Fünf Jahre EU-Korea-Freihandelsabkommen haben den Handel

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fünf Jahre EU-Korea-Freihandelsabkommen haben den Handel beflügelt
Brüssel, 1. Juli 2016
Heute vor fünf Jahren ist das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und
Südkorea in Kraft getreten, das dazu beiträgt, ein Handelsdefizit in einen
Handelsüberschuss zu verwandeln.
Seit Inkrafttreten des zwischen den beiden Partnern geschlossenen Abkommens im Jahr 2011 sind die
EU-Ausfuhren nach Südkorea um 55 % gestiegen. Gleichzeitig konnten die europäischen Unternehmen
aufgrund der Abschaffung bzw. Senkung von Zöllen Einsparungen in Höhe von 2,8 Mrd. EUR erzielen.
Der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Südkorea nimmt seit 2011 stetig zu und erreichte mit
einem Volumen von über 90 Mrd. EUR im Jahr 2015 ein Rekordniveau.
Dies sind nur einige Ergebnisse eines heute – am fünften Jahrestag des Inkrafttretens des
Handelsabkommens mit Südkorea – veröffentlichten detaillierten Berichts der Europäischen
Kommission. Die genannten Zahlen belegen, dass das Abkommen zu einem beträchtlichen Anstieg des
Handels geführt hat.
Dazu EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström: „Die Zahlen sprechen für sich. Unsere Erfahrungen
mit dem Korea-Abkommen dürften dazu beitragen, auch Skeptiker davon zu überzeugen, dass Europa
in hohem Maße von mehr Freihandel profitiert. Wenn unsere Unternehmen leichter exportieren können
oder wenn die durch den Wegfall von Zöllen eingesparten Beträge in die Unternehmen reinvestiert
werden können, wird das Wachstum in Europa angekurbelt. Dies wiederum bedeutet, dass
Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Der heutige Jahrestag liefert viele Gründe, die Ärmel
hochzukrempeln und alle anderen noch ausstehenden Handelsvereinbarungen der EU zum Abschluss zu
bringen."
Südkorea gehört jetzt zu den „Top Ten“ der EU-Exportmärkte. Mit dem Abkommen haben sich nicht
nur die eher traditionellen Ausfuhren von Maschinen, Beförderungsmitteln und chemischen
Erzeugnissen erhöht, sondern auch neue Exportchancen für viele kleine europäische Unternehmen in
so unterschiedlichen Branchen wie Lebensmittel und Getränke, Keramik, Verpackungen, Sportgeräte
und Buchbindetechnik eröffnet (konkrete Beispiele finden sich auf unserer Website zu Vorteilen des
Handels). Das frühere Handelsdefizit der EU mit Südkorea hat sich in einen Handelsüberschuss
verwandelt.
Ausfuhren von EU-Waren, die zuvor mit besonders hohen Zöllen belegt wurden, wie etwa bestimmte
landwirtschaftliche Erzeugnisse, kommen nun in den Genuss niedrigerer Zollsätze, und die Ausfuhren
solcher Waren sind um mehr als 70 % gestiegen. Es gibt Wirtschaftszweige, die mit noch besseren
Ergebnissen aufwarten können: So haben sich die Autoverkäufe aus der EU nach Südkorea in den
letzten Jahren verdreifacht. Außerdem ist es den EU-Unternehmen gelungen, den Wert der von ihnen
in Südkorea erbrachten Dienstleistungen um 11 % und die bilateralen Investitionen um 35 % zu
steigern.
Die im Vorfeld des Freihandelsabkommens von europäischen Interessenträgern geäußerten
Befürchtungen haben sich somit nicht bewahrheitet. Nichtsdestoweniger beobachtet die Europäische
Kommission weiterhin die Situation in potenziell sensiblen Bereichen (wie etwa Textilien,
Kraftfahrzeuge und Elektronikerzeugnisse) und verfolgt – gemeinsam mit der Zivilgesellschaft –
aufmerksam die Auswirkungen des Handels auf die nachhaltige Entwicklung. In diesem Rahmen
arbeiten die EU und Korea auch in Fragen der Umwelt und des Arbeitsrechts zusammen.
Zudem ermöglicht es das Abkommen den EU-Behörden, die Handelsbedingungen für europäische
Unternehmen weiter zu verbessern, indem sie etwaige Probleme in den im Rahmen des Abkommens
eingesetzten Durchführungsausschüssen zur Sprache bringen. Die Kommission hat sich mit Südkorea
darauf verständigt, etwaige Änderungen des bestehenden Abkommens zu prüfen, um den Erwartungen
der Interessenträger auf beiden Seiten weiter entgegenzukommen und es beispielsweise europäischen
Unternehmen zu ermöglichen, Ausfuhren über ihre Logistikdrehscheiben in Asien abzuwickeln und
gleichzeitig die Vorteile des Freihandelsabkommens zu nutzen.
Bedauerlicherweise versäumen es über 35 % der nach Korea exportierenden europäischen
Unternehmen, die bevorzugte Behandlung – in Form niedrigerer Zölle und anderer Vorteile – zu
beantragen, auf die sie eigentlich Anspruch haben. Hier sind die EU-Mitgliedstaaten in der Pflicht: Sie
müssen die Unternehmen über die Vorteile aufklären, die ihnen die bereits in Kraft befindlichen EUHandelsabkommen bieten.
Hintergrund
Bei den Hauptexportmärkten der EU steht Südkorea an neunter Stelle. Das Land ist ein wichtiger
Partner der EU innerhalb globaler Wertschöpfungsketten. Das seit Juli 2011 geltende Abkommen ist
das erste umfassende Abkommen, das die EU mit einem asiatischen Partner geschlossen hat, und das
ambitionierteste Handelsabkommen, das die EU bisher durchgeführt hat.
Das Abkommen hat bedeutende Veränderungen gebracht, wie etwa die beidseitige Beseitigung der
Einfuhrzölle auf einen Großteil der zwischen den Partnern gehandelten Waren, den Abbau
administrativer Handelshemmnisse und eine gegenseitige Öffnung der Märkte für Dienstleistungen,
öffentliche Beschaffungen und Investitionen. Das Abkommen enthält ferner Garantien in Bezug auf die
Wettbewerbspolitik, die Regulierungstransparenz und den Schutz von Rechten des geistigen
Eigentums.
Nach dem Abkommen mit Südkorea hat die EU mehrere andere Abkommen ausgehandelt, die bereits
in Kraft getreten sind, wie die Abkommen mit Kolumbien und Peru, mit zentralamerikanischen Ländern
und mit der Ukraine Die Abkommen mit Georgien und der Republik Moldau, die Teil umfassenderer
Assoziierungsabkommen sind, werden mit dem heutigen Tag offiziell in Kraft treten, nachdem sie von
allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert wurden.
Weitere Abkommen, von denen die EU ebenfalls profitieren wird, müssen erst noch Rechtskraft
erlangen, so ein umfassendes Handelsabkommen mit Kanada sowie Abkommen mit Singapur und
Vietnam.
Die im Herbst 2015 vorgestellte neue handelspolitische Strategie der EU – „ Handel für alle“ –
beinhaltet Pläne für den Abschluss künftiger Handelsvereinbarungen mit strategischen Partnern der EU,
womit ein Beitrag zu mehr Wirtschaftswachstum in Europa geleistet werden soll.
Weitere Informationen
Jährlicher Bericht über die Durchführung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Korea
Website zu Vorteilen des Handels
Handelsbeziehungen EU-Korea
Handelsstrategie der EU – „Handel für alle“ (2015)
IP/16/2356
Kontakt für die Medien:
Daniel ROSARIO (+ 32 2 295 61 85)
Axel FOUGNER (+32 2 295 72 76)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail