Drucksache 16/12894

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/12894
09.09.2016
Kleine Anfrage 5117
des Abgeordneten Dr. Joachim Stamp FDP
Razzia in Bonn-Bad Godesberg – Grenze zur organisierten Kriminalität überschritten?
Am 29.08.2016 erfolgte in Bonn-Bad Godesberg eine sogenannte Razzia, bei der mehrere
Geschäfte und eine „Shisha Bar“ durchsucht wurden. Am selben Tage fanden in diesem Zusammenhang auch Durchsuchungen im Stadtgebiet von Bochum statt. Wie die Polizei mitteilte, dienten die Durchsuchungen zur Aufhellung möglicher Tatbeiträge der am 10.08.2016
erfolgten tätlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen am Aennchenplatz in
der Godesberger Innenstadt. Laut Augenzeugen sind bei dieser Auseinandersetzung Hiebund Stichwaffen eingesetzt worden. Drei Männer wurden vorübergehend festgenommen.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, des Verdachts des Landfriedens- und Hausfriedensbruchs, des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung. Die „Shisha Bar“, ein Supermarkt und
zwei Immobilienbüros wurden geschlossen und versiegelt. Den Betroffenen wurde der Betrieb
des Gewerbes gemäß § 35 GewO untersagt.
Innerhalb einer Woche lagen jedoch der Stadt bereits drei Gewerbeanmeldungen vor, so dass
die geschlossenen Geschäfte Anfang September wieder öffneten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.
Sind die vorübergehend Festgenommenen bereits polizeibekannt?
2.
Sind die Tatverdächtigen organisierten Banden oder einem bestimmten kriminellen Milieu zuzuordnen?
3.
In welchem Maße wurde die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO ausgesprochen?
Beinhaltete die Untersagung auch § 35 Absatz 1 Satz 2 GewO?
Dr. Joachim Stamp
Datum des Originals: 08.09.2016/Ausgegeben: 09.09.2016
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