Verzeichnis der in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Ärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Krankenhäuser Stand: 05.07.2016 Der Zulassungsausschuss hat bei Ermächtigungen neben den enthaltenen Leistungen auch die überweisungsberechtigten Ärzte festzulegen. Sollte die Inanspruchnahme nur durch zugelassene Ärzte, ggf. mit Einschränkung auf einzelne Fach- oder Tätigkeitsgebiete, möglich sein, wird aus Gründen der Lesbarkeit auf die zusätzliche Nennung der bei Vertragsärzten oder an Medizinischen Versorgungszentren angestellten Ärzte dieser Fach- oder Tätigkeitsgebiete verzichtet, obwohl diese ebenfalls überweisungsberechtigt sind. Ermächtigte Ärzte dürfen grundsätzlich nicht an andere ermächtigte Ärzte überweisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Ermächtigungsumfang des Arztes aufgeführt, der die Überweisung erhalten soll. Strahlentherapie Dithmarschen Dr. med. Arne Engel, Westküstenklinikum Heide, Leitender Oberarzt, Abteilung für Strahlentherapie, Heide, Zur Durchführung von Hochvolttherapien von nicht onkologischen Erkrankungen einschließlich einer Abschlussuntersuchung innerhalb von drei Monaten nach Ende der Bestrahlung ermächtigt. Im Rahmen der Ermächtigung sind folgende Nummern des EBM abrechenbar: 25320, 25341, 25342 und 34360. Die Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an die Ärzte folgender Fachgruppen zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen Untersuchungsleistungen: Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Westküstenklinikum Heide nach § 115a SGB V abrechnen kann. Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2018 befristet. Flensburg Dr. med. Carmen Timke, Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital, Leitende Oberärztin, Klinik für Strahlentherapie, Flensburg, ermächtigt in folgendem Umfang: 1. Durchführung von Hochvolttherapien von nicht onkologischen Erkrankungen einschließlich einer Abschlussuntersuchung innerhalb von drei Monaten nach Ende der Bestrahlung, 2. Computergestützte Bestrahlungsplanung, 3. Brachytherapie bei nicht malignen Erkrankungen. Im Rahmen dieser Ermächtigung sind folgende Gebührennummern des EBM abrechenbar: 25320, 25322, 25323, 25330-25333, 25341, 25342, 34360. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Malteser Krankenhaus St. Franziskus-Hospital, Flensburg, nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann. Die Ermächtigung ist bis zum 30.09.2017 befristet.
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