Geschäftsführer: Sebastian Kreuser Mainz 14 HRB 4337 USt-IdNr.: DE 149060576 Internet: www.ram-messe.de www.rheinland-pfalz-ausstellung.de e-mail: [email protected] Schillerplatz 7, D - 55116 Mainz Telefon 0 61 31 / 96 50 4-0 Telefax 0 61 31 / 96 50 4-99 Messe Mainz Mitglied der Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen 14.-22. März 2015 Kopie für 20. den Aussteller bis 22. März RAM Regio Ausstellungs GmbH :JOPSSLYWSH[a 4HPUa +L\[ZJOSHUK 2015 -PYTPLY\UN(UZJOYPM[;LSLMVU-H_,4HPS\UK0U[LYUL[^LYKLU PT2H[HSVN0U[LYUL[ZVLPUNL[YHNLU^PLOPLYHUNLNLILU Firma: Straße: PLZ Ort: Telefon: ;LSLMH_! Anmeldung ,4HPS! :[HUKNYL T-YVU[ T;PLML! :[HUKHY[ XT:[HUKÅpJOL 4PUK.YL XT XT Mietfertigstand A Mietfertigstand B (zusteffendes bitte ankreuzen) Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mwst. erweitertes Pauschalpaket 4 4LKPLUWÅPJO[LPU[YHNPURS3PUR¶€ ab einer Standgröße von 6 m² als Reihen-, Eck-, Kopf-, oder Blockstand (<4()LP[YHNVISPNH[VYPZJO!WYVXT/HSSLUÅpJOL€ WYVXT-YLPNLSpUKLÅpJOL € Pauschalpaket + € 65.je weiterer m²Mwst. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher 6.) (UZWYLJOWHY[ULY! +\YJO^HOS! /HUK`! ,4HPS! =VY\UKA\UHTL! 0UOHILY .LZJOpM[ZM OYLY /9(5Y! Firma: PLZ Ort: )LZ[LSS\UNM YLPUL(UaLPNLPT(\ZZ[LSS\UNZRH[HSVN (Preise siehe Besondere Ausstellungsbedingungen) :LP[L :LP[L :LP[L :LP[L -HYIa\ZJOSHNJ -PYTLUSVNV 0JOTJO[LKHZ:LY]PJL/HUKI\JOa\Zp[aSPJOa\T 7+-+VR\TLU[HSZNLKY\JR[LZ,_LTWSHY >PYKLPU>HZZLYHUZJOS\ZZILU[PN[& ja seit (I^LPJOLUKL2VYYLZWVUKLUaHKYLZZL 9LJOU\UNZHKYLZZL :[YHL7VZ[MHJO! * Achtung: Nach dem 20.02.2015 bestellte Wände werden mit € 15,00 lfm in Rechnung gestellt. 7LYZUSPJOOHM[LUKLY .LZLSSZJOHM[LY VKLY/9)5Y! /HUKLSZNLYPJO[SPJO eingetragen in: bitte in Spalte gewünschte Maß angeben! * ja 1 dasnein Internet: StandbegrenzungswändeLYMVYKLYSPJO 9VSS<WZVpapOSLUUPJO[HSZ:[HUKILNYLUa\UNZ^pUKL Entsprechendes bitte ankreuzen und bei erweitertem Pauschalpaket 7.) € Pauschalpaket € 350.9LPOLUZ[HUK 4 m² XT XT ,JRZ[HUK XT XT als Reihenstand, inklusive weißen 2VWM)SVJRZ[HUK XT XT Standbegrenzungswänden, -YLPNLSpUKL IPZXT Stand-Blende, XT XT IPZXT XT Teppichboden, KatalogInterneteintrag und ILYXT XT AUMA Gebühr ;LSLMVU! ;LSLMH_! >PY]LY[YL[LUMVSNLUKL-PYTHLUTP[LPNLULT7LYZVUHS (\ZNLZ[LSS[^LYKLU0UMVYTPLY[^PYK ILY(\ZZ[LSS\UNZ L_WVUH[L! )P[[L\UILKPUN[H\ZM SSLU nein (Diese Angabe dient nur zur Information der Messeleitung und ist KEINE Bestellung!) nach Rechnungserhalt ]LYIPUKSPJOLYAHOS\UNZ[LYTPU! (UTLSKLZJOS\ZZ!3L[a[LY(\MIH\[HNUHJO =LYM NIHYRLP[KLZ7SH[aLZ\UK(Y[KLY,_WVUH[L +PL(\MUHOTL]VU <U[LYH\ZZ[LSSLYU Ia^ a\Zp[aS]LY[YL[LULU-PYTLU^PYKILHU[YHN[ IP[[L3PZ[LTP[(UZJOYPM[LUZLWHYH[ILM NLU )YHUJOLU]LYaLPJOUPZ2H[HSVN0U[LYUL[LPU[YHN >PY^VSSLUPUMVSNLUKLU)YHUJOLU]LY[YL[LUZLPU! 5VTLURSH[\Y5YZPLOL9 JRZLP[L >LUUUPJO[H\ZNLM SS[LU[ZJOLPKL[KLY=LYHUZ[HS[LY Wird vom Veranstalter ausgefüllt: /HSSL-YLPNLSpUKL :[HUK5Y! +PL(UNHILU^LYKLU\HH\JOM YKPL,PU[YHN\UNLUPT2H[HSVN0U[LYUL[ ILU[PN[ ,PUL ,PUZJOYpUR\UN KLY ,_WVUH[L ILP KLY A\SHZZ\UN ISLPI[ ]VYILOHS[LUZKLY-(4(4LZZLILKPUN\UNLU(T:[HUKZVSSLUPU )L[YPLI ]VYNLM OY[ ^LYKLU (UNHIL KLY .LYp[L A\SHZZ\UN KLY =VY M OY\UNISLPI[]VYILOHS[LU 4P[ (INHIL KPLZLY (UTLSK\UN ^LYKLU KPL HUOpUNLUKLU É(SSNLTLPULU 4LZZL\UK(\ZZ[LSS\UNZILKPUN\UNLU¹KLZ-(4(-HJO]LYIHUK4LZZL\UK (\ZZ[LSS\UNLU \UK KPL É)LZVUKLYLU (\ZZ[LSS\UNZILKPUN\UNLU¹ KLY 9(4 9LNPV(\ZZ[LSS\UNZ.TI/M YKPLZL=LYHUZ[HS[\UNH\ZKY JRSPJOHULYRHUU[ Datum YLJO[Z]LYIPUKSPJOL<U[LYZJOYPM[NLTpKLU=VYH\ZZL[a\UNLU KLZ/.)\UK-PYTLUZ[LTWLS Bemerkungen: 9,2)-YVU[! ;PLML! .LZXT! Ausstellungsbedingungen Für die auf der Ausstellung einheitlich zu regelnden Bestimmungen gelten im Interesse der Aussteller und zur Vereinfachung des Geschäftsverkehrs die anhängenden Allgemeinen Messe- und Ausstellungsbedingungen des Fachverbandes Messen und Ausstellungen e.V. ergänzt durch die besonderen Ausstellungsbedingungen und die Bestimmungen der Technischen Mitteilungen der RAM. Messe Mainz 14. – 22. März 2015 Besondere Ausstellungsbedingungen der RAM Regio Ausstellungs GmbH Mainz 1. Allgemein: 9. Abbau: Die nachfolgenden besonderen Ausstellungsbedingungen bilden die vertragliche Grundlage für die Teilnahme des Ausstellers an der ausgerichteten Veranstaltung. Ergänzende Bestandteile des Vertrages sind die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen des Fachverbandes Messen und Ausstellungen e.V. (FAMA) sowie die organisatorischen, technischen und übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller vor Messebeginn zugehen. Der Anmelder sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Eventuelle Unklarheiten oder falsche Angaben gehen zu seinen Lasten. Untervermietung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Abbaubeginn: Abbauende: 2. Standmieten: 10. Medienpflichteintrag: Die Standmiete in den Hallen, einschließlich, wenn bestellt, leihweiser Aufstellung der Rückund Seitenwände (Höhe 2,50 m), ist auf der Vorderseite abgedruckt. Jeder angefangene Quadratmeter Standfläche wird auf den nächsten vollen Quadratmeter aufgerundet Für den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft werden als AUMABeitrag je qm Standfläche in den Hallen € 0,30 und im Freigelände € 0,15 erhoben und an den AUMA abgeführt. Die Beiträge werden getrennt in Rechnung gestellt. Der AUMA wahrt die vielfältigen Belange der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messewesens. Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. 3. Zulassungsbestätigung: Mit dem Zugang der Zulassungsbestätigung beim Aussteller kommt der Mietvertrag zwischen Aussteller und der RAM Regio Ausstellungs GmbH zustande. Weicht der Inhalt der Zulassungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassungsbestätigung zustande, dass der Aussteller binnen 8 Tagen schriftlich widerspricht. (s. Ziffer 6 der FAMA-Bedingungen). 4. Werbeflächen: Für Werbeflächen innerhalb des Ausstellungsgeländes werden je qm € 90,- berechnet. Für besonders bevorzugte Plätze wird ein Aufschlag erhoben. Gestaltung sowie Anbringung der Werbefläche sind Sache des Mieters. Ein Entwurf ist vor Beginn der Ausstellung vorzulegen. 5. Zahlungstermin und –bedingungen: Zahlungstermine und Beteiligungskosten ergeben sich aus dem Anmeldeformular. Auf Antrag des Ausstellers (sh. Anmeldeformular) kann die Berechnung des Beteiligungspreises an einen Dritten vereinbart werden. Nachträglich kann eine Berechnung an einen Dritten nur erfolgen, wenn der Aussteller dies schriftlich mitteilt und ein neues Anmeldeformular, unterzeichnet vom neuen Rechnungsempfänger, bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung der RAM Regio Ausstellungs GmbH vorliegt. Sonntag, 22. März 2015, 19.00 Uhr Dienstag, 24. März 2015, 14.00 Uhr Nicht abgebaute Stände oder nicht abtransportierte Ausstellungsgüter werden nach dem für die Beendigung des Abbaues festgelegten Termin auf Kosten des Ausstellers entfernt und kostenpflichtig entsorgt. Die Standflächen und das Mietmaterial der Vertragsfirmen sind im ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Beschädigungen der Bausubstanz, der techn. Einrichtungen und des Geländes sind unverzüglich der Ausstellungsleitung mitzuteilen. Dafür haftet der Aussteller. Der Medienpflichteintrag inkl. Link enthält ein alphabetisches Firmenverzeichnis. Der Eintrag im Firmenverzeichnis umfasst den Firmennamen, Anschrift, Hallen- und Standbezeichnung und im Internet auch einen Link zur eigenen Homepage und kostet 158,- € zuzüglich gesetzl. MwSt. Der Eintrag ist obligatorisch und wird mit der Standmiete berechnet. Zusätze und Texterweiterung sind gegen Gebühr möglich. Trotz sorgfältiger Bearbeitung des Materials können weder Herausgeber noch Druckerei eine Gewähr für vollständige und richtige Eintragung und Veröffentlichungen übernehmen; ebenso müssen Änderungen vorbehalten bleiben. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Zustimmung des Herausgebers. Der Aussteller ist damit einverstanden, dass seine Daten zur Optimierung der Besucherwerbung anlässlich der RheinlandPfalz Ausstellung 2015 an regionale Medien weitergegeben werden, sofern er diesem nicht schriftlich widerspricht. Bei Anmeldung nach Redaktionsschluss des Katalogs am 23.02.2015 erfolgt lediglich ein Eintrag im Internetverzeichnis. 11. Bestellschein für technische Leistungen: Für alle technischen Leistungen werden mit den „Technischen Mitteilungen“ Bestellscheine mit Angabe der Preise und Lieferbedingungen übersandt. Mit Einsendung der Bestellscheine erteilt der Aussteller den zuständigen Vertragsfirmen den Auftrag und verpflichtet sich zur Übernahme der entstehenden Kosten. Die in den „Technischen Mitteilungen“ aufgeführten technischen Richtlinien – Aufbaubestimmungen und Brandschutzmaßnahmen/Feuersicherheitsbestimmungen – sind Vertragsbestandteil der Beteiligung. 12. Verkauf: Die Abgabe von Kostproben, Speisen und Getränken, zum Verzehr an Ort und Stelle, muss von der Ausstellungsleitung genehmigt werden. Der Verkauf von Waren aller Art, auch von Speisen und Getränken, ist unwiderruflich um 18.00 Uhr einzustellen. 13. Verlosungen: Tombolas, Preisausschreiben, Quiz, Gewinnspiele u.ä. dürfen weder gegen Entgelt noch gegen Spenden durchgeführt werden. 14. Einzelne Bedingungen: 6. Ort - Dauer - Öffnungszeit: Die „Rheinland-Pfalz Ausstellung“ findet vom Samstag, den 14. März 2015 bis Sonntag, den 22. März 2015 in Mainz, auf dem Gelände der Messe Mainz statt. Sie ist an allen Tagen von 10-18 Uhr geöffnet (Einlass bis 17.00 Uhr), Öffnungszeiten für Aussteller 8.30-19.00 Uhr. Sollten einzelne Bedingungen in ihrem Wortlaut oder auch Sinn mit Bestimmungen in den allgemeinen Ausstellungsbedingungen nicht übereinstimmen, so gelten die Regelungen in den besonderen Ausstellungsbedingungen. 7. Aufbau: 15. Versicherung: Beginn des Aufbaues: Beendigung des Aufbaues: Donnerstag 19. März 2015, 08.30 Uhr Freitag, 20. März 2015, 09.30 Uhr Eine Vorverlegung des Aufbautermines ist nicht möglich. Im Rahmen der Verkehrsregelung werden zeitlich begrenzte Passierscheine gegen Hinterlegungsgebühr ausgegeben. Stände, mit deren Aufbau am Tag vor Beginn der Ausstellung bis 12 Uhr nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden. Die Standbegrenzungswände werden im Bedarfsfall kostenlos und in gereinigtem Zustand zur Verfügung gestellt, sowie auf- und abgebaut. Der Aussteller hat sich bezüglich des Umgangs mit den Wänden an die Vorgabe seines Vertragspartners zu halten. Der Veranstalter haftet weder für die Beschaffenheit der Wände noch für die technische Ausführung der Aufstellung oder deren Festigkeit. In die Wände dürfen keine Löcher geschlagen oder gesägt werden. Der Fußboden, die Hallenkonstruktion, Säulen sowie feste Einbauten dürfen nicht gestrichen oder tapeziert werden. Die Installations- und Feuerschutzeinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein. Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein. Die Überschreitung der normalen Bauhöhe von 250 cm muss der Ausstellungsleitung gemeldet und von dieser genehmigt werden. Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung sowie Art und Inhalt der Werbeaussagen bleiben vorbehalten. Akustische und optische Werbeträger sind in jedem Fall antrags- und genehmigungspflichtig. Alle rechtlichen und gewerblichen Vorschriften, insbesondere die Preisauszeichnung müssen beachtet werden. Der Verkauf von Waffen (Schuss-, Hieb- und Stichwaffen), gefälschten Markenartikeln, Raubkopien, jugendgefährdeten Medien und geschützte Tierpräparate sind auf der Rheinland-Pfalz Ausstellung nicht zulässig. Die RAM Regio Ausstellungs GmbH haftet nicht für Schäden und Verluste an Standaufbauten und am Schaugut. Der Abschluss einer Versicherung des Ausstellungsgutes und einer Haftpflicht wird empfohlen. 16. Anzeige im Ausstellungskatalog/Ausstellungszeitung: Der Ausstellungskatalog bietet für Sie die Möglichkeit einer flankierenden Werbemaßnahme ohne Streuverlust. Bei Schaltung von Anzeigen durch Werbemittler gilt die separat einsehbare Grundpreisliste. Auflage: 40.000 (kostenlos an Besucher) Druckverfahren: Offset Druckunterlagen: Printfähige pdf-, tif- oder jpg-Dateien möglich Anzeigenpreise: Innenseiten 1/1 Seite € 1.050,1/2 Seite € 590,1/3 Seite € 400,1/4 Seite € 340,Farbzuschlag € 250,Firmenlogo € 120,Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. 17. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Der Gerichtsstand und Erfüllungsort, auch für Wechsel und Schecks, ist Mainz. Sofern einzelne Bestimmungen der Ausstellungsbedingungen unwirksam sind, wird der Bestand der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt. 18. Veranstalter: 8. Abfallentsorgung/Mülltrennung: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist der Verursacher verpflichtet, für eine sachgerechte Müllbeseitigung Sorge zu tragen. Dem Aussteller ist vorgeschrieben, Abfall zu vermeiden und Mülltrennung nach verwertbaren Stoffen durchzuführen. Umweltbelastende Abfallstoffe, Standbauteile, Teppichböden, Mischabfälle, Verpackungen, Sperrmüll, Bauschutt, Produktionsabfälle und Werbemittel werden nicht mehr als Gewerbemüll behandelt und sind auf eigene Kosten zu entsorgen. Einweggeschirr, Einwegflaschen und Dosen sind nicht gestattet. Speisen und Getränke müssen in Mehrwegbehältnissen abgegeben werden. Schillerplatz 7, 55116 Mainz Telefon 0 61 31 / 96 50 4-0 Telefax 0 61 31 / 96 50 4-99 Internet: www.ram-messe.de www.rheinland-pfalz-ausstellung.de E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Sebastian Kreuser Register Gericht Mainz 14 HRB 4337, Ust-IdNr.: DE 149060576
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