Neues Verfassungsschutzgesetz

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Meldung
Artikel vom 07.07.2016
Neues Verfassungsschutzgesetz
Herrmann: Entschlossen gegen
Terrorismus und Extremismus
Der Bayerische Landtag hat das neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz
verabschiedet. Damit bekommt der Verfassungsschutz im Freistaat deutlich
mehr Rechte und Befugnisse wie beispielsweise Zugriffsrechte auf
Telefonverbindungs- und Internetdaten.
Dies sei ein notwendiger Schritt, wie Innenminister Joachim Herrmann betonte,
insbesondere auch wegen des veränderten Kommunikationsverhaltens von
Extremisten und Terroristen: „Sie verwenden zunehmend moderne
Kommunikationsmittel und soziale Netzwerke. Mit dieser Entwicklung müssen
Nachrichtendienste Schritt halten können“, sagte Herrmann. Über 7 0 Prozent
der Telekommunikationsinhalte würden mittlerweile verschlüsselt übermittelt.
Für die Aufdeckung terroristischer Anschlagsplanungen sei es deshalb
entscheidend, die Telefongespräche der Attentäter bereits vor der
Verschlüsselung abhören zu können. Das ermögliche etwa die sogenannte
Quellen-Telekommunikationsüberwachung.
Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz gibt es auch eine Neuregelung zur
Auswahl und Einsatz von verdeckten Ermittlern sowie zur Speicherung von
Personendaten. Insgesamt obliegen die Aktivitäten des Verfassungsschutzes
einer strengen Kontrolle von Innenministerium, dem parlamentarischem
Kontrollgremium aus sieben Landtagsabgeordneten, der G10-Kommission aus
drei Mitgliedern des Landtages, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz
sowie dem Bayerischen Obersten Rechnungshof. Darüber hinaus unterliegen die
Maßnahmen des Verfassungsschutzes der richterlichen Überprüfung.