Sebastian Röder (Geschäftsstelle Flüchtlingsrat BW) 11.15 Eindrücke von Europas Grenzen Referent: Markus Brandstetter (Drei Muske- tiere Reutlingen e.V.) 12.00 Mittagessen 13.00 Markt der Möglichkeiten Infostände ehrenamtlicher Initiativen und hauptamtlicher Organisationen 14.00 Kaffeepause 14.15 Arbeitsgruppen AG 1 Die Ausbildungsduldung – Chancen und Grenzen Die seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes geltende Ausbildungsduldung verspricht mehr (Planungs-)Sicherheit für Betriebe und Geflüchtete. In der Arbeitsgruppe werden zunächst die rechtlichen Grundlagen für eine Ausbildungsduldung vorgestellt: AG 2 Best Practice Relocation-Programme In Griechenland warten 50.000 Flüchtlinge unter meist unwürdigen Bedingungen darauf, in andere europäische Länder ausreisen zu dürfen. Das von der EU beschlossene Relocation-Programm sieht vor, 160.000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien in andere europäische Länder zu bringen. Die Umsetzung ist aber schwierig. Deshalb setzen sich Bürgerinitiativen in einigen deutschen Städten dafür ein, Schutzsuchende direkt aus Griechenland aufzunehmen und appellieren an ihre Regierungen, die Einreise zu genehmigen. Könnten auch Kommunen in BW für ein solches Hilfsangebot gewonnen werden? Und was ist bei der Umsetzung solcher Projekte zu beachten? Referentinnen: Parichart Sincar und Nora Hunkel (57 Darmstadt verdoppelt) AG 3 Krankheit als Abschiebungshindernis? Im Asylpaket II sind unter anderem auch die Vorschriften im Hinblick auf Abschiebungshindernisse wegen Krankheit verschärft worden. Nur noch „äußerst gravierende Erkrankungen“ sollen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben darstellen. Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) soll grundsätzlich nicht mehr als schwerwiegende Erkrankung gelten. Akzeptiert werden nur noch fachärztliche Atteste – psychologische Stellungnahmen, etwa der Psychosozialen Zentren, sollen nicht mehr ausreichen. Auch Reiseunfähigkeit soll nur noch unter erschwerten Bedingungen geltend gemacht werden. Wie ist Beratung angesichts dieser restriktiven Vorgaben noch möglich? Dies wollen wir darstellen, von ersten praktischen Erfahrungen berichten und miteinander ins Gespräch kommen. Referent/-in: Manfred Weidmann (Rechtsanwalt, Sprecherrat Flüchtlingsrat BW), Ulrike Schneck (refugio Tübingen) AG 4 Rassismus und Rechtsextremismus begegnen Auch ehrenamtlich Engagierte können mit rechtem Gedankengut konfrontiert werden – entweder direkt aufgrund ihres Einsatzes für Geflüchtete oder als BeobacherInnen in Alltagssituationen. Wie geht man kompetent mit rechten Sprüchen um und welche Möglichkeiten der Reaktion sind wirklich zielführend? Antworten auf diese Fragen werden im Argumentationstraining des Team meX entwickelt und ausgetestet. Daneben wird Hintergrundwissen über die rechte Szene in Baden-Württemberg gegeben. Zarin Aschrafi stellt das Argumentationstraining vor und gibt praktische Einblicke. Referentin: Zarin Aschrafi (Team meX, Landeszentrale für politische Bildung) AG 5 Der Härtefallantrag – Was ist das eigentlich und was muss man beachten? Eine Person ist vollziehbar ausreisepflichtig, es droht die Abschiebung. In dieser Situation ist eine Eingabe bei der Härtefallkommission (HFK) oft die letzte Hoffnung, denn das Innenministerium Baden-Württemberg (IM) kann abweichend von den ausländerrechtlichen Bestimmungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn die HFK darum ersucht. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich damit, wer eine Eingabe bei der HFK vornehmen kann, welche Voraussetzungen erfüllt und welche humanitären oder persönlichen Gründe vorgetragen werden müssen, damit sich die HFK überhaupt mit der Eingabe befasst und ihr Ersuchen an das IM richtet. Referent/-in: Udo Dreutler (Freunde für Fremde e.V. Karlsruhe, Mitglied Flüchtlingsrat BW, Härtefallkommission BW), Ute Schlipf (Freundeskreis Asyl Abtsgmünd, Sprecherrat Flüchtlingsrat BW) 16.15 Ergebnispräsenation 16.30Ende
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