8. - 10. Mai 2015
Bayerische BauAkademie
Ansbacher Straße 20
91555 Feuchtwangen
Tel. 09852 / 9002-0
[email protected]
STANDANMELDUNG
Rückfax: 09852 / 9002-909 Anmeldeschluss: 31.3.2015
Firma: ___________________________________________________________________________
Ansprechpartner: __________________________________________________________________
Straße / Haus-Nr.: __________________________________________________________________
Postleitzahl / Ort: __________________________________________________________________
Telefon: ________________________
Telefax: ________________________________________
E-Mail: _________________________
Internetadresse: _________________________________
Ausstellungsobjekte / Maschinen: ______________________________________________________
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Standwünsche:
 Ausstellungsfläche Halle: ________ m260,00 € / m²
 Ausstellungsfläche Freifläche: ________ m218,00 € / m²
 Übungsgelände ca. 300 m2, pauschal 450,00 € (buchbar nur zusammen mit Ausstellungsfläche)
 Teilnahme an Maschinenpräsentation
 Elektroanschluss 230 V, max. 16 A 80,00 €
 Elektroanschluss 400 V
Tarife siehe umseitige Allgemeine Teilnahmebedingungen
Wir benötigen Unterkünfte in der Bayerischen BauAkademie:
 Einzelzimmer: Anzahl: ________
inkl. Frühstück á 55,00 €  Appartement Einzelbelegung: Anzahl: ________ inkl. Frühstück á 70,00 €  Appartement Doppelbelegung: Anzahl: ________ inkl. Frühstück á 120,00 € Nach Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr für Werbung und Entsorgung von 230,00 € fällig.
Mit dieser Anmeldung erkennen wir die umseitigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Bayerischen BauAkademie an.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer!
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1.Allgemeines
Die Bayerische BauAkademie veranstaltet den BauMaschinenTag 2015
für das Berufsförderungswerk des
Bayerischen Baugewerbes e. V.
Zu dieser Ausstellung sind nach entsprechender Anmeldung Aussteller
mit den benannten Ausstellungsgegenständen zugelassen.
2. Veranstalter und
Veranstaltungsort
Veranstalter: Berufsförderungswerk
des Bayerischen Baugewerbes e. V.
Veranstaltungsort: Bayerische BauAkademie, Ansbacher Str. 20, 91555
Feuchtwangen, Tel.: 09852 / 9002-0,
Telefax: 09852 / 9002-909
3.Veranstaltungszeitraum
und Fristen
(1) Die Ausstellung wird von Freitag,
8.5. bis Sonntag, 10.5.2015 veranstaltet.
(2) Die Messe ist täglich von 9.30 bis
17.30 Uhr geöffnet. Nach 18.00 Uhr
ist der Aufenthalt auf dem Ausstellungsgelände nicht mehr gestattet.
(3) Die Anlieferung kann nur bei besetztem Messestand mit Ansprechpartner des Ausstellers erfolgen. Die
Anlieferung der Silos, Container, etc.
mit Lkws über 7,5 t zul. Ges.gew. muss
bis Mittwoch, 6.5.2015 erfolgen. Danach ist eine Zufahrt von Lkws über
7,5 t zul. Ges.gew. nicht mehr möglich!
Mit dem Standaufbau auf der Freifläche des Veranstalters kann ab
Mittwoch, 29.4.2015, 8.00 Uhr begonnen werden, in den Hallen des
Veranstalters ab Freitag, 30.4.2015,
8.00 Uhr. Danach täglich von 7.00 18.00 Uhr. Ab Donnerstag, 7.5.2015
ist die Einfahrt zeitlich begrenzt
(2 Std.) und nur mit Pfand (50,00 €)
möglich. Achtung: Am Feiertag, den
1.5.2015 sowie am Sonntag, 3.5.2015
KEIN Aufbau!
(4) Der Abbau beginnt nach Messeende am Sonntag, 10.5.2015, 17.30
bis 21.00 Uhr (keine lärmintensiven
Arbeiten!). Eine Zufahrt mit Lkws
über 7,5 t zul. Ges.gew. zur Abholung von Silos, Containern, etc. ist ab
Montag, 11.5.2015 jeweils von 8.00
Uhr bis 18.00 Uhr möglich.
Im Freigelände muss sowohl der Abbau als auch der Abtransport aller
Ausstellungsgegenstände bis Mittwoch, 13.5.2015 abgeschlossen sein,
danach fallen je nicht vollständig
geräumter Ausstellungsfläche pro
Tag zusätzliche Kosten in Höhe von
500,00 € an.
Nach Ausstellungsende ist der ursprüngliche Zustand der zur Verfügung gestellten Ausstellungsfläche
wieder herzustellen. Ev. anfallende
Kosten werden dem Aussteller in
Rechnung gestellt.
4. Beteiligungspreise und Leistungen
(1) Die Beteiligungspreise werden
auf den Anmeldeformularen bekannt
gegeben.
(2) Sie schließen ein:
- Bereitstellung der Standfläche
(3) Für einen Stromanschluss 230 V
werden 80,00 € berechnet (pauschal
und inkl. Stromverbrauch). Die Elektroverteilung auf dem Messestand
muss vom Aussteller selbst installiert
bzw. beauftragt werden.
Für einen Elektroanschluss 400 V
Kraftstrom entstehen Kosten in Höhe
von jeweils pauschal und inkl. Stromverbrauch:
-120,00 €, abgesichert mit 16 A
-150,00 €, abgesichert mit 32 A
-170,00 €, abgesichert mit 63 A
-190,00 €, abgesichert mit 125 A.
Für einen Staplereinsatz (max. 2 t) zur
Be- und Entladung entstehen Kosten
von 100,00 €/Stunde einschließl. Fahrer
(mindestens 15 Minuten = 40,00 €).
Bei größeren Lasten ist Rücksprache
mit dem Veranstalter erforderlich.
(4) Kosten für andere vom Aussteller
bestellte Lieferungen und Leistungen
werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf dem beigefügten
Formular unter Anerkennung dieser
Teilnahmebedingungen.
Die Standverteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Standgröße und
des Eingangsdatums der Anmeldung.
(2) Die vollständig ausgefüllte und
rechtsverbindlich unterschriebene
Anmeldung muss bis spätestens
31.3.2015 in der Bayerischen BauAkademie, Feuchtwangen, eingegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt
eingehende Anmeldungen können
nur im Umfang der noch verfügbaren
freien Standflächen berücksichtigt
werden.
(3) Die Anmeldung ist verbindlich,
unabhängig von der Zulassung seitens des Veranstalters.
(4) Der Aussteller erhält nach Eingang des Anmeldeformulars eine
Rechnung über die Anmeldegebühr
von 230,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Erst nach Zahlungseingang ist die
Anmeldung für den Veranstalter verbindlich.
(5) Eventuelle, in der Anmeldung
aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Veranstalter.
Besondere Platzwünsche, die nach
Möglichkeit berücksichtigt werden,
stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar. Ein Konkurrenzausschluss
kann nicht zugestanden werden.
6.Zulassung
(1) Zur Teilnahme als Aussteller sind
Anbieter zugelassen, deren Programm Maschinen, Werkzeuge und
Zubehör des Hochbaus, Tiefbaus und
Abbruchs umfassen.
Die Ausstellungsgegenstände müssen
dem deutschen Sicherheitsstandard
entsprechen. Der Veranstalter behält
sich diesbezüglich Überprüfungen
vor. Der Aussteller verpflichtet sich,
über seine Produkte alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(2) Der Veranstalter entscheidet über
die Zulassung der Aussteller. Ein
Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
(3) Die Zulassung als Aussteller wird
nach dem Anmeldeschluss schriftlich
bestätigt und ist nur für den darin
genannten Aussteller gültig. Mit der
Übersendung der Zulassung ist der
Vertrag zwischen dem Veranstalter
und dem Aussteller geschlossen. Der
Zulassung wird ein Planausschnitt
beigefügt, aus welchem die voraussichtliche Lage des Standes ersichtlich ist.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt,
die erteilte Zulassung zu widerrufen,
wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.
7.Standzuteilung
(1) Die Standzuteilung erfolgt nach
ausstellungstechnischen Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lage oder Größe besteht
unabhängig von einem im Anmeldeformular gegebenenfalls eingetragenen Platzierungsvorschlag nicht.
(2) Der Veranstalter ist auch nach
der Zulassung berechtigt, den mit
der Zulassung ausgewiesenen Stand
nachträglich in Größe, Gestalt und
Lage abzuändern.
(3) Die Standfläche wird dem Aussteller vor Ort zugewiesen.
(4) Vor Nutzung des Stands muss der
Aussteller diesen vor Messebeginn
durch den Veranstalter abnehmen
lassen.
8.Zahlungsbedingungen
(1) Als Gegenleistung für das Recht
auf Teilnahme an der Veranstaltung
einschließlich der Überlassung der
Ausstellungsfläche hat der Aussteller
eine Vergütung an den Veranstalter
zu zahlen (Standmiete), die sich nach
Größe und Art der zur Verfügung gestellten Standfläche richtet.
(2) Über die Standmiete wird dem
Aussteller eine Rechnung zugesandt.
Sie gilt gleichzeitig als Zulassung und
ist spätestens bis 16.4.2015 ohne Abzug zu zahlen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt,
über die gemietete Fläche anderweitig zu verfügen, falls der Mietbetrag
nicht oder nur teilweise innerhalb
der vorstehend festgesetzten Zahlungsfrist eingeht. Der Mieter haftet
in jedem Fall für seine Miete.
(4) Die Berechnung der Nebenkosten
erfolgt nach Ziffer 4, Absatz 3 und 4.
9. Rücktritt und
Nichtteilnahme
(1) Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der
Standfläche seitens des Ausstellers
nicht mehr möglich. Die gesamte
Standmiete, die Anmeldegebühr und
die tatsächlichen Kosten sind zu zahlen.
(2) Verzichtet der Aussteller darauf,
die ihm zugeteilte Standfläche zu
belegen und kann diese Fläche vom
Veranstalter anderweitig vermittelt
werden (keine Belegung durch Austausch), hat der Aussteller 25 % der
Standmiete zu zahlen.
10. Aufbau- / Gestaltungsrichtlinien
Für den Aufbau der Stände, insbesondere hinsichtlich der Brandschutzbestimmungen, der Installations- und
der Feuerwehreinrichtungen gelten
die gesetzlichen Festlegungen.
11. Standbetrieb
Während der Öffnungszeiten muss
der Stand mit fachkundigem Personal besetzt sein. Es ist darauf zu
achten, dass der Ausstellungsstand
bereits bei Messebeginn besetzt ist.
Das Einschleusen von Gästen mittels
Ausstellerausweisen führt zum sofortigen Verweis vom Messegelände.
Alle Veranstaltungen, die über Produktvorführungen hinausgehen, sind
genehmigungspflichtig. Ein Abbau
der Standeinrichtungen oder der
Geräte ist vor dem offiziellen Messeende nicht gestattet.
12.Auftrag und Verkauf
Jeder Aussteller kann Bestellungen
auf seine ausgestellte Ware annehmen. Barverkauf ist unzulässig. Ausnahmen gelten für Fachbücher und
Fachzeitschriften.
13. Versicherung und Haftung
(1) Die Bewachung der Hallen/Freifläche während der Messe erfolgt in
der Nacht durch den Veranstalter. Für
die Bewachung des Messestandes
hat der Aussteller zu sorgen. Das Versichern der Ausstellungsgegenstände
und der Standeinrichtung ist Sache
des Ausstellers. Es wird empfohlen,
Schäden durch einen geeigneten
Versicherungsschutz
abzudecken.
Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht
zu entfernende Gegenstände unter
Verschluss zu nehmen. Privatwächter zur Bewachung der Stände während der Nachtzeit dürfen nur nach
schriftlicher Vereinbarung mit dem
Veranstalter eingesetzt werden.
(2) Der Veranstalter schließt jegliche
Haftung über Personen-, Sach- und
Vermögensschäden aus. Hierzu gehören auch Schäden, die durch Stromschwankungen oder -ausfälle verursacht werden, ausgenommen Schäden,
die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters entstehen.
(3) Verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Ausstellerstandes bzw.
-bereiches, des Standauf- und Abbaus
und des Betriebs von Ausstellungsgegenständen ist der jeweilige Aussteller.
14. Schriftform, Aussteller-
ansprüche, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Veranstalters bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit ausnahmslos der
Schriftform.
(2) Alle Ansprüche der Aussteller
gegen den Veranstalter verjähren
innerhalb von 6 Monaten, beginnend
mit dem Ende der Woche, in die der
Schlusstag der Messe fällt.
(3) Erfüllungsort ist Feuchtwangen,
Gerichtsstand für alle gegenseitigen
Verpflichtungen ist München.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Preisangaben verstehen sich
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.