2015 Startermesse Anmeldung - Rheinland-Pfalz

Geschäftsführer:
Sebastian Kreuser
Mainz 14 HRB 4337
USt-IdNr.: DE 149060576
Internet: www.ram-messe.de
www.rheinland-pfalz-ausstellung.de
e-mail: [email protected]
Schillerplatz 7, D - 55116 Mainz
Telefon 0 61 31 / 96 50 4-0
Telefax 0 61 31 / 96 50 4-99
Messe Mainz
Mitglied der Gesellschaft
zur freiwilligen Kontrolle von
Messe- und Ausstellungszahlen
14.-22. März 2015
Kopie für 20.
den Aussteller
bis 22. März
RAM
Regio Ausstellungs GmbH
:JOPSSLYWSH[a
4HPUa
+L\[ZJOSHUK
2015
-PYTPLY\UN(UZJOYPM[;LSLMVU-H_,4HPS\UK0U[LYUL[^LYKLU
PT2H[HSVN0U[LYUL[ZVLPUNL[YHNLU^PLOPLYHUNLNLILU
Firma:
Straße:
PLZ Ort:
Telefon:
;LSLMH_!
Anmeldung
,4HPS! :[HUKNY€L
T-YVU[
T;PLML!
:[HUKHY[
XT:[HUKÅpJOL
4PUK.Y€L
XT
XT
Mietfertigstand A
Mietfertigstand B
(zusteffendes bitte ankreuzen)
Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mwst.
erweitertes
Pauschalpaket
4
4LKPLUWÅPJO[LPU[YHNPURS3PUR¶€
ab einer
Standgröße von 6 m²
als Reihen-,
Eck-, Kopf-, oder Blockstand (<4()LP[YHNVISPNH[VYPZJO!WYVXT/HSSLUÅpJOL€
WYVXT-YLPNLSpUKLÅpJOL € Pauschalpaket + € 65.je weiterer
m²Mwst.
Alle Preise
zuzüglich gesetzlicher
6.)
(UZWYLJOWHY[ULY!
+\YJO^HOS!
/HUK`!
,4HPS!
=VY\UKA\UHTL!
0UOHILY
.LZJOpM[ZM…OYLY
/9(5Y!
Firma:
PLZ Ort:
)LZ[LSS\UNM…YLPUL(UaLPNLPT(\ZZ[LSS\UNZRH[HSVN
(Preise siehe Besondere Ausstellungsbedingungen)
:LP[L
:LP[L
:LP[L
:LP[L
-HYIa\ZJOSHNJ
-PYTLUSVNV
0JOT€JO[LKHZ:LY]PJL/HUKI\JOa\Zp[aSPJOa\T
7+-+VR\TLU[HSZNLKY\JR[LZ,_LTWSHY
>PYKLPU>HZZLYHUZJOS\ZZILU€[PN[&
ja
seit
(I^LPJOLUKL2VYYLZWVUKLUaHKYLZZL 9LJOU\UNZHKYLZZL
:[YHL7VZ[MHJO!
* Achtung: Nach dem 20.02.2015 bestellte Wände
werden mit € 15,00 lfm in Rechnung gestellt.
7LYZ€USPJOOHM[LUKLY
.LZLSSZJOHM[LY
VKLY/9)5Y!
/HUKLSZNLYPJO[SPJO
eingetragen in:
bitte in Spalte
gewünschte Maß angeben!
* ja 1 dasnein
Internet:
StandbegrenzungswändeLYMVYKLYSPJO
9VSS<WZVpapOSLUUPJO[HSZ:[HUKILNYLUa\UNZ^pUKL
Entsprechendes
bitte ankreuzen und bei erweitertem Pauschalpaket
7.)
€
Pauschalpaket
€ 350.9LPOLUZ[HUK 4 m²
XT
XT
,JRZ[HUK
XT
XT
als Reihenstand, inklusive weißen
2VWM)SVJRZ[HUK
XT
XT
Standbegrenzungswänden,
-YLPNLSpUKL IPZXT Stand-Blende,
XT
XT
IPZXT
XT
Teppichboden, KatalogInterneteintrag
und
…ILYXT XT
AUMA Gebühr
;LSLMVU! ;LSLMH_!
>PY]LY[YL[LUMVSNLUKL-PYTHLUTP[LPNLULT7LYZVUHS
(\ZNLZ[LSS[^LYKLU0UMVYTPLY[^PYK…ILY(\ZZ[LSS\UNZ
L_WVUH[L!
)P[[L\UILKPUN[H\ZM…SSLU
nein
(Diese Angabe dient nur zur Information der Messeleitung und ist KEINE Bestellung!)
nach Rechnungserhalt
]LYIPUKSPJOLYAHOS\UNZ[LYTPU!
(UTLSKLZJOS\ZZ!3L[a[LY(\MIH\[HNUHJO
=LYM…NIHYRLP[KLZ7SH[aLZ\UK(Y[KLY,_WVUH[L
+PL(\MUHOTL]VU
<U[LYH\ZZ[LSSLYU
Ia^
a\Zp[aS]LY[YL[LULU-PYTLU^PYKILHU[YHN[
IP[[L3PZ[LTP[(UZJOYPM[LUZLWHYH[ILM…NLU
)YHUJOLU]LYaLPJOUPZ2H[HSVN0U[LYUL[LPU[YHN
>PY^VSSLUPUMVSNLUKLU)YHUJOLU]LY[YL[LUZLPU!
5VTLURSH[\Y5YZPLOL9…JRZLP[L
>LUUUPJO[H\ZNLM…SS[LU[ZJOLPKL[KLY=LYHUZ[HS[LY
Wird vom Veranstalter ausgefüllt:
/HSSL-YLPNLSpUKL
:[HUK5Y! +PL(UNHILU^LYKLU\HH\JOM…YKPL,PU[YHN\UNLUPT2H[HSVN0U[LYUL[
ILU€[PN[ ,PUL ,PUZJOYpUR\UN KLY ,_WVUH[L ILP KLY A\SHZZ\UN ISLPI[
]VYILOHS[LUZŠKLY-(4(4LZZLILKPUN\UNLU(T:[HUKZVSSLUPU
)L[YPLI ]VYNLM…OY[ ^LYKLU (UNHIL KLY .LYp[L A\SHZZ\UN KLY =VY
M…OY\UNISLPI[]VYILOHS[LU
4P[ (INHIL KPLZLY (UTLSK\UN ^LYKLU KPL HUOpUNLUKLU É(SSNLTLPULU
4LZZL\UK(\ZZ[LSS\UNZILKPUN\UNLU¹KLZ-(4(-HJO]LYIHUK4LZZL\UK
(\ZZ[LSS\UNLU \UK KPL É)LZVUKLYLU (\ZZ[LSS\UNZILKPUN\UNLU¹ KLY 9(4
9LNPV(\ZZ[LSS\UNZ.TI/M…YKPLZL=LYHUZ[HS[\UNH\ZKY…JRSPJOHULYRHUU[
Datum
YLJO[Z]LYIPUKSPJOL<U[LYZJOYPM[NLTpKLU=VYH\ZZL[a\UNLU
KLZŠ/.)\UK-PYTLUZ[LTWLS
Bemerkungen:
9,2)-YVU[!
;PLML!
.LZXT!
Ausstellungsbedingungen
Für die auf der Ausstellung einheitlich zu regelnden Bestimmungen gelten im Interesse der Aussteller und zur Vereinfachung des Geschäftsverkehrs die anhängenden Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des Fachverbandes
Messen und Ausstellungen e.V. ergänzt durch die besonderen Ausstellungsbedingungen und die Bestimmungen der
Technischen Mitteilungen der RAM.
Messe Mainz
14. – 22. März 2015
Besondere Ausstellungsbedingungen der
RAM Regio Ausstellungs GmbH Mainz
1. Allgemein:
9. Abbau:
Die nachfolgenden besonderen Ausstellungsbedingungen bilden die vertragliche Grundlage für
die Teilnahme des Ausstellers an der ausgerichteten Veranstaltung. Ergänzende Bestandteile
des Vertrages sind die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen des Fachverbandes Messen und
Ausstellungen e.V. (FAMA) sowie die organisatorischen, technischen und übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller vor Messebeginn zugehen. Der Anmelder sichert zu, dass die von ihm
gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Eventuelle Unklarheiten oder falsche Angaben
gehen zu seinen Lasten. Untervermietung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
Abbaubeginn:
Abbauende:
2. Standmieten:
10. Medienpflichteintrag:
Die Standmiete in den Hallen, einschließlich, wenn bestellt, leihweiser Aufstellung der Rückund Seitenwände (Höhe 2,50 m), ist auf der Vorderseite abgedruckt. Jeder angefangene
Quadratmeter Standfläche wird auf den nächsten vollen Quadratmeter aufgerundet
Für den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft werden als AUMABeitrag je qm Standfläche in den Hallen € 0,30 und im Freigelände € 0,15 erhoben und an den
AUMA abgeführt. Die Beiträge werden getrennt in Rechnung gestellt.
Der AUMA wahrt die vielfältigen Belange der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messewesens.
Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.
3. Zulassungsbestätigung:
Mit dem Zugang der Zulassungsbestätigung beim Aussteller kommt der Mietvertrag zwischen
Aussteller und der RAM Regio Ausstellungs GmbH zustande. Weicht der Inhalt der Zulassungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach
Maßgabe der Zulassungsbestätigung zustande, dass der Aussteller binnen 8 Tagen schriftlich
widerspricht. (s. Ziffer 6 der FAMA-Bedingungen).
4. Werbeflächen:
Für Werbeflächen innerhalb des Ausstellungsgeländes werden je qm € 90,- berechnet. Für
besonders bevorzugte Plätze wird ein Aufschlag erhoben. Gestaltung sowie Anbringung der
Werbefläche sind Sache des Mieters.
Ein Entwurf ist vor Beginn der Ausstellung vorzulegen.
5. Zahlungstermin und –bedingungen:
Zahlungstermine und Beteiligungskosten ergeben sich aus dem Anmeldeformular. Auf Antrag
des Ausstellers (sh. Anmeldeformular) kann die Berechnung des Beteiligungspreises an einen
Dritten vereinbart werden. Nachträglich kann eine Berechnung an einen Dritten nur erfolgen,
wenn der Aussteller dies schriftlich mitteilt und ein neues Anmeldeformular, unterzeichnet vom
neuen Rechnungsempfänger, bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung der RAM
Regio Ausstellungs GmbH vorliegt.
Sonntag, 22. März 2015, 19.00 Uhr
Dienstag, 24. März 2015, 14.00 Uhr
Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werden nach dem für die
Beendigung des Abbaues festgelegten Termin auf Kosten des Ausstellers entfernt und kostenpflichtig entsorgt. Die Standflächen und das Mietmaterial der Vertragsfirmen sind im ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Beschädigungen der Bausubstanz, der techn. Einrichtungen und des Geländes sind unverzüglich der Ausstellungsleitung mitzuteilen. Dafür haftet der
Aussteller.
Der Medienpflichteintrag inkl. Link enthält ein alphabetisches Firmenverzeichnis. Der Eintrag im
Firmenverzeichnis umfasst den Firmennamen, Anschrift, Hallen- und Standbezeichnung und im
Internet auch einen Link zur eigenen Homepage und kostet 158,- € zuzüglich gesetzl. MwSt.
Der Eintrag ist obligatorisch und wird mit der Standmiete berechnet. Zusätze und Texterweiterung sind gegen Gebühr möglich. Trotz sorgfältiger Bearbeitung des Materials können
weder Herausgeber noch Druckerei eine Gewähr für vollständige und richtige Eintragung und
Veröffentlichungen übernehmen; ebenso müssen Änderungen vorbehalten bleiben. Nachdruck,
auch auszugsweise, nur mit Zustimmung des Herausgebers. Der Aussteller ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Optimierung der Besucherwerbung anlässlich der RheinlandPfalz Ausstellung 2015 an regionale Medien weitergegeben werden, sofern er diesem nicht
schriftlich widerspricht. Bei Anmeldung nach Redaktionsschluss des Katalogs am 23.02.2015
erfolgt lediglich ein Eintrag im Internetverzeichnis.
11. Bestellschein für technische Leistungen:
Für alle technischen Leistungen werden mit den „Technischen Mitteilungen“ Bestellscheine mit
Angabe der Preise und Lieferbedingungen übersandt. Mit Einsendung der Bestellscheine erteilt
der Aussteller den zuständigen Vertragsfirmen den Auftrag und verpflichtet sich zur Übernahme
der entstehenden Kosten. Die in den „Technischen Mitteilungen“ aufgeführten technischen
Richtlinien – Aufbaubestimmungen und Brandschutzmaßnahmen/Feuersicherheitsbestimmungen – sind Vertragsbestandteil der Beteiligung.
12. Verkauf:
Die Abgabe von Kostproben, Speisen und Getränken, zum Verzehr an Ort und Stelle, muss von
der Ausstellungsleitung genehmigt werden.
Der Verkauf von Waren aller Art, auch von Speisen und Getränken, ist unwiderruflich um 18.00
Uhr einzustellen.
13. Verlosungen:
Tombolas, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele u.ä. dürfen weder gegen Entgelt noch gegen
Spenden durchgeführt werden.
14. Einzelne Bedingungen:
6. Ort - Dauer - Öffnungszeit:
Die „Rheinland-Pfalz Ausstellung“ findet vom Samstag, den 14. März 2015 bis Sonntag, den 22.
März 2015 in Mainz, auf dem Gelände der Messe Mainz statt. Sie ist an allen Tagen von 10-18
Uhr geöffnet (Einlass bis 17.00 Uhr), Öffnungszeiten für Aussteller 8.30-19.00 Uhr.
Sollten einzelne Bedingungen in ihrem Wortlaut oder auch Sinn mit Bestimmungen in den
allgemeinen Ausstellungsbedingungen nicht übereinstimmen, so gelten die Regelungen in den
besonderen Ausstellungsbedingungen.
7. Aufbau:
15. Versicherung:
Beginn des Aufbaues:
Beendigung des Aufbaues:
Donnerstag 19. März 2015, 08.30 Uhr
Freitag,
20. März 2015, 09.30 Uhr
Eine Vorverlegung des Aufbautermines ist nicht möglich. Im Rahmen der Verkehrsregelung
werden zeitlich begrenzte Passierscheine gegen Hinterlegungsgebühr ausgegeben.
Stände, mit deren Aufbau am Tag vor Beginn der Ausstellung bis 12 Uhr nicht begonnen
worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber
verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden. Die
Standbegrenzungswände werden im Bedarfsfall kostenlos und in gereinigtem Zustand zur
Verfügung gestellt, sowie auf- und abgebaut. Der Aussteller hat sich bezüglich des Umgangs
mit den Wänden an die Vorgabe seines Vertragspartners zu halten. Der Veranstalter haftet
weder für die Beschaffenheit der Wände noch für die technische Ausführung der Aufstellung
oder deren Festigkeit.
In die Wände dürfen keine Löcher geschlagen oder gesägt werden. Der Fußboden, die
Hallenkonstruktion, Säulen sowie feste Einbauten dürfen nicht gestrichen oder tapeziert
werden. Die Installations- und Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein.
Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein. Die Überschreitung der normalen
Bauhöhe von 250 cm muss der Ausstellungsleitung gemeldet und von dieser genehmigt
werden.
Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung sowie Art und Inhalt der Werbeaussagen
bleiben vorbehalten. Akustische und optische Werbeträger sind in jedem Fall antrags- und
genehmigungspflichtig. Alle rechtlichen und gewerblichen Vorschriften, insbesondere die
Preisauszeichnung müssen beachtet werden.
Der Verkauf von Waffen (Schuss-, Hieb- und Stichwaffen), gefälschten Markenartikeln, Raubkopien, jugendgefährdeten Medien und geschützte Tierpräparate sind auf der Rheinland-Pfalz
Ausstellung nicht zulässig.
Die RAM Regio Ausstellungs GmbH haftet nicht für Schäden und Verluste an Standaufbauten
und am Schaugut. Der Abschluss einer Versicherung des Ausstellungsgutes und einer Haftpflicht wird empfohlen.
16. Anzeige im Ausstellungskatalog/Ausstellungszeitung:
Der Ausstellungskatalog bietet für Sie die Möglichkeit einer flankierenden Werbemaßnahme
ohne Streuverlust. Bei Schaltung von Anzeigen durch Werbemittler gilt die separat einsehbare
Grundpreisliste.
Auflage:
40.000 (kostenlos an Besucher)
Druckverfahren:
Offset
Druckunterlagen:
Printfähige pdf-, tif- oder jpg-Dateien möglich
Anzeigenpreise:
Innenseiten
1/1 Seite
€ 1.050,1/2 Seite
€ 590,1/3 Seite
€ 400,1/4 Seite
€ 340,Farbzuschlag
€ 250,Firmenlogo
€ 120,Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für Wechsel und Schecks, ist Mainz. Sofern einzelne
Bestimmungen der Ausstellungsbedingungen unwirksam sind, wird der Bestand der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt.
18. Veranstalter:
8. Abfallentsorgung/Mülltrennung:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Verursacher verpflichtet, für eine sachgerechte
Müllbeseitigung Sorge zu tragen.
Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Mülltrennung nach verwertbaren
Stoffen durchzuführen. Umweltbelastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden, Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Produktionsabfälle und Werbemittel werden nicht
mehr als Gewerbemüll behandelt und sind auf eigene Kosten zu entsorgen. Einweggeschirr,
Einwegflaschen und Dosen sind nicht gestattet. Speisen und Getränke müssen in
Mehrwegbehältnissen abgegeben werden.
Schillerplatz 7, 55116 Mainz
Telefon 0 61 31 / 96 50 4-0
Telefax 0 61 31 / 96 50 4-99
Internet: www.ram-messe.de
www.rheinland-pfalz-ausstellung.de
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Sebastian Kreuser
Register Gericht Mainz 14 HRB 4337, Ust-IdNr.: DE 149060576