(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 07.07.2016 Neues Verfassungsschutzgesetz Herrmann: Entschlossen gegen Terrorismus und Extremismus Der Bayerische Landtag hat das neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz verabschiedet. Damit bekommt der Verfassungsschutz im Freistaat deutlich mehr Rechte und Befugnisse wie beispielsweise Zugriffsrechte auf Telefonverbindungs- und Internetdaten. Dies sei ein notwendiger Schritt, wie Innenminister Joachim Herrmann betonte, insbesondere auch wegen des veränderten Kommunikationsverhaltens von Extremisten und Terroristen: „Sie verwenden zunehmend moderne Kommunikationsmittel und soziale Netzwerke. Mit dieser Entwicklung müssen Nachrichtendienste Schritt halten können“, sagte Herrmann. Über 7 0 Prozent der Telekommunikationsinhalte würden mittlerweile verschlüsselt übermittelt. Für die Aufdeckung terroristischer Anschlagsplanungen sei es deshalb entscheidend, die Telefongespräche der Attentäter bereits vor der Verschlüsselung abhören zu können. Das ermögliche etwa die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz gibt es auch eine Neuregelung zur Auswahl und Einsatz von verdeckten Ermittlern sowie zur Speicherung von Personendaten. Insgesamt obliegen die Aktivitäten des Verfassungsschutzes einer strengen Kontrolle von Innenministerium, dem parlamentarischem Kontrollgremium aus sieben Landtagsabgeordneten, der G10-Kommission aus drei Mitgliedern des Landtages, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie dem Bayerischen Obersten Rechnungshof. Darüber hinaus unterliegen die Maßnahmen des Verfassungsschutzes der richterlichen Überprüfung.
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