Anmeldung zur 65. Internationalen Begegnung Protestantischer Soldaten in Méjannes Le Clap vom 16. bis 19. Juni 2016 Angaben des Teilnehmers / der Teilnehmerin Zuständiges Militärpfarramt: Ich melde mich zur 65. Internationalen Begegnung Protestantischer Soldaten in Mejannes-Le-Clap an. *Anrede: *Dienstanschrift (Soldat/in Bedienstete Bw) *Privatanschrift *Bw-Tel: *Tel: *Name: *Vorname: *DstGrd/Amtsbez: *Geburtsdatum: Konfession: *Handy: LoNo: *E-Mail: (Bitte deutlich und mit Kugelschreiber ausfüllen! Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!) Den teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten kann gemäß § 9 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV) in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen zur SUV in der ZDv A_1420_12, Nr. 315 für die Teilnahme an diesem Treffen Sonderurlaub im notwendigen Umfang gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Je nach Wehrbereich ergeben sich abweichende Reisetage. Norden (Faßberg): Süden (Roth): Di 14.06. bis Di 21.06. Di 14.06. bis Mo 20.06. Westen (Mainz/Saarlouis): Di 14.06. bis Mo 20.6. Osten (Kramerhof): Di 14.06. bis Di 21.06. Anmeldung bei Ihrem zuständigen Ev. Militärpfarramt, oder schicken Sie die Anmeldung an das Ev. Militärpfarramt Roth, Otto-Lilienthal-Kaserne, Geb. 28A, 91154 Roth (Fax BwNetz: 90-6720-2569, bzw. 09171-83-2569 bzw. [email protected]). Der vollständige Eigenbeitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen. Bis zum Überweisungseingang ist die Anmeldung vorläufig. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung auch Ihren Wehrbereich an. Vielen Dank! Anmeldeschluss: 20. Mai 2016 Evangelisches Militärpfarramt Roth, Otto-Lilienthal-Kaserne, Geb. 28A, 91154 Roth. Sparkasse Mittelfranken-Süd IBAN: DE07 7645 0000 0430 8530 69 BIC: BYLADEM1SRS Zutreffendes bitte ankreuzen! ⃝ ⃝ FWDL: ⃝ ⃝ 90,--€ A9 bis A12: 110,--€ A 16: 130,--€ ⃝ A1 bis A8: 100,--€ A13 bis A15: 120,--€ Ich habe folgenden Datenschutz-Hinweis sowie die weiteren Hinweise (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen: Die obigen Angaben werden nach §§4 Abs. 1 i.V.m. 28 Abs. 2 BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation“ mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden eingehalten. Ich bestätige die Richtigkeit der gemachten Angaben. Der erforderliche Sonderurlaub gem. VMBl 1972 Nr. 12, S. 254f. und 265) wird gewährt. Der Soldat/die Soldatin, der Bedienstete/die Bedienstete wurde / wird vor der Abreise über das Verhalten eines Angehörigen der Bundeswehr im Ausland belehrt. Unterschrift Teilnehmer/in Ort/Datum: _________________________________________ Genehmigung Dienststellenleiter/in Ort/Datum: _________________________________________ 65. Internationale Begegnung Protestantischer Soldaten in Méjannes Le Clap Hinweise und Teilnahmebedingungen Den Soldatinnen und Soldaten kann gemäß § 9 der Soldatenurlaubsverordnung (SUV) in Verbindung mit Nr. 74, Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen zur SUV (Hinweis: überführt in A-1300/12) für die Teilnahme an diesem Treffen Sonderurlaub im notwendigen Umfang gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Anrechnung von Erholungsurlaub bzw. Freistellung vom Dienst ist nicht zulässig. Die Hin- und Rückreise erfolgt in ziviler Kleidung. Teilnehmende Soldatinnen und Soldaten sind verpflichtet während der gesamten Dauer des Internationalen Protestantischen Soldatentreffens Uniform zu tragen. Sie tragen grundsätzlich den Dienstanzug in der Grundform der jeweiligen Teilstreitkraft gem. der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, Nr. 230, 234 und 238, in Verbindung mit den Ergänzungen E6 und E7 (HUT und LUT) bzw. E7, E8, E9 (MUT) in den Abwandlungen A6 (HUT, Nr. 232), A4 (LUT, Nr. 236) bzw. A5 (MUT, Nr. 240) in der jeweiligen Variante V6 (HUT Nr. 233, LUT Nr. 237 und MUT Nr. 241), ausgelegt auf die äußerst warme (Sommer-) Witterung Südfrankreichs. Aufgrund der Unterbringung im Zeltlager ist der Feldanzug, Tarndruck- bzw. Bord- und Gefechtsanzug (BGA) mitzuführen, welcher auch in Verbindung mit den Ergänzungen E1 und E3 (HUT und LUT) bzw. E1 (MUT) getragen werden kann. Das Tragen von Nässeschutzbekleidung zu den Anzügen ist mit den aufgeführten, gem. Zentralrichtlinie zulässigen, witterungsbedingten Ergänzungen/ Abwandlungen als Ausnahmeregelung somit zulässig. Den Anzug für die im Zeltlager untergebrachten Soldatinnen und Soldaten legt die militärische Leiterin bzw. der militärische Leiter des Deutschen Zeltlagers unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ZDv 37/10 und der Gegebenheiten vor Ort fest. Da während eines privaten Aufenthaltes im Ausland entstandene Krankheitskosten nicht immer in voller Höhe aus Bundesmitteln übernommen werden können (§ 15 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 69, Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der jeweils gültigen Fassung), wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Während der Teilnahme am Internationalen Soldatentreffen besteht Versorgungsschutz im Rahmen der Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten daneben Dienstunfallschutz nach § 27 SVG. Aus der Teilnahme am Internationalen Soldatentreffen können von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr keine Versorgungsansprüche und keine Haftungsansprüche gegen den Bund geltend gemacht werden, weil mit der Teilnahme kein Wehrdienstverhältnis begründet wird. Ein Schlafsack wird für den Aufenthalt in Méjannes Le Clap unbedingt benötigt. Außerdem besonders nützlich und sinnvoll: Isomatte, Sportzeug, Taschenlampe, Feldessbesteck, Kaffeebecher, ggf. Kleiderbügel, Sonnenschutz, Badehose (keine Shorts!), Taschengeld, evtl. Tauschgegenstände für Angehörige anderer Streitkräfte. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und der Truppen-/Dienstausweis sind mitzuführen. Mit meiner Unterschrift auf der Anmeldung bestätige ich, dass ich die Hinweise zur Kenntnis genommen habe und sie akzeptiere. Für die Sicherheit und den reibungslosen Transport sind die zuständige militärische Leitung bzw. die „militärischen Transportverantwortlichen“ verantwortlich und somit weisungsbefugt / befehlsbefugt.
© Copyright 2024 ExpyDoc