FLÜCHTLINGSRAT BERLIN

FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.V.
Menschenrechte kennen keine Grenzen
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Georgenkirchstraße 69/70
10249 Berlin
Tel: (030) 24344 5762
Fax: (030) 24344 5763
[email protected]
www.fluechtlingsrat-berlin.de
"Asylaufnahme und Sozialrecht für Flüchtlinge in Berlin"
Fortbildung für hauptberufliche MitarbeiterInnen in Unterkünften für Asylsuchende
Kofinanziert aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union
Referent:
Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin
Termin:
Freitag, 3. Juni 2016 von 9.30 – 16.00 Uhr
Ort:
Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin, Brandenburgische Straße 80, 10713 BerlinWilmersdorf, U-Bahn 7 ”Blissestraße” oder U-Bahn 3/7 ”Fehrbelliner Platz”
Inhalte:
Ausgehend von einem kurzen Überblick über Asylaufnahme und Aufenthaltstitel werden die sozialen
Asylaufnahmebedingungen und Teilhaberechte Asylsuchender und anerkannter Flüchtlinge in Berlin
erläutert (Leistungen nach AsylbLG und SGB II/XII, Leistungen bei Krankheit und Behinderung,
Wohnungssuche und Mietkostenübernahme, Mindeststandards für Sammelunterkünfte, Deutschkurse, Kita
und Schulpflicht, Arbeit und Ausbildung, Rechtsdurchsetzung).
Nicht behandelt werden können im Rahmen dieser Fortbildung die besondere Situation unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge, sowie das Asylverfahren selbst (Asylgründe, Asylklage, Familiennachzug, DublinVerfahren usw.).
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich ausschließlich an hauptberufliche MitarbeiterInnen der Sozialarbeit in den
Unterkünften für Asylsuchende und aus Beratungsstellen für Asylsuchende in Berlin.
Mitzubringen:
Jede TeilnehmerIn erhält einen Reader mit Seminarunterlagen. Bitte bringen Sie aktuelle Gesetzestexte
mit, z.B. Ausländerrecht, beck dtv 5537 sowie SGB II/XII beck dtv 5767; oder: Gesetze für die Soziale Arbeit,
Nomos-Verlag.
Anmeldung:
Verbindliche Anmeldung bitte bis zum 31.05.2016 per E-Mail an [email protected]. Bitte
teilen Sie uns Name, Anschrift, Telefon, Ihre Einrichtung (Arbeitgeber) und die Art Ihrer Tätigkeit dort (zB
Sozialarbeiterin) mit. Die TeilnehmerInnenzahl ist auf 25 Personen beschränkt, davon max.
3TeilnehmerInnen pro Träger. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung bzw. Absage per E-Mail.
Teilnehmerbeitrag:
Es wird kein Teilnehmerbeitrag erhoben. Sollten Sie nicht erscheinen, ohne uns mindestens 24 Std. vorher
abzusagen, müssen wir einen Kostenbeitrag von 40,- € erheben. Gelegenheiten zum Mittagessen auf
eigene Kosten bestehen in umliegenden Gaststätten und Imbissen.
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