Verzeichnis der in Schleswig-Holstein zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigten Ärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Krankenhäuser Stand: 05.07.2016 Der Zulassungsausschuss hat bei Ermächtigungen neben den enthaltenen Leistungen auch die überweisungsberechtigten Ärzte festzulegen. Sollte die Inanspruchnahme nur durch zugelassene Ärzte, ggf. mit Einschränkung auf einzelne Fach- oder Tätigkeitsgebiete, möglich sein, wird aus Gründen der Lesbarkeit auf die zusätzliche Nennung der bei Vertragsärzten oder an Medizinischen Versorgungszentren angestellten Ärzte dieser Fach- oder Tätigkeitsgebiete verzichtet, obwohl diese ebenfalls überweisungsberechtigt sind. Ermächtigte Ärzte dürfen grundsätzlich nicht an andere ermächtigte Ärzte überweisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Ermächtigungsumfang des Arztes aufgeführt, der die Überweisung erhalten soll. Transfusionsmedizin Flensburg Dr. med. Detlev Heinrich Petersen, Ev.-luth. Diakonissenkrankenhaus, Chefarzt, Institut für Labor- und Transfusionsmedizin, Flensburg, zur Durchführung der nachstehend aufgeführten Leistungen ermächtigt: 1. Transfusionen sowie transfusionsmedizinische und mit der Transfusion zusammenhängende Untersuchungen auf Überweisung durch zugelassene Vertragsärzte, 2. gerinnungsphysiologische Untersuchungen auf Überweisung durch zugelassene Fachärzte für Laboratoriumsmedizin. Die Ermächtigung beinhaltet nicht solche Leistungen, die das Diakonissenkrankenhaus Flensburg nach § 116b SGB V abrechnen kann. Die Ermächtigung ist bis zum 30.06.2018 befristet.
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