Ausschreibung Regatta: Scharmützelsee - Marathon 2016 Veranstalter: SG Scharmützelsee e.V. Wettfahrttag: 25. Juni 2016 Regattaort: Regattastraße 1, 15526 Bad Saarow Bootsklassen Meldegebühr: Jollen (Jugend) Jollen und Jollenkreuzer Kielboote 10 € 15 € 20 € Das Startgeld kann in bar bei der Anmeldung im Regattabüro gezahlt werden oder per Überweisung auf das Konto: Sparkasse Oder Spree IBAN: DE33 1705 5050 3510 0978 65 BIC: WELADED1LOS Meldestelle: SG Scharmützelsee e.V., Regattastraße 1, 15526 Bad Sarrow www.sgs-segeln.de Meldeschluss: 25.06.2016 bis 9.30 Uhr im Regattabüro TeilnahmeBedingungen: Die Regatta wird nach folgenden Regeln ausgesegelt! ▪ Wettfahrtregeln (WR) der ISAF inkl. der Zusätze des DSV ▪ Ausschreibung und Segelanweisungen „Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel“ Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtungen des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt– bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) sind beschränkt auf Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 1 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten– Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs– oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilen worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der IFAS, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht der DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Zulassung: Jeder Steuermann muss seine Eignung zur Bootsführung durch einen für das Revier erforderlichen Führerschein nachweisen können und eine Haftpflichtversicherung für sein Boot besitzen. Wertung: Yardstick - Wertung in folgenden Gruppen: ▪ Jollen ▪ Jollenkreuzer ▪ Schnelle & offene Kielboote ▪ Kielboote bis Yardstick 112 ▪ Kielboote ab Yardstick 113 In Abhängigkeit von der Teilnehmer können Unterteilung oder Zusammenlegungen einzelner Klassen vorgenommen werden. Preis: Veranstaltungsablauf: Wettfahrttag: Urkunden und Sachpreise für Platz 1 bis 3 pro Startgruppe Wanderpokal für das schnellste Boot nach gesegelter Zeit Wanderpokal für das schnellst Boot nach Yardstick - Wertung Anmeldung im Regattabüro 24. Juni 2016 von 18:00 bis 20:00 Uhr 25. Juni 2016 von 07:30 bis 09:30 Uhr Eröffnung und Steuermannbesprechung 25. Juni 2016 um 09:30 Uhr Wettfahrtstart: Siegerehrung: 25. Juni 2016 um 11:00 Uhr 25. Juni 2016 um 19:00 Uhr Anschließend Sonnenwendfeier mit Lagerfeuer Mark Päschke Wettfahrtleiter 2
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