PRESSEMITTEILUNG Stärkere Regulierung der Prostitution KDFB und SkF begrüßen gesetzliche Änderungen Köln/Dortmund, 7.7.2016 – Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) und der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. (SkF) begrüßen die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen im Prostituiertenschutzgesetz und sehen darin einen besseren Schutz der in der Prostitution tätigen Frauen. „Wir freuen uns, dass nach mehrjährigen Kontroversen das Prostituiertenschutzgesetz endlich beschlossen ist und danken allen Beteiligten für ihren Einsatz. Nun erwarten wir, dass die Reform tatsächlich zu einer dauerhaften Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von in der Prostitution tätigen Frauen (und Männern) führt“, erklären KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth und SkF Bundesvorsitzende Dr. Anke Klaus. Sie begrüßen die Verankerung notwendiger Schutzstandards, durch die die Würde der Person ein größeres Gewicht erhält. Positiv aus Sicht des KDFB ist, dass besonders der Schutz junger Frauen in der Prostitution durch die persönliche Anmeldepflicht und regelmäßige Gesundheitsberatung verbessert wird. „Wichtig ist, dass das Gesetz die Prostituierten nun erreicht und die Umsetzung in allen Bereichen ohne Verzögerung erfolgt“, fordert KDFB-Präsidentin Flachsbarth. Die beschlossenen Gesetzesänderungen können laut Flachsbarth auch Mittel zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution sein. Nach Meinung des SkF steht der Schutz der Prostituierten auch in engem Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitsprüfung der Bordellbetreiber und der Erlaubnispflicht aller Bordelle. „Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber zukünftig den Betrieb von Prostitutionsstätten strenger regulieren wird und eine Erlaubnis untersagt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausbeutung von Prostituierten Vorschub geleistet und die sexuelle Selbstbestimmung massiv beeinträchtigt wird, z. B. in Form sog. Flat-Rate-Angebote“, erklärt SkF Bundesvorsitzende Dr. Anke Klaus. Beide Frauenverbände weisen darauf hin, dass bei der Umsetzung des Gesetzes eine gute Unterstützung für Prostituierte in besonders gefährdeten Situationen oder Notlagen erfolgen muss. Hierzu sind entsprechende Beratungsangebote zwingend notwendig. Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 200.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Gesellschaft und Kirche ein. Kontakt: Ute Hücker Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. Kaesenstraße 18 50677 Köln Telefon: 0221 8609224 E-Mail: [email protected] Der Sozialdienst katholischer Frauen unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in bundesweit 143 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91 Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter-KindEinrichtungen, 31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband. Kontakt: Nadine Mersch Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. Agnes-Neuhaus-Str. 5 44135 Dortmund Telefon: 0231 557026-25 E-Mail: [email protected]
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