8. - 10. Mai 2015 Bayerische BauAkademie Ansbacher Straße 20 91555 Feuchtwangen Tel. 09852 / 9002-0 [email protected] STANDANMELDUNG Rückfax: 09852 / 9002-909 Anmeldeschluss: 31.3.2015 Firma: ___________________________________________________________________________ Ansprechpartner: __________________________________________________________________ Straße / Haus-Nr.: __________________________________________________________________ Postleitzahl / Ort: __________________________________________________________________ Telefon: ________________________ Telefax: ________________________________________ E-Mail: _________________________ Internetadresse: _________________________________ Ausstellungsobjekte / Maschinen: ______________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________________ Standwünsche: Ausstellungsfläche Halle: ________ m260,00 € / m² Ausstellungsfläche Freifläche: ________ m218,00 € / m² Übungsgelände ca. 300 m2, pauschal 450,00 € (buchbar nur zusammen mit Ausstellungsfläche) Teilnahme an Maschinenpräsentation Elektroanschluss 230 V, max. 16 A 80,00 € Elektroanschluss 400 V Tarife siehe umseitige Allgemeine Teilnahmebedingungen Wir benötigen Unterkünfte in der Bayerischen BauAkademie: Einzelzimmer: Anzahl: ________ inkl. Frühstück á 55,00 € Appartement Einzelbelegung: Anzahl: ________ inkl. Frühstück á 70,00 € Appartement Doppelbelegung: Anzahl: ________ inkl. Frühstück á 120,00 € Nach Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr für Werbung und Entsorgung von 230,00 € fällig. Mit dieser Anmeldung erkennen wir die umseitigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen der Bayerischen BauAkademie an. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer! Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Allgemeine Teilnahmebedingungen 1.Allgemeines Die Bayerische BauAkademie veranstaltet den BauMaschinenTag 2015 für das Berufsförderungswerk des Bayerischen Baugewerbes e. V. Zu dieser Ausstellung sind nach entsprechender Anmeldung Aussteller mit den benannten Ausstellungsgegenständen zugelassen. 2. Veranstalter und Veranstaltungsort Veranstalter: Berufsförderungswerk des Bayerischen Baugewerbes e. V. Veranstaltungsort: Bayerische BauAkademie, Ansbacher Str. 20, 91555 Feuchtwangen, Tel.: 09852 / 9002-0, Telefax: 09852 / 9002-909 3.Veranstaltungszeitraum und Fristen (1) Die Ausstellung wird von Freitag, 8.5. bis Sonntag, 10.5.2015 veranstaltet. (2) Die Messe ist täglich von 9.30 bis 17.30 Uhr geöffnet. Nach 18.00 Uhr ist der Aufenthalt auf dem Ausstellungsgelände nicht mehr gestattet. (3) Die Anlieferung kann nur bei besetztem Messestand mit Ansprechpartner des Ausstellers erfolgen. Die Anlieferung der Silos, Container, etc. mit Lkws über 7,5 t zul. Ges.gew. muss bis Mittwoch, 6.5.2015 erfolgen. Danach ist eine Zufahrt von Lkws über 7,5 t zul. Ges.gew. nicht mehr möglich! Mit dem Standaufbau auf der Freifläche des Veranstalters kann ab Mittwoch, 29.4.2015, 8.00 Uhr begonnen werden, in den Hallen des Veranstalters ab Freitag, 30.4.2015, 8.00 Uhr. Danach täglich von 7.00 18.00 Uhr. Ab Donnerstag, 7.5.2015 ist die Einfahrt zeitlich begrenzt (2 Std.) und nur mit Pfand (50,00 €) möglich. Achtung: Am Feiertag, den 1.5.2015 sowie am Sonntag, 3.5.2015 KEIN Aufbau! (4) Der Abbau beginnt nach Messeende am Sonntag, 10.5.2015, 17.30 bis 21.00 Uhr (keine lärmintensiven Arbeiten!). Eine Zufahrt mit Lkws über 7,5 t zul. Ges.gew. zur Abholung von Silos, Containern, etc. ist ab Montag, 11.5.2015 jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich. Im Freigelände muss sowohl der Abbau als auch der Abtransport aller Ausstellungsgegenstände bis Mittwoch, 13.5.2015 abgeschlossen sein, danach fallen je nicht vollständig geräumter Ausstellungsfläche pro Tag zusätzliche Kosten in Höhe von 500,00 € an. Nach Ausstellungsende ist der ursprüngliche Zustand der zur Verfügung gestellten Ausstellungsfläche wieder herzustellen. Ev. anfallende Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. 4. Beteiligungspreise und Leistungen (1) Die Beteiligungspreise werden auf den Anmeldeformularen bekannt gegeben. (2) Sie schließen ein: - Bereitstellung der Standfläche (3) Für einen Stromanschluss 230 V werden 80,00 € berechnet (pauschal und inkl. Stromverbrauch). Die Elektroverteilung auf dem Messestand muss vom Aussteller selbst installiert bzw. beauftragt werden. Für einen Elektroanschluss 400 V Kraftstrom entstehen Kosten in Höhe von jeweils pauschal und inkl. Stromverbrauch: -120,00 €, abgesichert mit 16 A -150,00 €, abgesichert mit 32 A -170,00 €, abgesichert mit 63 A -190,00 €, abgesichert mit 125 A. Für einen Staplereinsatz (max. 2 t) zur Be- und Entladung entstehen Kosten von 100,00 €/Stunde einschließl. Fahrer (mindestens 15 Minuten = 40,00 €). Bei größeren Lasten ist Rücksprache mit dem Veranstalter erforderlich. (4) Kosten für andere vom Aussteller bestellte Lieferungen und Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. 5.Anmeldung (1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf dem beigefügten Formular unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Die Standverteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Standgröße und des Eingangsdatums der Anmeldung. (2) Die vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Anmeldung muss bis spätestens 31.3.2015 in der Bayerischen BauAkademie, Feuchtwangen, eingegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anmeldungen können nur im Umfang der noch verfügbaren freien Standflächen berücksichtigt werden. (3) Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung seitens des Veranstalters. (4) Der Aussteller erhält nach Eingang des Anmeldeformulars eine Rechnung über die Anmeldegebühr von 230,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. Erst nach Zahlungseingang ist die Anmeldung für den Veranstalter verbindlich. (5) Eventuelle, in der Anmeldung aufgeführte Bedingungen oder Vorbehalte bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung für eine Beteiligung dar. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht zugestanden werden. 6.Zulassung (1) Zur Teilnahme als Aussteller sind Anbieter zugelassen, deren Programm Maschinen, Werkzeuge und Zubehör des Hochbaus, Tiefbaus und Abbruchs umfassen. Die Ausstellungsgegenstände müssen dem deutschen Sicherheitsstandard entsprechen. Der Veranstalter behält sich diesbezüglich Überprüfungen vor. Der Aussteller verpflichtet sich, über seine Produkte alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Aussteller. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. (3) Die Zulassung als Aussteller wird nach dem Anmeldeschluss schriftlich bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller geschlossen. Der Zulassung wird ein Planausschnitt beigefügt, aus welchem die voraussichtliche Lage des Standes ersichtlich ist. (4) Der Veranstalter ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. 7.Standzuteilung (1) Die Standzuteilung erfolgt nach ausstellungstechnischen Gesichtspunkten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lage oder Größe besteht unabhängig von einem im Anmeldeformular gegebenenfalls eingetragenen Platzierungsvorschlag nicht. (2) Der Veranstalter ist auch nach der Zulassung berechtigt, den mit der Zulassung ausgewiesenen Stand nachträglich in Größe, Gestalt und Lage abzuändern. (3) Die Standfläche wird dem Aussteller vor Ort zugewiesen. (4) Vor Nutzung des Stands muss der Aussteller diesen vor Messebeginn durch den Veranstalter abnehmen lassen. 8.Zahlungsbedingungen (1) Als Gegenleistung für das Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich der Überlassung der Ausstellungsfläche hat der Aussteller eine Vergütung an den Veranstalter zu zahlen (Standmiete), die sich nach Größe und Art der zur Verfügung gestellten Standfläche richtet. (2) Über die Standmiete wird dem Aussteller eine Rechnung zugesandt. Sie gilt gleichzeitig als Zulassung und ist spätestens bis 16.4.2015 ohne Abzug zu zahlen. (3) Der Veranstalter ist berechtigt, über die gemietete Fläche anderweitig zu verfügen, falls der Mietbetrag nicht oder nur teilweise innerhalb der vorstehend festgesetzten Zahlungsfrist eingeht. Der Mieter haftet in jedem Fall für seine Miete. (4) Die Berechnung der Nebenkosten erfolgt nach Ziffer 4, Absatz 3 und 4. 9. Rücktritt und Nichtteilnahme (1) Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche seitens des Ausstellers nicht mehr möglich. Die gesamte Standmiete, die Anmeldegebühr und die tatsächlichen Kosten sind zu zahlen. (2) Verzichtet der Aussteller darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen und kann diese Fläche vom Veranstalter anderweitig vermittelt werden (keine Belegung durch Austausch), hat der Aussteller 25 % der Standmiete zu zahlen. 10. Aufbau- / Gestaltungsrichtlinien Für den Aufbau der Stände, insbesondere hinsichtlich der Brandschutzbestimmungen, der Installations- und der Feuerwehreinrichtungen gelten die gesetzlichen Festlegungen. 11. Standbetrieb Während der Öffnungszeiten muss der Stand mit fachkundigem Personal besetzt sein. Es ist darauf zu achten, dass der Ausstellungsstand bereits bei Messebeginn besetzt ist. Das Einschleusen von Gästen mittels Ausstellerausweisen führt zum sofortigen Verweis vom Messegelände. Alle Veranstaltungen, die über Produktvorführungen hinausgehen, sind genehmigungspflichtig. Ein Abbau der Standeinrichtungen oder der Geräte ist vor dem offiziellen Messeende nicht gestattet. 12.Auftrag und Verkauf Jeder Aussteller kann Bestellungen auf seine ausgestellte Ware annehmen. Barverkauf ist unzulässig. Ausnahmen gelten für Fachbücher und Fachzeitschriften. 13. Versicherung und Haftung (1) Die Bewachung der Hallen/Freifläche während der Messe erfolgt in der Nacht durch den Veranstalter. Für die Bewachung des Messestandes hat der Aussteller zu sorgen. Das Versichern der Ausstellungsgegenstände und der Standeinrichtung ist Sache des Ausstellers. Es wird empfohlen, Schäden durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzudecken. Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu nehmen. Privatwächter zur Bewachung der Stände während der Nachtzeit dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter eingesetzt werden. (2) Der Veranstalter schließt jegliche Haftung über Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus. Hierzu gehören auch Schäden, die durch Stromschwankungen oder -ausfälle verursacht werden, ausgenommen Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters entstehen. (3) Verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Ausstellerstandes bzw. -bereiches, des Standauf- und Abbaus und des Betriebs von Ausstellungsgegenständen ist der jeweilige Aussteller. 14. Schriftform, Aussteller- ansprüche, Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Veranstalters bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausnahmslos der Schriftform. (2) Alle Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren innerhalb von 6 Monaten, beginnend mit dem Ende der Woche, in die der Schlusstag der Messe fällt. (3) Erfüllungsort ist Feuchtwangen, Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist München. (4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
© Copyright 2024 ExpyDoc