Bieterfragen – Stand 5.7.2016 Treffen Bieteranfragen zu Ausschreibungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ein, werden diese baldmöglichst beantwortet und die Antworten zusammen mit den Anfragen in anonymisierter Form auf der Homepage eingestellt. Bieterfrage 1: In der Leistungsbeschreibung werden die Papiere für Umschlag und Inhalt nur mit den Eigenschaften "holzfrei" und "weiß" aufgeführt. Frage: Handelt es sich bei beiden Materialien um ein "holzfrei weiß Offset" oder um ein "holzfrei weiß mattgestrichen Bilderdruck" ? Beantwortung Bieterfrage 1: Die Papiere sollen holzfrei weiß Offset sein (KEIN Bilderdruck). Bieterfrage 2: Des Weiteren wird der Druck des Umschlags mit 5/0-farbig angegeben. Gehen wir richtig in der Annahme, dass tatsächlich nur die vier Euroskalenfarben (4/0-farbig) und zusätzlich Schutzlack (von Ihnen als 5. Farbe aufgeführt) zur Ausführung kommen soll?“ Beantwortung Bieterfrage 2: Ja, die Annahme ist richtig. Bieterfrage 3: In den technischen Grunddaten der Broschüre steht nur ‚Schutzlack‘ als fünfte Farbe des Umschlags. Soll er glänzend oder matt sein? Beantwortung Bieterfrage 3: Der Schutzlack kann matt oder glänzend sein. Bieterfrage 4: Technologisch ist es besser, wenn die Breite der Broschüre nicht 95, sondern 100 mm ist. Ist es obligatorisch die bestimmte Breite zu beachten, oder dürfen wir 100 mm Breite anbieten? Und wenn das zugelassen ist, wie müssen wir es in unserem Angebot beschreiben, so dass unser Angebot nicht ausgeschlossen wird. Beantwortung Bieterfrage 4: Das Format der Broschüre soll ausgeführt werden wie in den Vergabeunterlagen unter Ziffer 6 angegeben. Bieterfrage 5: Soweit ich verstehe, sind die Vergabeunterlagen die folgenden: -Ausgefülltes Angebotsschreiben; -ausgefülltes Formblatt „Eignungsprüfung“ – Anlage 1; -unterschriebener Vertragsentwurf – Anlage 2; Gibt es auch sonstige Anlagen? Bieterfragen – Stand 5.7.2016 Beantwortung Bieterfrage 5: Wie in Ziffer 2.5.3 der Vergabeunterlagen dargestellt besteht das Angebot aus den von Ihnen genannten Unterlagen, sowie ggf. bei Bietergemeinschaften einer Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Kapitel 2.8. Grundsätzlich sind darüber hinaus keine weiteren Anlagen erforderlich. In Einzelfällen kann es aber weiterer Anlagen bedürfen, wie z.B. wenn die Eigenerklärung nach Buchst. C des Eignungsformblatts nicht abgegeben werden kann und eine Begründung auf einem Beiblatt beigefügt wird. Diese wären dann bei Bedarf noch beizulegen. Bieterfrage 6: Sollen wir irgendwelche Beweise (Unterlagen) für unsere Leistungsfähigkeit mit den anderen Dokumenten einreichen? (Punkt C der Eignungprüfung) Beantwortung Bieterfrage 6: Sofern die Vorgaben in Buchstabe C der Eignungsprüfung erfüllt werden, ist die mit der Unterschrift dieses Dokuments abgegebene Eigenerklärung ausreichend. Beweise, die die Richtigkeit dieser Erklärung belegen, sind bei Angebotsabgabe nicht erforderlich. Bieterfrage 7: Sollen wir als Beilage auch eine Referenz für Nachweis, dass wir mindestens 1 vergleichbaren Referenzauftrag erbracht haben? (Punkt D der Eignungprüfung) Beantwortung Bieterfrage 7: Auch hier ist sofern die Vorgaben in Buchstabe D erfüllt sind, die mit der Unterschrift dieses Dokuments abgegebene Eigenerklärung ausreichend. Beilagen, die die Richtigkeit dieser Erklärung belegen, sind bei Angebotsabgabe nicht erforderlich.
© Copyright 2024 ExpyDoc