Verzeichnis der in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Ärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Krankenhäuser Stand: 05.07.2016 Der Zulassungsausschuss hat bei Ermächtigungen neben den enthaltenen Leistungen auch die überweisungsberechtigten Ärzte festzulegen. Sollte die Inanspruchnahme nur durch zugelassene Ärzte, ggf. mit Einschränkung auf einzelne Fach- oder Tätigkeitsgebiete, möglich sein, wird aus Gründen der Lesbarkeit auf die zusätzliche Nennung der bei Vertragsärzten oder an Medizinischen Versorgungszentren angestellten Ärzte dieser Fach- oder Tätigkeitsgebiete verzichtet, obwohl diese ebenfalls überweisungsberechtigt sind. Ermächtigte Ärzte dürfen grundsätzlich nicht an andere ermächtigte Ärzte überweisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Ermächtigungsumfang des Arztes aufgeführt, der die Überweisung erhalten soll. Neurochirurgie Rendsburg-Eckernförde Dr. med. Dietrich Rudolf Haritz, HELIOS Ostseeklinik Damp, Oberarzt, Abteilung für Neurochirurgie, Damp, zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen auf Überweisung durch zugelassene Ärzte folgender Fachrichtungen ermächtigt: Neurochirurgie, Chirurgie, Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin: 1. neurochirurgische Konsiliartätigkeit incl. der neuroradiologischen Diagnostik, 2. Kontrollen nach Stabilisierungsoperationen und bei Instabilitäten nach in der Klinik erfolgter stationärer Korsettbehandlung. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die die HELIOS Ostseeklinik Damp GmbH nach den §§ 115a und 116b SGB V abrechnen kann. Punkt 2 der Ermächtigung beinhaltet die Überweisungsbefugnis an Fachärzte für Radiologie bzw. Fachärzte für Radiologische Diagnostik zur Durchführung von zur Diagnostik notwendigen radiologischen Untersuchungsleistungen. Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2017 befristet.
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