Strahlentherapie

Verzeichnis der in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung ermächtigten Ärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
Psychologischen Psychotherapeuten und Krankenhäuser
Stand: 05.07.2016
Der Zulassungsausschuss hat bei Ermächtigungen neben den enthaltenen Leistungen auch die
überweisungsberechtigten Ärzte festzulegen. Sollte die Inanspruchnahme nur durch zugelassene Ärzte,
ggf. mit Einschränkung auf einzelne Fach- oder Tätigkeitsgebiete, möglich sein, wird aus Gründen der
Lesbarkeit auf die zusätzliche Nennung der bei Vertragsärzten oder an Medizinischen Versorgungszentren
angestellten Ärzte dieser Fach- oder Tätigkeitsgebiete verzichtet, obwohl diese ebenfalls überweisungsberechtigt sind. Ermächtigte Ärzte dürfen grundsätzlich nicht an andere ermächtigte Ärzte überweisen, es
sei denn, dies ist ausdrücklich im Ermächtigungsumfang des Arztes aufgeführt, der die Überweisung
erhalten soll.
Strahlentherapie
Dithmarschen
Dr. med. Arne Engel, Westküstenklinikum Heide, Leitender Oberarzt, Abteilung für
Strahlentherapie, Heide,
Zur Durchführung von Hochvolttherapien von nicht onkologischen Erkrankungen
einschließlich einer Abschlussuntersuchung innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Bestrahlung ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM
abrechenbar: 25320, 25341, 25342 und 34360.
Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen
zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen:
Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin,
Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide
nach § 115a SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2018 befristet.
Flensburg
Dr. med. Carmen Timke, Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital, Leitende
Oberärztin, Klinik für Strahlentherapie, Flensburg,
ermächtigt in folgendem Umfang:
1. Durchführung von Hochvolttherapien von nicht onkologischen Erkrankungen
einschließlich einer Abschlussuntersuchung innerhalb von drei Monaten nach Ende der
Bestrahlung,
2. Computergestützte Bestrahlungsplanung,
3. Brachytherapie bei nicht malignen Erkrankungen.
Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Gebührennummern des EBM abrechenbar:
25320, 25322, 25323, 25330-25333, 25341, 25342, 34360.
Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Malteser Krankenhaus St.
Franziskus-Hospital, Flensburg, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann.
Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2017 befristet.