- Frankenwein

Deutsches Weininstitut GmbH
Gutenbergplatz 3-5 • 55116 Mainz
Postfach 1660 • 55006 Mainz
Telefon 06131 2829-31 • Fax 06131 2829-50
www.deutscheweine.de
[email protected]
Aktenzeichen: DWI2015/20311
11.-13. November 2015 Prowine China, Shanghai
Datum
Veranstaltungsort
Maximale Thekenanzahl
Maximale Anzahl der zu präsentierenden Weine
Beteiligungsgebühr pro Veranstaltung
(mit De-minimis-Erklärung)
Beteiligungsgebühr zu Vollkosten
(ohne De-minimis-Erklärung)
11.-13. November 2015
SNIEC
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Sechs Weine pro Theke
Persönliche Präsenz erwünscht, aber auch eine
Vertretung durch den Importeur möglich
Pro Theke € 1.200*
(*zuzügl. Umsatzsteuer)
Pro Tisch ca. € 3.600* (*zuzügl.Umsatzsteuer)
(Genaue Abrechnung würde folgen)
Anmeldung bis spätestens
13. März 2015
Ansprechpartner im DWI
Manuela Liebchen, Tel: 06131-282931,
[email protected]
Präsentation der Weine
Folgende Leistungen sind im Paketpreis eingeschlossen:
1 Präsentationstheke, 1 Barhocker, 1 Regal, Standbeschilderung, Gläser und Schüttgefäße, 6
Weinkühler, Brot, Wasser, Koordination des Standauf- und Abbaus, Nutzung des
Gemeinschaftslagers inkl. Kühlschränke, Werbemaßnahmen, Besuchermarketing,
Katalogeintrag, Betreuung vor Ort.
Folgende Leistungen müssen von Ihnen selbst getragen werden:
Transport der Weine (Gemeinschaftstransport wird angeboten), Reise und Unterkunft,
individuelles Standzubehör
Bitte Rückfax bis 13.03.2015 an 06131-282950 oder 06131-282970
Verbindliche Anmeldung
ProWine China, Shanghai 11.-13. November 2015
Mit unserer verbindlichen Unterschrift melden wir uns für oben genannte Veranstaltung an. Mit
unserer Unterschrift erkennen wir außerdem die beigefügten Allgemeinen
Teilnahmebedingungen für Gemeinschaftspräsentationen des Deutschen Weininstituts sowie die
Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an geförderten Absatzförderungsmaßnahmen an.
Wir buchen hiermit
eine Theke
€ 1.200
eine Theke ca. € 3.600
(mit De-minimis-Erklärung)*
(ohne De-minimis-Erklärung)*
(*jeweils zuzügl. eventuell anfallender Umsatzsteuer)
Datum, Unterschrift:
Firma (genaue Bezeichnung und Rechtsform):
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
E-Mail Adresse Ansprechpartner:
website
Anbaugebiet:
Umsatzsteuer- Identifikationsnummer:
Fax:
Allgemeine Teilnahmebedingungen
für Firmengemeinschaftsbeteiligungen an internationalen Messen und Tischpräsentationen,
die das Deutsche Weininstitut GmbH, Mainz, veranstaltet
1. Veranstalter
Veranstalter von Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen internationaler Messen im Ausland ist
das Deutsche Weininstitut GmbH, Mainz.
2. Durchführung
Die technisch-organisatorische Durchführung für die Gemeinschaftsstände im Rahmen
internationaler Messen liegt beim Veranstalter oder bei einer vom Veranstalter beauftragten
Durchführungsgesellschaft, die im Rahmen dieser 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen' im
eigenen Namen handelt.
3. Anmeldeberechtigung
Anmeldeberechtigt zur Teilnahme an Gemeinschaftsausstellungen sind Firmen der deutschen
Weinwirtschaft sowie deren ausländischen Niederlassungen und Vertretungen. Eine
Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Ausstellungsfläche an Dritte durch den
Aussteller ist nicht gestattet.
4. Ausstellungsgüter
Ausgestellt werden dürfen die folgenden Produkte, hergestellt ausschließlich aus deutschen
Weintrauben bzw. deren Folgeprodukten:
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Wein
Schaumwein, Qualitätsschaumwein und Sekt
Alkoholreduzierte bzw. entalkoholisierte Weine und Schaumweine
Getränkespezialitäten und Destillate aus Wein, Trester, Hefe
In Absprache mit dem Veranstalter der Gemeinschaftsausstellung eventuell: Verlagsprodukte,
Dienstleistungen und Accessoires zu Wein, Weinbau, Weinpflege, Weinkultur,
Weininformation, Weinlagerung und Weinverkauf.
Ausstellungsgüter, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, hat der Aussteller sofort auf seine
Kosten vom Stand bzw. Tisch zu entfernen. Aussteller, die der Aufforderung des Veranstalters
nicht nachkommen, nicht zugelassene Ausstellungsgüter vom Stand / Tisch zu entfernen, können
sich künftig an den Gemeinschaftsausstellungen oder Messeveranstaltungen des Deutschen
Weininstitutes nicht mehr beteiligen.
5. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechte Anmeldung bei dem
Veranstalter bzw. der Durchführungsgesellschaft unter Anerkennung dieser
Teilnahmebedingungen.
Der Anmeldeschluss für die jeweilige Veranstaltung ergibt sich aus der Messeausschreibung bzw.
dem Anmeldeformular.
6. Zulassung / Standbestätigung
Die Anmeldung des Ausstellers ist erst dann gültig, wenn die in der Ausschreibung festgesetzte
Beteiligungsgebühr vom Aussteller an den Veranstalter/ die Durchführungsgesellschaft bezahlt
wurde und dem Veranstalter die rechtsverbindlich unterschriebene De-minimis Erklärung
vorliegt. Erst danach kann die Zulassung als Aussteller erfolgen.
Der Anmelder wird zugelassen
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nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche
sofern er die in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen
erfüllt
sofern er die Allgemeinen Bedingungen des Deutschen Weinfonds für die Teilnahme an
geförderten Absatzförderungsmaßnahmen erfüllt.
Anmelder, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben,
werden von der Zulassung ausgeschlossen.
Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich bestätigt und ist nur für den/ die darin genannten
Aussteller gültig.
Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter bzw. der
Durchführungsgesellschaft und dem Aussteller geschlossen. Die Verpflichtung zur Zahlung des
Beteiligungsbetrages bleibt rechtsverbindlich, auch wenn z.B. Einfuhrwünschen des Ausstellers
nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der dafür zuständigen Stellen entsprochen wird, das
Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z.B. durch Verlust, Transport- oder Zollverzögerung) oder
überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft oder Einreisevisa für den Aussteller oder seine
Beauftragten nicht rechtzeitig vorliegen.
Das Deutsche Weininstitut ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund
falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später
entfallen.
7. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Rechnung über die Beteiligungsbeträge wird der Gesamtbetrag gemäß dem in
der Rechnung genannten Termin fällig.
8. Rücktritt und Nichtteilnahme
Bis zur Zulassung ist der Rücktritt durch den Aussteller kostenfrei möglich.
Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller
nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugeteilte Standfläche
zu belegen, so hat er den gesamten Beteiligungsbetrag zu zahlen, sofern die Fläche vom
Veranstalter/ der Durchführungsgesellschaft nicht anderweitig belegt werden kann. Wird die
Fläche vom Veranstalter/ von der Durchführungsgesellschaft anderweitig vergeben, reduziert sich
der Beteiligungsbetrag auf 25 %. Ein Austausch von nicht belegten Flächen durch den
Veranstalter/ die Durchführungsgesellschaft zur Wahrung des Gesamtbildes entbindet den
Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Rücktritt und Verzicht werden erst mit
Eingang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter/ der Durchführungsgesellschaft wirksam.
9. Katalogeintragung
Die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit und Zulässigkeit von Katalogeinträgen, für
weinrechtliche Zulässigkeit oder Güte des Wein- und Sektangebots, sonstige rechtliche Folgen
aus Vertragsvereinbarungen zwischen Aussteller und Dritten, trägt allein der Aussteller.
Schadenersatz für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragung ist ausgeschlossen.
10. Verzicht auf Leistungen
Ein Verzicht auf einzelne firmenspezifische oder allgemeine Leistungen begründet keinen
Anspruch auf Minderung des Beteiligungsbeitrages. Sämtliche Materialien und Leistungen stehen
dem Aussteller nur leihweise für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung.
11. Versicherung und Haftpflicht
Die Versicherung der Ausstellungsgüter und der Zusatzeinrichtungen gegen alle Risiken während
des Transports und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl
etc., ist Angelegenheit des Ausstellers.
Das Deutsche Weininstitut und die Durchführungsgesellschaft übernehmen keine Haftung für
Sach- und Personalschäden, es sei denn, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren
Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweislast
hierfür obliegt dem Aussteller.
Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber
verursacht werden, und verpflichtet sich, den Veranstalter von hieraus entstehenden Ansprüchen
Dritter freizustellen.
12. Schlussbestimmung
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen an.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.
Deutsches Weininstitut GmbH, Mainz
Februar 2015