LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12894 09.09.2016 Kleine Anfrage 5117 des Abgeordneten Dr. Joachim Stamp FDP Razzia in Bonn-Bad Godesberg – Grenze zur organisierten Kriminalität überschritten? Am 29.08.2016 erfolgte in Bonn-Bad Godesberg eine sogenannte Razzia, bei der mehrere Geschäfte und eine „Shisha Bar“ durchsucht wurden. Am selben Tage fanden in diesem Zusammenhang auch Durchsuchungen im Stadtgebiet von Bochum statt. Wie die Polizei mitteilte, dienten die Durchsuchungen zur Aufhellung möglicher Tatbeiträge der am 10.08.2016 erfolgten tätlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen am Aennchenplatz in der Godesberger Innenstadt. Laut Augenzeugen sind bei dieser Auseinandersetzung Hiebund Stichwaffen eingesetzt worden. Drei Männer wurden vorübergehend festgenommen. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, des Verdachts des Landfriedens- und Hausfriedensbruchs, des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung. Die „Shisha Bar“, ein Supermarkt und zwei Immobilienbüros wurden geschlossen und versiegelt. Den Betroffenen wurde der Betrieb des Gewerbes gemäß § 35 GewO untersagt. Innerhalb einer Woche lagen jedoch der Stadt bereits drei Gewerbeanmeldungen vor, so dass die geschlossenen Geschäfte Anfang September wieder öffneten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Sind die vorübergehend Festgenommenen bereits polizeibekannt? 2. Sind die Tatverdächtigen organisierten Banden oder einem bestimmten kriminellen Milieu zuzuordnen? 3. In welchem Maße wurde die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO ausgesprochen? Beinhaltete die Untersagung auch § 35 Absatz 1 Satz 2 GewO? Dr. Joachim Stamp Datum des Originals: 08.09.2016/Ausgegeben: 09.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
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