Prozessabläufe für Arbeitgeber bei der Beantragung von Zuwendungen AG JC Antrag, inklusive Finanzierungsplan* JC: Prüfung, Entscheidung und Weiterleitungsbescheid* an Arbeitgeber Abschluss Arbeitsvertrag binnen 6 Wochen nach Bestandskraft des Bescheides (oder unmittelbar bei Rechtsmittelverzicht*) neu Arbeitsaufnahme neu Vorlage einer beglaubigten Kopie des Arbeitsvertrages sowie Kopie und Nachweis über SVAnmeldung des Arbeitnehmers mit erster Ausgabenerklärung, spätestens nach 3 Monaten JC: administrative Unterstützung durch Betriebsakquisiteure möglich vom Antrag bis zur Arbeitsaufnahme 1 1 Einfacher als bei EGZ- und FAV-Verfahren, da Minderleistung des Arbeitnehmers nicht durch Arbeitgeber beurteilt und begründet werden muss. *Mustervordruck des BVA vorhanden ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, Juni 2016 © Bundesagentur für Arbeit Seite 1 Prozessabläufe im Verlauf der Förderung – nachträgliche Mittelanforderung vereinfacht den Prozess für Arbeitgeber AG JC Prozessabläufe für Arbeitgeber bei Mittelanforderung, Auszahlung und Abrechnung Variante 2 Variante 1 Mittelanforderung im Voraus* Empfehlung für max. 6 Monate mit Fälligkeitsterminen, die max. 6 Wochen vor Lohnauszahlung an Arbeitnehmer liegen Regelmäßige Ausgabenerklärungen mind. alle 3 Monate (inkl. Kopien der Lohnjournale, Angaben zu Tagen ohne Lohnfortzahlung und verleihfreien Tagen des Mitarbeiters) Nachweise zum Zahlungszufluss werden nur nach Stichprobe angefordert JC: Prüfung, Entscheidung und Anweisung der Mittel Eingang der Mittel beim Arbeitgeber ein Prozessschritt für Arbeitgeber neu Rückforderung unwahrscheinlich Zwischennachweise (bis 30.04. des Folgejahres, bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis – hier reicht Verweis auf monatliche Ausgabenerklärungen. Hinweise für Arbeitgeber in NEUIGKEITEN Nr. 03/2016 JC: Prüfung und Entscheidung Unterstützung des Arbeitgebers durch JC beim Sachbericht Ende Förderung beachten abschließender Verwendungsnachweis (möglichst 3 Monate nach Ende Gültigkeit Zuwendungsbescheid), bestehend aus Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis hier reicht Verweis auf monatliche Ausgabenerklärungen), tabellarische Belegliste und Bestätigung über wirtschaftliche Verwendung Hinweise für Arbeitgeber in NEUIGKEITEN Nr. 03/2016 JC: Prüfung, Entscheidung und Anweisung der Mittel Regelmäßige Ausgabenerklärungen mind. alle 3 Monate (inkl. Kopien der Lohnjournale, Angaben zu Tagen ohne Lohnfortzahlung und verleihfreien Tagen des Mitarbeiters) Nachweise zum Zahlungszufluss werden nur nach Stichprobe angefordert JC: Prüfung, Abgleich mit Auszahlung und ggf. Differenzausgleich Eingang der Mittel beim Arbeitgeber und Verbrauch innerhalb von 6 Wochen nach der Auszahlung JC: Unterstützung durch Betriebsakquisiteure möglich Im Verlauf der Förderung Nachträgliche Mittelanforderung* Empfehlung alle 3 Monate – im Haushaltsjahr ein Prozessschritt für Arbeitgeber neu Weiterbeschäftigungserklärung nach 6 Monaten – betrifft nur Normalfälle JC: Prüfung, abschließende Entscheidung *Mustervordruck des BVA vorhanden ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, Juni 2016 © Bundesagentur für Arbeit Seite 2
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