Pressemitteilung - Sozialdienst katholischer Frauen

Pressemitteilung
04.07.2016
Sozialdienst katholischer Frauen begrüßt die Veränderungen im
Sexualstrafrecht
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat in seiner Bundesdelegiertenversammlung
notwendige Änderungen im seit März vorliegenden Gesetzentwurf diskutiert. Zeitgleich
haben sich die Politikerinnen der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam mit
der Frauen Union der CDU und der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen am
24. Juni 2016 auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts
zur Umsetzung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ geeinigt.
Der SkF begrüßt die interfraktionellen Bemühungen um einen Paradigmenwechsel im
Sexualstrafrecht. Die sexuelle Integrität und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von
Frauen werden durch die Änderungen im Gesetzentwurf endlich gestärkt. Seit langem hatten
Frauenverbände eine Reform des Sexualstrafrechtes gefordert. Derzeit sind Gewalt oder
Gewaltandrohung sowie der aktive Widerstand der betroffenen Person Voraussetzung der
Strafbarkeit. Ein sexueller Übergriff muss aus Sicht des Frauenwohlfahrtsverbandes immer
dann unter Strafe stehen, wenn er nicht im Einvernehmen geschieht und nicht erst dann,
wenn Gewalt, Androhung von Gewalt und/oder Gegenwehr erfolgen. Dies würde mit der
Einführung eines Grundtatbestandes nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ gelingen.
Zudem drängt der SkF darauf, einen neuen Straftatbestand „tätlicher sexueller Belästigung“
einzuführen, um auch sexuelle Übergriffe wie das sogenannte „Grapschen“ ahnden zu
können.
Am Donnerstag dieser Woche wird der Bundestag den Gesetzentwurf und die
Änderungsanträge in zweiter Lesung beraten. Der SkF fordert alle Abgeordneten des
Bundestages auf, endlich einen wirklich konsequenten strafrechtlichen Schutz des
Rechtsgutes der sexuellen Selbstbestimmung zu beschließen.
Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in bundesweit 143 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation
auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91
Betreuungsvereine, 37 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der
Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 37 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Nadine Mersch, Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund,
Tel. 0231 557026-25, Fax 0231 557026-60, E-Mail: [email protected]