Pressemitteilung 04.07.2016 Sozialdienst katholischer Frauen begrüßt die Veränderungen im Sexualstrafrecht Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat in seiner Bundesdelegiertenversammlung notwendige Änderungen im seit März vorliegenden Gesetzentwurf diskutiert. Zeitgleich haben sich die Politikerinnen der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam mit der Frauen Union der CDU und der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen am 24. Juni 2016 auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts zur Umsetzung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ geeinigt. Der SkF begrüßt die interfraktionellen Bemühungen um einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Die sexuelle Integrität und das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen werden durch die Änderungen im Gesetzentwurf endlich gestärkt. Seit langem hatten Frauenverbände eine Reform des Sexualstrafrechtes gefordert. Derzeit sind Gewalt oder Gewaltandrohung sowie der aktive Widerstand der betroffenen Person Voraussetzung der Strafbarkeit. Ein sexueller Übergriff muss aus Sicht des Frauenwohlfahrtsverbandes immer dann unter Strafe stehen, wenn er nicht im Einvernehmen geschieht und nicht erst dann, wenn Gewalt, Androhung von Gewalt und/oder Gegenwehr erfolgen. Dies würde mit der Einführung eines Grundtatbestandes nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ gelingen. Zudem drängt der SkF darauf, einen neuen Straftatbestand „tätlicher sexueller Belästigung“ einzuführen, um auch sexuelle Übergriffe wie das sogenannte „Grapschen“ ahnden zu können. Am Donnerstag dieser Woche wird der Bundestag den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge in zweiter Lesung beraten. Der SkF fordert alle Abgeordneten des Bundestages auf, endlich einen wirklich konsequenten strafrechtlichen Schutz des Rechtsgutes der sexuellen Selbstbestimmung zu beschließen. Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 143 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 37 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-Kind-Einrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 37 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband. Nadine Mersch, Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund, Tel. 0231 557026-25, Fax 0231 557026-60, E-Mail: [email protected]
© Copyright 2025 ExpyDoc