LZA-NEUIGKEITEN Nr. 6/2016

NEUIGKEITEN zum ESF-Förderprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit (LZA)
Ausgabe Nr. 6/2016
vom 07.03.2016
Liebe Leserinnen und Leser,
willkommen zu einer weiteren Ausgabe unserer NEUIGKEITEN.
Heute möchten wir Sie mit dem zum 30.04.2016 zu erstellenden Sachbericht, dem ersten
Teil des Zwischennachweises (vgl. Nr. 6.3 AN Best-P), vertraut machen. Über den zweiten Teil,
den zahlenmäßigen Nachweis, sowie über ein Deckblatt mit Unterschriftsfeld werden wir zu
einem späteren Zeitpunkt informieren.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Der Sachbericht umfasst vier Seiten und sieben Frageblöcke. Er ist auf der LZA-Seite im Internet (www.lza.bva.bund.de) unter der Rubrik Vordrucke / Berichtswesen eingestellt.
Lassen Sie sich bitte nicht vom Umfang der Fragen abschrecken. Kurze, aussagekräftige Antworten sind völlig ausreichend, es werden keine „Romane“ erwartet.
Der Sachbericht in dieser Form hat aber auch Vorteile für Sie, weil er Ihnen Doppelarbeiten
erspart:
1.
2.
Die in der ursprünglichen Förderrichtlinie angekündigte Abfrage zum Förderprogramm entfällt. Sie wird durch den Sachbericht ersetzt.
Der Fragebogen der Evaluatoren, die sich noch mit Ihnen in Verbindung setzen
werden, ist bereits um die Fragen gekürzt, die der Sachbericht abdeckt.
Bitte beachten Sie, dass im Sachbericht nicht nur der Maßnahmeverlauf des Jahres 2015 erfragt wird (was dem eigentlichen Charakter des Sachberichts entspricht), sondern auch die
Ergebnisse bis März / April 2016 einfließen sollen. Ebenso wird ein Ausblick auf die mögliche Zielerreichung im Juli 2017 erwartet.
Diese Angaben sind für die Mittelumverteilung von besonderer Bedeutung.
Den ausgefüllten Sachbericht stellen Sie bitte im Hochladebereich unter der Rubrik „Betriebsaquisiteur“ ein. Neben der Auswertung durch uns und das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales erfolgt dann noch die Weiterleitung an die Evaluatoren, allerdings werden hierzu die Nummern V und VI ausgeblendet.
Daher ist es wichtig, dass der Sachbericht nicht im PDF Format hochgeladen wird.
An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis zu den Migrationsarbeiten in Zuwes :
Das Programm wird ab dem 06.03.2016 bis voraussichtlich 15.03.2016 nur eingeschränkt zur
Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass keine Änderungen im System mehr vorgenommen
werden dürfen bzw. geändert werden können. Dies beinhaltet auch den Up- und Download
von Dokumenten.
Für Fragen zum Sachbericht steht Ihnen gerne Herr Uwe Stabel zur Verfügung
([email protected], Tel. 0228 99358 4981).
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihr NEUIGKEITEN-Redaktionsteam
Das „Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den
Europäischen Sozialfonds gefördert.