Beantwortung Bieterfragen - Stand: 05.07.2016 (pdf | 20 KB)

Bieterfragen – Stand 5.7.2016
Treffen Bieteranfragen zu Ausschreibungen des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ein, werden diese baldmöglichst
beantwortet und die Antworten zusammen mit den Anfragen in anonymisierter Form
auf der Homepage eingestellt.
Bieterfrage 1:
In der Leistungsbeschreibung werden die Papiere für Umschlag und Inhalt nur mit
den Eigenschaften "holzfrei" und "weiß" aufgeführt.
Frage: Handelt es sich bei beiden Materialien um ein "holzfrei weiß Offset" oder um
ein "holzfrei weiß mattgestrichen Bilderdruck" ?
Beantwortung Bieterfrage 1:
Die Papiere sollen holzfrei weiß Offset sein (KEIN Bilderdruck).
Bieterfrage 2:
Des Weiteren wird der Druck des Umschlags mit 5/0-farbig angegeben. Gehen wir
richtig in der Annahme, dass tatsächlich nur die vier Euroskalenfarben (4/0-farbig)
und zusätzlich Schutzlack (von Ihnen als 5. Farbe aufgeführt) zur Ausführung
kommen soll?“
Beantwortung Bieterfrage 2:
Ja, die Annahme ist richtig.
Bieterfrage 3:
In den technischen Grunddaten der Broschüre steht nur ‚Schutzlack‘ als fünfte Farbe
des Umschlags. Soll er glänzend oder matt sein?
Beantwortung Bieterfrage 3:
Der Schutzlack kann matt oder glänzend sein.
Bieterfrage 4:
Technologisch ist es besser, wenn die Breite der Broschüre nicht 95, sondern 100
mm ist. Ist es obligatorisch die bestimmte Breite zu beachten, oder dürfen wir 100
mm Breite anbieten? Und wenn das zugelassen ist, wie müssen wir es in unserem
Angebot beschreiben, so dass unser Angebot nicht ausgeschlossen wird.
Beantwortung Bieterfrage 4:
Das Format der Broschüre soll ausgeführt werden wie in den Vergabeunterlagen
unter Ziffer 6 angegeben.
Bieterfrage 5:
Soweit ich verstehe, sind die Vergabeunterlagen die folgenden:
-Ausgefülltes Angebotsschreiben;
-ausgefülltes Formblatt „Eignungsprüfung“ – Anlage 1;
-unterschriebener Vertragsentwurf – Anlage 2;
Gibt es auch sonstige Anlagen?
Bieterfragen – Stand 5.7.2016
Beantwortung Bieterfrage 5:
Wie in Ziffer 2.5.3 der Vergabeunterlagen dargestellt besteht das Angebot aus den
von Ihnen genannten Unterlagen, sowie ggf. bei Bietergemeinschaften einer
Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Kapitel 2.8. Grundsätzlich
sind darüber hinaus keine weiteren Anlagen erforderlich. In Einzelfällen kann es aber
weiterer Anlagen bedürfen, wie z.B. wenn die Eigenerklärung nach Buchst. C des
Eignungsformblatts nicht abgegeben werden kann und eine Begründung auf einem
Beiblatt beigefügt wird. Diese wären dann bei Bedarf noch beizulegen.
Bieterfrage 6:
Sollen wir irgendwelche Beweise (Unterlagen) für unsere Leistungsfähigkeit mit den
anderen Dokumenten einreichen? (Punkt C der Eignungprüfung)
Beantwortung Bieterfrage 6:
Sofern die Vorgaben in Buchstabe C der Eignungsprüfung erfüllt werden, ist die mit
der Unterschrift dieses Dokuments abgegebene Eigenerklärung ausreichend.
Beweise, die die Richtigkeit dieser Erklärung belegen, sind bei Angebotsabgabe
nicht erforderlich.
Bieterfrage 7:
Sollen wir als Beilage auch eine Referenz für Nachweis, dass wir mindestens 1
vergleichbaren Referenzauftrag erbracht haben? (Punkt D der Eignungprüfung)
Beantwortung Bieterfrage 7:
Auch hier ist sofern die Vorgaben in Buchstabe D erfüllt sind, die mit der Unterschrift
dieses Dokuments abgegebene Eigenerklärung ausreichend. Beilagen, die die
Richtigkeit dieser Erklärung belegen, sind bei Angebotsabgabe nicht erforderlich.