Personenbetreuerin (24Stunden-Betreuerin) Personenbetreuer (24-Stunden-Betreuer) INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 TÄTIGKEITSMERKMALE PersonenbetreuerInnen unterstützen betreuungsbedürftige Personen bei der Haushalts- und Lebensführung in deren Privathaushalt. Zum Beispiel bereiten sie Mahlzeiten zu, erledigen Besorgungen und Hausarbeiten, gestalten den Tagesablauf und leisten den Menschen Gesellschaft. Sie führen einzelne pflegerische Tätigkeiten, wie Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme durch. PersonenbetreuerInnen leben meist im Privathaushalt der betreuten Person und gewährleisten damit die Möglichkeit einer 24-Stunden-Betreuung. ANFORDERUNGEN • • • • • gute körperliche Verfassung, gute Beobachtungsgabe, Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Verschwiegenheit. BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Die wichtigsten Unternehmensbereiche/Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.: • • • • Arztpraxen, Spitäler/Krankenhäuser, Sanatorien, Medizinisch-technische Labors, Tourismus- und Kurbetriebe, Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Kurz-/Spezialausbildung | www.berufslexikon.at Personenbetreuerin (24-Stunden-Betreuerin) Personenbetreuer (24-Stunden-Betreuer) • • • Sportvereine und Fitnesscenter, Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. BFI, WIFI, Volkshochschulen), selbstständige Tätigkeiten Frauenbeschäftigung Im Gesundheitswesen sind hauptsächlich Frauen beschäftigt. Der Frauenanteil liegt bei 76%. BERUFSAUSSICHTEN Der Gesundheitssektor ist seit Jahren eine Wachstumsbranche und entwickelt sich weiterhin positiv. Allgemein wirken sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein und die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (immer mehr Menschen werden immer älter) positiv auf die Beschäftigungssituation aus. Zu bedenken ist jedoch, dass im öffentlichen Gesundheitsbereich trotz steigender PatientInnenzahlen Personal eingespart wird. Personalmangel herrscht hingegen im privaten Pflegesektor, der durch die Verringerung der Verweildauer in den Spitälern noch weiter steigen wird. Es bieten sich auch Möglichkeiten zur selbstständigen Berufsausübung (über gewerberechtliche Vorschriften informiert die Wirtschaftskammer des zuständigen Bundeslandes). AUSBILDUNG Laut Bundespflegegesetz 2008 müssen PersonenbetreuerInnen eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen einer HeimhelferIn entspricht (mind. 200 Stunden) nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der jeweiligen Person sachgerecht durchgeführt haben oder es muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen. Die Personenbetreuung kann im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen. Für das Gewerbe der „Personenbetreuung“ ist kein Befähigungsnachweis erforderlich (freies Gewerbe). Für die Gewerbeberechtigung / den Gewerbeschein im Gewerbe „Personenbetreuung“ ist folgendes nachzuweisen: Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft), Staatsangehörigkeit zu einem EU- / EWR-Mitgliedsstaat / Schweiz oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels (Aufenthaltsberechtigung) zur Ausübung des Gewerbes und keine Ausschlussgründe (z.B. Vorstrafen, Verurteilung wegen betrügerischer Krida). Für weitere Informationen zum Thema Gewerbe/ Gewerbeanmeldung zur selbstständigen Personenbetreuung wenden Sie sich an das Gründer-Service der zuständigen Wirtschaftskammer. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 1.690,00 - € 1.880,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Kurz-/Spezialausbildung | www.berufslexikon.at Personenbetreuerin (24-Stunden-Betreuerin) Personenbetreuer (24-Stunden-Betreuer) IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 04.07.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Kurz-/Spezialausbildung | www.berufslexikon.at
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