Prozessabläufe für Arbeitgeber bei der Beantragung von

Prozessabläufe für Arbeitgeber bei der Beantragung von
Zuwendungen
AG
JC
Antrag, inklusive
Finanzierungsplan*
JC: Prüfung, Entscheidung und
Weiterleitungsbescheid*
an Arbeitgeber
Abschluss Arbeitsvertrag binnen 6
Wochen nach Bestandskraft des
Bescheides (oder unmittelbar bei
Rechtsmittelverzicht*)
neu
Arbeitsaufnahme
neu
Vorlage einer beglaubigten
Kopie des Arbeitsvertrages
sowie
Kopie und Nachweis über SVAnmeldung des Arbeitnehmers
mit erster Ausgabenerklärung,
spätestens nach 3 Monaten
JC: administrative Unterstützung durch Betriebsakquisiteure möglich
vom Antrag bis zur Arbeitsaufnahme
1
1 Einfacher als bei EGZ- und FAV-Verfahren, da Minderleistung des Arbeitnehmers nicht durch Arbeitgeber beurteilt und begründet werden muss.
*Mustervordruck des BVA vorhanden
ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, Juni 2016 © Bundesagentur für Arbeit
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Prozessabläufe im Verlauf der Förderung – nachträgliche
Mittelanforderung vereinfacht den Prozess für Arbeitgeber
AG
JC
Prozessabläufe für Arbeitgeber bei Mittelanforderung, Auszahlung und Abrechnung
Variante 2
Variante 1
Mittelanforderung im Voraus*
Empfehlung für max. 6 Monate mit
Fälligkeitsterminen, die max. 6 Wochen vor
Lohnauszahlung an Arbeitnehmer liegen
Regelmäßige Ausgabenerklärungen mind.
alle 3 Monate (inkl. Kopien der Lohnjournale,
Angaben zu Tagen ohne Lohnfortzahlung und
verleihfreien Tagen des Mitarbeiters)
Nachweise zum Zahlungszufluss werden nur
nach Stichprobe angefordert
JC: Prüfung, Entscheidung
und Anweisung der Mittel
Eingang der Mittel beim Arbeitgeber
ein
Prozessschritt
für Arbeitgeber
neu
Rückforderung
unwahrscheinlich
Zwischennachweise (bis 30.04. des
Folgejahres, bestehend aus Sachbericht und
zahlenmäßigem Nachweis –
hier reicht Verweis auf monatliche
Ausgabenerklärungen.
Hinweise für Arbeitgeber in
NEUIGKEITEN Nr. 03/2016
JC: Prüfung und Entscheidung
Unterstützung des
Arbeitgebers durch JC
beim Sachbericht
Ende Förderung
beachten
abschließender Verwendungsnachweis
(möglichst 3 Monate nach Ende Gültigkeit
Zuwendungsbescheid), bestehend aus
Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis
hier reicht Verweis auf monatliche
Ausgabenerklärungen), tabellarische
Belegliste und Bestätigung über
wirtschaftliche Verwendung
Hinweise für Arbeitgeber in
NEUIGKEITEN Nr. 03/2016
JC: Prüfung, Entscheidung
und Anweisung der Mittel
Regelmäßige Ausgabenerklärungen
mind. alle 3 Monate (inkl. Kopien der
Lohnjournale, Angaben zu Tagen ohne
Lohnfortzahlung und verleihfreien Tagen
des Mitarbeiters)
Nachweise zum Zahlungszufluss werden
nur nach Stichprobe angefordert
JC: Prüfung, Abgleich mit Auszahlung und
ggf. Differenzausgleich
Eingang der Mittel beim Arbeitgeber und
Verbrauch innerhalb von 6 Wochen nach
der Auszahlung
JC: Unterstützung durch Betriebsakquisiteure möglich
Im Verlauf der Förderung
Nachträgliche Mittelanforderung*
Empfehlung alle 3 Monate –
im Haushaltsjahr
ein
Prozessschritt
für Arbeitgeber
neu
Weiterbeschäftigungserklärung nach
6 Monaten – betrifft nur Normalfälle
JC: Prüfung, abschließende Entscheidung
*Mustervordruck des BVA vorhanden
ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, Juni 2016 © Bundesagentur für Arbeit
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