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Personenbetreuerin (24Stunden-Betreuerin)
Personenbetreuer (24-Stunden-Betreuer)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
PersonenbetreuerInnen unterstützen betreuungsbedürftige Personen bei der Haushalts- und Lebensführung
in deren Privathaushalt. Zum Beispiel bereiten sie Mahlzeiten zu, erledigen Besorgungen und Hausarbeiten,
gestalten den Tagesablauf und leisten den Menschen Gesellschaft. Sie führen einzelne pflegerische
Tätigkeiten, wie Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der
Arzneimittelaufnahme durch. PersonenbetreuerInnen leben meist im Privathaushalt der betreuten Person
und gewährleisten damit die Möglichkeit einer 24-Stunden-Betreuung.
ANFORDERUNGEN
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gute körperliche Verfassung,
gute Beobachtungsgabe,
Einfühlungsvermögen,
Kommunikationsfähigkeit,
Verschwiegenheit.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Die wichtigsten Unternehmensbereiche/Branchen, die Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, sind z.B.:
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Arztpraxen,
Spitäler/Krankenhäuser, Sanatorien,
Medizinisch-technische Labors,
Tourismus- und Kurbetriebe,
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Personenbetreuerin (24-Stunden-Betreuerin)
Personenbetreuer (24-Stunden-Betreuer)
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Sportvereine und Fitnesscenter,
Erwachsenenbildungseinrichtungen (z.B. BFI, WIFI, Volkshochschulen),
selbstständige Tätigkeiten
Frauenbeschäftigung
Im Gesundheitswesen sind hauptsächlich Frauen beschäftigt. Der Frauenanteil liegt bei 76%.
BERUFSAUSSICHTEN
Der Gesundheitssektor ist seit Jahren eine Wachstumsbranche und entwickelt sich weiterhin positiv.
Allgemein wirken sich das steigende Körper- und Gesundheitsbewusstsein und die Veränderung
der Altersstruktur der Bevölkerung (immer mehr Menschen werden immer älter) positiv auf die
Beschäftigungssituation aus. Zu bedenken ist jedoch, dass im öffentlichen Gesundheitsbereich trotz
steigender PatientInnenzahlen Personal eingespart wird. Personalmangel herrscht hingegen im privaten
Pflegesektor, der durch die Verringerung der Verweildauer in den Spitälern noch weiter steigen wird. Es
bieten sich auch Möglichkeiten zur selbstständigen Berufsausübung (über gewerberechtliche Vorschriften
informiert die Wirtschaftskammer des zuständigen Bundeslandes).
AUSBILDUNG
Laut Bundespflegegesetz 2008 müssen PersonenbetreuerInnen eine theoretische Ausbildung, die
im Wesentlichen derjenigen einer HeimhelferIn entspricht (mind. 200 Stunden) nachweisen oder seit
mindestens sechs Monaten die Betreuung der jeweiligen Person sachgerecht durchgeführt haben oder es
muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.
Die Personenbetreuung kann im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit
erfolgen. Für das Gewerbe der „Personenbetreuung“ ist kein Befähigungsnachweis erforderlich (freies
Gewerbe). Für die Gewerbeberechtigung / den Gewerbeschein im Gewerbe „Personenbetreuung“ ist
folgendes nachzuweisen: Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft),
Staatsangehörigkeit zu einem EU- / EWR-Mitgliedsstaat / Schweiz oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen
Aufenthaltstitels (Aufenthaltsberechtigung) zur Ausübung des Gewerbes und keine Ausschlussgründe (z.B.
Vorstrafen, Verurteilung wegen betrügerischer Krida). Für weitere Informationen zum Thema Gewerbe/
Gewerbeanmeldung zur selbstständigen Personenbetreuung wenden Sie sich an das Gründer-Service der
zuständigen Wirtschaftskammer.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 1.690,00 - € 1.880,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
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Personenbetreuer (24-Stunden-Betreuer)
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Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle
Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation
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Stand der PDF-Generierung: 04.07.16
Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar!
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