Europäische Kommission - Pressemitteilung Fünf Jahre EU-Korea-Freihandelsabkommen haben den Handel beflügelt Brüssel, 1. Juli 2016 Heute vor fünf Jahren ist das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Südkorea in Kraft getreten, das dazu beiträgt, ein Handelsdefizit in einen Handelsüberschuss zu verwandeln. Seit Inkrafttreten des zwischen den beiden Partnern geschlossenen Abkommens im Jahr 2011 sind die EU-Ausfuhren nach Südkorea um 55 % gestiegen. Gleichzeitig konnten die europäischen Unternehmen aufgrund der Abschaffung bzw. Senkung von Zöllen Einsparungen in Höhe von 2,8 Mrd. EUR erzielen. Der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Südkorea nimmt seit 2011 stetig zu und erreichte mit einem Volumen von über 90 Mrd. EUR im Jahr 2015 ein Rekordniveau. Dies sind nur einige Ergebnisse eines heute – am fünften Jahrestag des Inkrafttretens des Handelsabkommens mit Südkorea – veröffentlichten detaillierten Berichts der Europäischen Kommission. Die genannten Zahlen belegen, dass das Abkommen zu einem beträchtlichen Anstieg des Handels geführt hat. Dazu EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström: „Die Zahlen sprechen für sich. Unsere Erfahrungen mit dem Korea-Abkommen dürften dazu beitragen, auch Skeptiker davon zu überzeugen, dass Europa in hohem Maße von mehr Freihandel profitiert. Wenn unsere Unternehmen leichter exportieren können oder wenn die durch den Wegfall von Zöllen eingesparten Beträge in die Unternehmen reinvestiert werden können, wird das Wachstum in Europa angekurbelt. Dies wiederum bedeutet, dass Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Der heutige Jahrestag liefert viele Gründe, die Ärmel hochzukrempeln und alle anderen noch ausstehenden Handelsvereinbarungen der EU zum Abschluss zu bringen." Südkorea gehört jetzt zu den „Top Ten“ der EU-Exportmärkte. Mit dem Abkommen haben sich nicht nur die eher traditionellen Ausfuhren von Maschinen, Beförderungsmitteln und chemischen Erzeugnissen erhöht, sondern auch neue Exportchancen für viele kleine europäische Unternehmen in so unterschiedlichen Branchen wie Lebensmittel und Getränke, Keramik, Verpackungen, Sportgeräte und Buchbindetechnik eröffnet (konkrete Beispiele finden sich auf unserer Website zu Vorteilen des Handels). Das frühere Handelsdefizit der EU mit Südkorea hat sich in einen Handelsüberschuss verwandelt. Ausfuhren von EU-Waren, die zuvor mit besonders hohen Zöllen belegt wurden, wie etwa bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, kommen nun in den Genuss niedrigerer Zollsätze, und die Ausfuhren solcher Waren sind um mehr als 70 % gestiegen. Es gibt Wirtschaftszweige, die mit noch besseren Ergebnissen aufwarten können: So haben sich die Autoverkäufe aus der EU nach Südkorea in den letzten Jahren verdreifacht. Außerdem ist es den EU-Unternehmen gelungen, den Wert der von ihnen in Südkorea erbrachten Dienstleistungen um 11 % und die bilateralen Investitionen um 35 % zu steigern. Die im Vorfeld des Freihandelsabkommens von europäischen Interessenträgern geäußerten Befürchtungen haben sich somit nicht bewahrheitet. Nichtsdestoweniger beobachtet die Europäische Kommission weiterhin die Situation in potenziell sensiblen Bereichen (wie etwa Textilien, Kraftfahrzeuge und Elektronikerzeugnisse) und verfolgt – gemeinsam mit der Zivilgesellschaft – aufmerksam die Auswirkungen des Handels auf die nachhaltige Entwicklung. In diesem Rahmen arbeiten die EU und Korea auch in Fragen der Umwelt und des Arbeitsrechts zusammen. Zudem ermöglicht es das Abkommen den EU-Behörden, die Handelsbedingungen für europäische Unternehmen weiter zu verbessern, indem sie etwaige Probleme in den im Rahmen des Abkommens eingesetzten Durchführungsausschüssen zur Sprache bringen. Die Kommission hat sich mit Südkorea darauf verständigt, etwaige Änderungen des bestehenden Abkommens zu prüfen, um den Erwartungen der Interessenträger auf beiden Seiten weiter entgegenzukommen und es beispielsweise europäischen Unternehmen zu ermöglichen, Ausfuhren über ihre Logistikdrehscheiben in Asien abzuwickeln und gleichzeitig die Vorteile des Freihandelsabkommens zu nutzen. Bedauerlicherweise versäumen es über 35 % der nach Korea exportierenden europäischen Unternehmen, die bevorzugte Behandlung – in Form niedrigerer Zölle und anderer Vorteile – zu beantragen, auf die sie eigentlich Anspruch haben. Hier sind die EU-Mitgliedstaaten in der Pflicht: Sie müssen die Unternehmen über die Vorteile aufklären, die ihnen die bereits in Kraft befindlichen EUHandelsabkommen bieten. Hintergrund Bei den Hauptexportmärkten der EU steht Südkorea an neunter Stelle. Das Land ist ein wichtiger Partner der EU innerhalb globaler Wertschöpfungsketten. Das seit Juli 2011 geltende Abkommen ist das erste umfassende Abkommen, das die EU mit einem asiatischen Partner geschlossen hat, und das ambitionierteste Handelsabkommen, das die EU bisher durchgeführt hat. Das Abkommen hat bedeutende Veränderungen gebracht, wie etwa die beidseitige Beseitigung der Einfuhrzölle auf einen Großteil der zwischen den Partnern gehandelten Waren, den Abbau administrativer Handelshemmnisse und eine gegenseitige Öffnung der Märkte für Dienstleistungen, öffentliche Beschaffungen und Investitionen. Das Abkommen enthält ferner Garantien in Bezug auf die Wettbewerbspolitik, die Regulierungstransparenz und den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums. Nach dem Abkommen mit Südkorea hat die EU mehrere andere Abkommen ausgehandelt, die bereits in Kraft getreten sind, wie die Abkommen mit Kolumbien und Peru, mit zentralamerikanischen Ländern und mit der Ukraine Die Abkommen mit Georgien und der Republik Moldau, die Teil umfassenderer Assoziierungsabkommen sind, werden mit dem heutigen Tag offiziell in Kraft treten, nachdem sie von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Weitere Abkommen, von denen die EU ebenfalls profitieren wird, müssen erst noch Rechtskraft erlangen, so ein umfassendes Handelsabkommen mit Kanada sowie Abkommen mit Singapur und Vietnam. Die im Herbst 2015 vorgestellte neue handelspolitische Strategie der EU – „ Handel für alle“ – beinhaltet Pläne für den Abschluss künftiger Handelsvereinbarungen mit strategischen Partnern der EU, womit ein Beitrag zu mehr Wirtschaftswachstum in Europa geleistet werden soll. Weitere Informationen Jährlicher Bericht über die Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea Website zu Vorteilen des Handels Handelsbeziehungen EU-Korea Handelsstrategie der EU – „Handel für alle“ (2015) IP/16/2356 Kontakt für die Medien: Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85) Axel FOUGNER (+32 2 295 72 76) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc