Innsbruck, 21. Juni 2016 | WKO.at/tirol/presse WK-Präsident Bodenseer zur Registrierkassenpflicht: „30.000-Euro-Grenze muss für alle gelten!“ Die Stärkung der gemeinnützigen Vereine und der kleinen Betriebe hat sich die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket vorgenommen, das heute im Ministerrat beschlossen wurde. „Diese Initiative ist grundsätzlich sehr begrüßenswert. Aber leider wurde das Ziel aus Sicht der Wirtschaft nur zum Teil erreicht“, bedauert in diesem Zusammenhang der Präsident der Wirtschaftskammer Tirol, Jürgen Bodenseer. Für Tirols obersten Unternehmervertreter sind die meisten angekündigten Erleichterungen für Betriebe nicht weitreichend genug beziehungsweise zu umständlich. Dazu zählt beispielsweise die erleichterte Möglichkeit an maximal 18 Tagen pro Kalenderjahr temporäre Aushilfen beschäftigen zu können. „In diese Maßnahme hat das Ministerium nicht nur eine enorm komplizierte Abwicklung verpackt, sondern mit dem Hinweis, dass damit Betrieben ein Anreiz geboten werden soll, Aushilfskräfte nicht schwarz zu beschäftigen, auch eine unerhörte Unterstellung“, ärgert sich Bodenseer. Aus Sicht des WK-Präsidenten profitieren Vereine und politische Parteien demnach mehr vom Maßnahmenpaket als Betriebe. Als Beispiel nennt er etwa die steuerliche Begünstigung von Festen bis zu 72 Stunden, statt bisher 48 Stunden. Und dass die Beschränkungen bezüglich Umsatz und Dauer jeweils auf Ebene der derzeit bestehenden kleinsten Organisationseinheit gelten sollen, ist für Bodenseer gleichbedeutend mit einer de facto Ausweitung der Grenzen. „Letztlich haben wir hier eine typisch österreichische Lösung, bei der manche gleicher sind als andere. Es gibt Ausnahmen von Ausnahmen und Kontrollen werden noch schwieriger gemacht. So wird dem Bürokratismus weiter Vorschub geleistet. Deshalb sollte das Maßnahmenpaket nochmals aufgeschnürt und vereinfacht werden“, so Bodenseer, der ergänzt: „Fest steht, die Einführung der 30.000 Euro-Schwelle für Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten ist grundsätzlich ein richtiger Schritt. Die Tatsache, dass diese neue Grenze auch auf Alm-, Berg-, Ski-und Schutzhütten gelten soll, schafft aber eine Diskriminierung zu den übrigen Gastronomiebetrieben. Es wäre viel sinnvoller, würde die Registrierkassenpflicht generell erst ab einem Umsatz von 30.000 Euro wirksam. Das wäre für die Administration leichter und man könnte sich eine Sonderregelung für Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten ersparen – deshalb fordern wir: Die Grenze von 30.000 Euro muss für alle gelten!“ Pressekontakt: Wirtschaftskammer Tirol Kommunikation T 05 90 90 5-1482 E [email protected]
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