Anmeldung zur 65. Internationalen Begegnung

Anmeldung zur 65. Internationalen Begegnung
Protestantischer Soldaten in Méjannes Le Clap
vom 16. bis 19. Juni 2016
Angaben des Teilnehmers / der Teilnehmerin
Zuständiges Militärpfarramt:
Ich melde mich zur 65. Internationalen Begegnung Protestantischer Soldaten in Mejannes-Le-Clap an.
*Anrede:
*Dienstanschrift (Soldat/in Bedienstete Bw)
*Privatanschrift
*Bw-Tel:
*Tel:
*Name:
*Vorname:
*DstGrd/Amtsbez:
*Geburtsdatum:
Konfession:
*Handy:
LoNo:
*E-Mail:
(Bitte deutlich und mit Kugelschreiber ausfüllen! Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!)
Den teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten kann gemäß § 9 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV) in Verbindung mit den
Ausführungsbestimmungen zur SUV in der ZDv A_1420_12, Nr. 315 für die Teilnahme an diesem Treffen Sonderurlaub im
notwendigen Umfang gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Je nach Wehrbereich ergeben sich abweichende Reisetage.
Norden (Faßberg):
Süden (Roth):
Di 14.06. bis Di 21.06.
Di 14.06. bis Mo 20.06.
Westen (Mainz/Saarlouis): Di 14.06. bis Mo 20.6.
Osten (Kramerhof):
Di 14.06. bis Di 21.06.
Anmeldung bei Ihrem zuständigen Ev. Militärpfarramt, oder schicken Sie die Anmeldung an das Ev.
Militärpfarramt Roth, Otto-Lilienthal-Kaserne, Geb. 28A, 91154 Roth (Fax BwNetz: 90-6720-2569, bzw.
09171-83-2569 bzw. [email protected]). Der vollständige Eigenbeitrag ist auf
folgendes Konto zu überweisen. Bis zum Überweisungseingang ist die Anmeldung vorläufig. Bitte geben Sie
bei Ihrer Überweisung auch Ihren Wehrbereich an. Vielen Dank! Anmeldeschluss: 20. Mai 2016
Evangelisches Militärpfarramt Roth, Otto-Lilienthal-Kaserne, Geb. 28A, 91154 Roth.
Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN: DE07 7645 0000 0430 8530 69
BIC: BYLADEM1SRS
Zutreffendes bitte ankreuzen!
⃝
⃝
FWDL:
⃝
⃝
90,--€
A9 bis A12:
110,--€
A 16:
130,--€
⃝
A1 bis A8:
100,--€
A13 bis A15: 120,--€
Ich habe folgenden Datenschutz-Hinweis sowie die weiteren Hinweise (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen: Die obigen
Angaben werden nach §§4 Abs. 1 i.V.m. 28 Abs. 2 BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation“ mit Hilfe der
elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten. Ich
bestätige die Richtigkeit der gemachten Angaben. Der erforderliche Sonderurlaub gem. VMBl 1972 Nr. 12, S. 254f. und 265) wird
gewährt. Der Soldat/die Soldatin, der Bedienstete/die Bedienstete wurde / wird vor der Abreise über das Verhalten eines
Angehörigen der Bundeswehr im Ausland belehrt.
Unterschrift Teilnehmer/in
Ort/Datum: _________________________________________
Genehmigung Dienststellenleiter/in
Ort/Datum: _________________________________________
65. Internationale Begegnung
Protestantischer Soldaten in Méjannes Le Clap
Hinweise und Teilnahmebedingungen
Den Soldatinnen und Soldaten kann gemäß § 9 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV) in Verbindung mit
Nr. 74, Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen zur SUV (Hinweis: überführt in A-1300/12) für die Teilnahme
an diesem Treffen Sonderurlaub im notwendigen Umfang gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen. Die Anrechnung von Erholungsurlaub bzw. Freistellung vom Dienst ist nicht zulässig.
Die Hin- und Rückreise erfolgt in ziviler Kleidung.
Teilnehmende Soldatinnen und Soldaten sind verpflichtet während der gesamten Dauer des
Internationalen Protestantischen Soldatentreffens Uniform zu tragen. Sie tragen grundsätzlich den
Dienstanzug in der Grundform der jeweiligen Teilstreitkraft gem. der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, Nr.
230, 234 und 238, in Verbindung mit den Ergänzungen E6 und E7 (HUT und LUT) bzw. E7, E8, E9 (MUT)
in den Abwandlungen A6 (HUT, Nr. 232), A4 (LUT, Nr. 236) bzw. A5 (MUT, Nr. 240) in der jeweiligen
Variante V6 (HUT Nr. 233, LUT Nr. 237 und MUT Nr. 241),
ausgelegt auf die äußerst warme (Sommer-) Witterung Südfrankreichs.
Aufgrund der Unterbringung im Zeltlager ist der Feldanzug, Tarndruck- bzw. Bord- und Gefechtsanzug
(BGA) mitzuführen, welcher auch in Verbindung mit den Ergänzungen E1 und E3 (HUT und LUT) bzw. E1
(MUT) getragen werden kann.
Das Tragen von Nässeschutzbekleidung zu den Anzügen ist mit den aufgeführten, gem. Zentralrichtlinie
zulässigen, witterungsbedingten Ergänzungen/ Abwandlungen als Ausnahmeregelung somit zulässig.
Den Anzug für die im Zeltlager untergebrachten Soldatinnen und Soldaten legt die militärische Leiterin bzw.
der militärische Leiter des Deutschen Zeltlagers unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ZDv 37/10
und der Gegebenheiten vor Ort fest.
Da während eines privaten Aufenthaltes im Ausland entstandene Krankheitskosten nicht immer in voller
Höhe aus Bundesmitteln übernommen werden können (§ 15 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV)
zu § 69, Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der jeweils gültigen Fassung), wird der
Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.
Während der Teilnahme am Internationalen Soldatentreffen besteht Versorgungsschutz im Rahmen der
Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), für Berufssoldatinnen und
Berufssoldaten daneben Dienstunfallschutz nach § 27 SVG.
Aus der Teilnahme am Internationalen Soldatentreffen können von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten
der Bundeswehr keine Versorgungsansprüche und keine Haftungsansprüche gegen den Bund geltend
gemacht werden, weil mit der Teilnahme kein Wehrdienstverhältnis begründet wird.
Ein Schlafsack wird für den Aufenthalt in Méjannes Le Clap unbedingt benötigt.
Außerdem besonders nützlich und sinnvoll: Isomatte, Sportzeug, Taschenlampe, Feldessbesteck,
Kaffeebecher, ggf. Kleiderbügel, Sonnenschutz, Badehose (keine Shorts!), Taschengeld, evtl.
Tauschgegenstände für Angehörige anderer Streitkräfte.
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und der Truppen-/Dienstausweis sind mitzuführen.
Mit meiner Unterschrift auf der Anmeldung bestätige ich, dass ich die Hinweise zur
Kenntnis genommen habe und sie akzeptiere. Für die Sicherheit und den reibungslosen
Transport sind die zuständige militärische Leitung bzw. die „militärischen
Transportverantwortlichen“ verantwortlich und somit weisungsbefugt / befehlsbefugt.