Einladung zur Tagung des Flüchtlingsrats Baden

ANMELDUNG
Bitte beachten Sie den
ANREISE
Anmeldeschluss am 5. November. Zu spät ein-
gegangene Anmeldungen können möglicherweise aufgrund hoher Teilnehmerzahl nicht berücksichtigt werden.
Ja, ich komme zur Tagung des Flüchtlingsrats BW am 19. November 2016 in Stuttgart und melde mich an für:
AG 1
AG 2
AG 3
AG 4
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Mit der Stadtbahnlinie U9 (Richtung Vogelsang bzw. Botnang) oder
U14 (Richtung Heslach) bis Haltestelle Friedrichsbau/Börse. In Fahrtrichtung gehen, Ausgang rechts. Börsenstraße entlang gehen bis
Höhe Willi-Bleicher-Haus/Haus der Wirtschaft. Dort die Straße überqueren (Fußgänger-Überweg).
FLÜCHTLINGSRAT
BADEN-WÜRTTEMBERG
... engagiert für eine menschliche Flüchtlingspolitik
www.fluechtlingsrat-bw.de
Parkmöglichkeiten in der Umgebung:
Es gibt verschiedene Parkhäuser in der Gegend. Das nächstgelegene ist die Hofdienergarage, schräg gegenüber dem Haus der
Wirtschaft.
AG 5
Ich nehme am (vegetarischen) Mittagessen teil.
Infostand auf dem
Markt der Möglichkeiten anmelden. Bei Interesse schreiben Sie bitte bis
Ehrenamtliche Initiativen können sich für einen
1. November eine Mail an [email protected].
Vorname Name
Straße*
PLZ / Ort*
E-Mail*
Initiative / Organisation*
Datum / Unterschrift
* Angaben nicht erforderlich, falls Sie sicher sind, dass diese uns bereits vorliegen.
Bitte ausfüllen und abschicken an
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Hauptstätter Str. 57
70178 Stuttgart
oder per Fax an 0711 - 55 32 83-5
Die Anmeldung ist auch online möglich unter
www. fluechtlingsrat-bw.de
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist Mitglied in der bundesweiten
Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL und wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, das
Land Baden-Württemberg, die Evangelische Kirche Baden, das Diakonische Werk Württemberg, die Diözese Rottenburg-Stuttgart und PRO ASYL.
Aktuelle Projekte:
Welcome - Willkommen in Baden-Württemberg – Gefördert im Rahmen
des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU.
NIFA - Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit – Gefördert
im Rahmen des Programms Integrationsrichtlinie Bund durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds.
Aktiv für Flüchtlinge – Beratung, Information, Vernetzung und Fortbildung der (ehrenamtlichen) Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg. Gefördert vom Land Baden-Württemberg. www.aktiv.fluechtlingsrat-bw.de
www.proasyl.de
Einladung zur
Tagung des
Flüchtlingsrats
Baden-Württemberg
Samstag, 19.11.2016, 9.00 – 16.30 Uhr
!!! NEUER ORT: Gewerkschaftshaus,
Willi-Bleicher-Str. 20, 70174 Stuttgart!!!
PROGRAMM
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Hürden müssen überwunden werden? IM zweiten Schritt werden Möglichkeiten haupt- und ehrenamtlicher Unterstützung vorgestellt und diskutiert.
09.00 Ankunft und Anmeldung (mit Kaffee)
09.30 Begrüßung
Gabriele Frenzer-Wolf
(Stellvertretende Vorsitzende DGB BW)
Angelika von Loeper
(1. Vorsitzende Flüchlingsrat BW)
Elke Hannack
(Stellvertretende DGB-Vorsitzende)
Referent/-in: Laura Gudd (Geschäftsstelle Flüchtlingsrat
BW, NIFA), Murat Dirican (AGDW e.V., NIFA)
09.45 Öffentliches Interview mit
Sozialminister Manfred Lucha
10.30 Input zu den Änderungen durch das sog. „Integrationsgesetz“
Referent: Sebastian Röder (Geschäftsstelle Flüchtlingsrat BW)
11.15 Eindrücke von Europas Grenzen
Referent: Markus Brandstetter (Drei Muske-
tiere Reutlingen e.V.)
12.00 Mittagessen
13.00 Markt der Möglichkeiten
Infostände ehrenamtlicher Initiativen und hauptamtlicher Organisationen
14.00 Kaffeepause
14.15 Arbeitsgruppen
AG 1 Die Ausbildungsduldung
– Chancen und Grenzen
Die seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes geltende Ausbildungsduldung verspricht mehr (Planungs-)Sicherheit für Betriebe und Geflüchtete. In der
Arbeitsgruppe werden zunächst die rechtlichen
Grundlagen für eine Ausbildungsduldung vorgestellt:
AG 2 Best Practice Relocation-Programme
In Griechenland warten 50.000 Flüchtlinge unter meist
unwürdigen Bedingungen darauf, in andere europäische
Länder ausreisen zu dürfen. Das von der EU beschlossene Relocation-Programm sieht vor, 160.000 Flüchtlinge
aus Griechenland und Italien in andere europäische Länder zu bringen. Die Umsetzung ist aber schwierig. Deshalb setzen sich Bürgerinitiativen in einigen deutschen
Städten dafür ein, Schutzsuchende direkt aus Griechenland aufzunehmen und appellieren an ihre Regierungen,
die Einreise zu genehmigen. Könnten auch Kommunen in
BW für ein solches Hilfsangebot gewonnen werden? Und
was ist bei der Umsetzung solcher Projekte zu beachten?
Referentinnen: Parichart Sincar und Nora Hunkel (57
Darmstadt verdoppelt)
AG 3 Krankheit als Abschiebungshindernis?
Im Asylpaket II sind unter anderem auch die Vorschriften
im Hinblick auf Abschiebungshindernisse wegen Krankheit verschärft worden. Nur noch „äußerst gravierende
Erkrankungen“ sollen eine erhebliche konkrete Gefahr
für Leib und Leben darstellen. Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) soll grundsätzlich nicht mehr als
schwerwiegende Erkrankung gelten. Akzeptiert werden nur noch fachärztliche Atteste – psychologische
Stellungnahmen, etwa der Psychosozialen Zentren, sollen nicht mehr ausreichen. Auch Reiseunfähigkeit soll
nur noch unter erschwerten Bedingungen geltend gemacht werden. Wie ist Beratung angesichts dieser restriktiven Vorgaben noch möglich? Dies wollen wir darstellen, von ersten praktischen Erfahrungen berichten
und miteinander ins Gespräch kommen.
Referent/-in: Manfred Weidmann (Rechtsanwalt,
Sprecherrat Flüchtlingsrat BW), Ulrike Schneck (refugio
Tübingen)
AG 4 Rassismus und
Rechtsextremismus begegnen
Auch ehrenamtlich Engagierte können mit rechtem Gedankengut konfrontiert werden – entweder
direkt aufgrund ihres Einsatzes für Geflüchtete oder
als BeobacherInnen in Alltagssituationen. Wie geht
man kompetent mit rechten Sprüchen um und welche
Möglichkeiten der Reaktion sind wirklich zielführend?
Antworten auf diese Fragen werden im Argumentationstraining des Team meX entwickelt und ausgetestet. Daneben wird Hintergrundwissen über die rechte
Szene in Baden-Württemberg gegeben. Zarin Aschrafi
stellt das Argumentationstraining vor und gibt praktische Einblicke.
Referentin: Zarin Aschrafi (Team meX, Landeszentrale
für politische Bildung)
AG 5 Der Härtefallantrag – Was ist das
eigentlich und was muss man beachten?
Eine Person ist vollziehbar ausreisepflichtig, es droht
die Abschiebung. In dieser Situation ist eine Eingabe
bei der Härtefallkommission (HFK) oft die letzte Hoffnung, denn das Innenministerium Baden-Württemberg
(IM) kann abweichend von den ausländerrechtlichen
Bestimmungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen,
wenn die HFK darum ersucht. Die Arbeitsgruppe
beschäftigt sich damit, wer eine Eingabe bei der HFK
vornehmen kann, welche Voraussetzungen erfüllt und
welche humanitären oder persönlichen Gründe vorgetragen werden müssen, damit sich die HFK überhaupt
mit der Eingabe befasst und ihr Ersuchen an das IM
richtet.
Referent/-in: Udo Dreutler (Freunde für Fremde e.V.
Karlsruhe, Mitglied Flüchtlingsrat BW, Härtefallkommission BW), Ute Schlipf (Freundeskreis Asyl Abtsgmünd,
Sprecherrat Flüchtlingsrat BW)
16.15 Ergebnispräsenation
16.30Ende